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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99   

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https://dejure.org/2000,4484
VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99 (https://dejure.org/2000,4484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 (https://dejure.org/2000,4484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 5 S 2996/99 (https://dejure.org/2000,4484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abstandsflächen - Grenzgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBO § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit einer grenznahen Bebauung)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LBO § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit einer grenznahen Bebauung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 286
  • BauR 2000, 1732
  • ZfBR 2000, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (NVwZ-RR 1999, 491 = VBlBW 1999, 347; so der Sache nach auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - steht auch zwischen den Beteiligten außer Streit, daß der Erweiterungsbau der Beigeladenen, soweit er an die privilegierte Grenzgarage auf dem Grundstück der Antragstellerin angebaut werden soll, nicht schon wegen der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO keine Abstandsfläche einhalten muß.

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - a.a.O.; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99; Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.

    Mit dieser Bewertung der baulichen Situation setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 (a.a.O.) -, wonach eine öffentlich-rechtliche Sicherung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO, die zum Wegfall der Abstandsflächenpflichtigkeit führt, nicht durch eine auf dem Nachbargrundstück privilegiert an der Grenze errichtete Garage bewirkt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Die Anwendbarkeit dieser Regelung scheitert vorliegend nicht schon daran, daß das Vorhaben der Beigeladenen unmittelbar an der Grenze zum Grundstück der Antragstellerin hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - a.a.O.; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99; Urt. v. 08.11.1999 - 8 S 1668/999) - ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96

    Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Im übrigen dürften die Terrasse und die Grenzmauer in diesem Bereich - deren Neuerrichtung insoweit unterstellt - gemäß §§ 5 Abs. 9 und 6 Abs. 6 Nr. 2 LBO ohne Einhaltung einer Abstandsfläche bzw. in der Abstandsfläche zulässig sein, da die hier genannten Maße von 2, 50 m Höhe und 25 qm Wandfläche nicht - wie erforderlich - kumulativ überschritten sein dürften (vgl. Senatsurt. v. 14.08.1997 - 5 S 1252/96 - zur Vorgängerregelung des § 6 Abs. 8 und 9 LBO 1983).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86

    Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Zum einen dürfte den Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO nicht die Aufgabe zufallen, neben den bisher genannten und behandelten Nachbarinteressen auch ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26; anders zu § 6 LBO a.F. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1997, 465).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnfortzahlungsleistung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Zum einen dürfte den Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO nicht die Aufgabe zufallen, neben den bisher genannten und behandelten Nachbarinteressen auch ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26; anders zu § 6 LBO a.F. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1997, 465).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99
    Zum einen dürfte den Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO nicht die Aufgabe zufallen, neben den bisher genannten und behandelten Nachbarinteressen auch ein störungsfreies Wohnen zur Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens sicherzustellen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26; anders zu § 6 LBO a.F. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 -, VBlBW 1997, 465).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Urteil vom 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

    Wegen der Anknüpfung dieser Rechtsprechung an die normative Wertung der Abstandsflächenvorschriften bedarf diese Auslegung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO indes - jenseits der durch Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück gekennzeichneten Fälle (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - Urteil vom 04.08.1997 - 5 S 663/96 - Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - Urteil vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/999 - Beschluss vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - juris), um die es hier nicht geht - dann der Korrektur, wenn sich den Abstandsflächenvorschriften selbst eine andere Wertung des Gesetzgebers entnehmen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07

    Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -).

    Solche Besonderheiten hat der erkennende Gerichtshof etwa dann in Erwägung gezogen, wenn dem in Rede stehenden Vorhaben auf seiner gesamten Breite/Tiefe eine (gemeinsame) Grenzmauer gegenüberliegt mit der Folge, dass sich keinerlei nachteilige Veränderungen auf dem Nachbargrundstück ergeben (Beschluss vom 25.01.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 629/02

    Nachbarschutz gegen grenznahe Garagenanlage - Lärmschutz

    Nach der Rechtsprechung aller Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine hiervon abweichende Beurteilung nur gerechtfertigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - m.w.N., VBlBW 2000, 286 = BauR 2000, 1732).

    Insoweit ist für die Frage, ob wegen der besonderen Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück die Unterschreitung des nachbarschützenden Teils der erforderlichen Abstandsflächen ausnahmsweise nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange führt, auf die konkreten örtlichen und baulichen Verhältnisse abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

    Danach kann dahinstehen, ob die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens als "Aufhänger" für Lärmschutzbelange überhaupt zum Schutzprogramm der Abstandsflächenvorschriften gehört (verneinend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - VBlBW 1999, 26; zweifelnd auch Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286; Beschluss vom 12.9.1996, aaO.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. Senatsurteil vom 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.
  • VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01

    Nachtragsgenehmigung oder neues Bauvorhaben

    Der Kläger hat jedoch einen Anspruch auf Zulassung des Bauvorhabens nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO, wobei auch eine Reduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 25.01.2000, VBlBW 2000, 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99

    Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung;

    Die Regelung ist auch anwendbar, wenn ein Bauvorhaben unmittelbar an der Grenze zum Grundstück hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert wird (Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).

    Die tatbestandliche Voraussetzung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO, dass nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden, ist daher nur erfüllt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000, a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -VBlBW 2000, 286; Beschl. v. 12.9.1996, a.a.O.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn ihr Grundstück Besonderheiten aufwiese, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ihre Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange deutlich gemindert erscheinen zu lassen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 3 K 5770/00

    Anspruch des Nachbarn auf Abbruchsanordnung

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