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   OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99   

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https://dejure.org/2000,4604
OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,4604)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.05.2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,4604)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,4604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 296a ZPO ; § 156 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO
    Vorbringen nach Schluss der Verhandlung; Schadensersatz ; Pflichtverletzung; Teilurteil; Wiedereröffnung einer Verhandlung; Schadensberechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbringen nach Schluss der Verhandlung; Schadensersatz ; Pflichtverletzung; Teilurteil; Wiedereröffnung einer Verhandlung; Schadensberechnung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Leistungsprüfung vor Freigabe von Teilzahlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung des Unternehmers zu Unrecht freigegeben: Haftet Architekt? (IBR 2000, 613)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 8 O 474/97
  • OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1897
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.07.1992 - 19 U 231/91

    Verfahrens- und Kostenrecht; verspätetes Vorbringen; Zurückweisung verspäteten

    Auszug aus OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99
    Ein Ausschluss dieses Vortrages gem. § 296 a ZPO könnte prozessual problematisch sein (OLG Köln, OLGZ 1993, 128); jedenfalls rechtfertigt § 156 ZPO die Berücksichtigung dieses Vortrages, der auf dem Hinweis des Senats auf die Schadensberechnung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 4. Mai 2000 beruht.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

    Die vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2006, 400) und des OLG Celle (BauR 2000, 1897) beschäftigen sich mit dieser Rechtsfrage nicht und können daher nicht als Beleg für die in dem angefochtenen Urteil vertretene Rechtsauffassung herangezogen werden.
  • OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09

    Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begriff

    Danach betreffen die erbrachten Leistungen der Beklagten ganz überwiegend Ansprüche des Klägers gegen den Architekten S. in einer Angelegenheit betreffend die Gewerke Fenster und Heizkörperverkleidungen der Tischlerei H. (8 O 474/97 Landgericht Lüneburg / 16 U 182/99 OLG Celle), freilich mit Ausnahme von 12.600 EUR (Bl. 368, 372 d. A.).

    b) Die Gewerke Fenster und Heizkörperverkleidungen der Tischlerei H. (8 O 474/97 Landgericht Lüneburg / 16 U 182/99 OLG Celle, Anlage K 16) stehen mit dem bisher erörterten Sachverhalt in keinem inneren Zusammenhang.

  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung teilweise - eventuell einschränkend gemeint - ausgeführt wird, ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten bestehe dann, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den überzahlten Unternehmer nicht realisiert werden könne (siehe Locher/Koeble/Frik, HOAI, § 15 Rn. 219; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn. 430; KG BauR 2006, 400; OLG Celle BauR 2000, 1897), kann unter dem Aspekt der Rückforderbarkeit vom Unternehmer ein Anspruch gegen den Rechnungsprüfer nach Auffassung des Senats aber allenfalls dann verneint werden, wenn die Abrechnung des Bauvorhabens und der Abschlagszahlungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber problemlos erfolgen kann, nicht jedoch, wenn - wie hier - etwaige Rückzahlungsanspruche wegen einer inzwischen eingetretenen Insolvenz des Unternehmers allenfalls noch im Insolvenzverfahren verfolgt werden können.
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