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   VGH Bayern, 08.11.1999 - 14 N 98.3623   

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VGH Bayern, 08.11.1999 - 14 N 98.3623 (https://dejure.org/1999,8760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.1999 - 14 N 98.3623 (https://dejure.org/1999,8760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 1999 - 14 N 98.3623 (https://dejure.org/1999,8760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bestandsschutz von Gaststätten in Mischgebiet

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 699
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20

    Baugenehmigung für eine Umgestaltung und Erweiterung eines Hotels in einem

    (aa) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Grundzug der Planung durch ein Vorhaben nicht mehr berührt werden kann, wenn er bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet so nachhaltig gestört ist, dass das Hinzutreten des Vorhabens nicht mehr ins Gewicht fällt, kann auf den vorliegenden Fall übertragen werden, in dem die (planwidrige) Nutzung bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans bestand (so in der Sache auch bereits VGH München, Urt. v. 22.11.1999, 14 N 98.3623, juris Rn. 23).

    Der Hotelbetrieb der Klägerin wurde daher vom Plangeber nicht "gesehen" und die Belange der Klägerin im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt und abgewogen (vgl. zur grundsätzlichen Notwendigkeit, die Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Betriebe in die Abwägung einzustellen VGH München, Urt. v. 22.11.1999, 14 N 98.3623, juris Rn. 14 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Wie die Antragsteller zutreffend rügen, sind die von der Antragsgegnerin hierzu entwickelten Zielvorstellungen bei der Planung nicht vollständig umgesetzt worden (vgl. zu diesem Fehler im Abwägungsvorgang: OVG RhPf, Urteil vom 14, Januar 2000, BauR 2000, 1011 - LS 5 - BayVGH, Urteil vom 8. November 1999, BauR 2000, 699 [702]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege

    Zum Anderen erfasst § 1 Abs. 10 BauNVO auch diejenigen Anlagen, deren Unzulässigkeit sich auf der Ebene der räumlich und inhaltlich feindifferenzierenden Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO ergibt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 ff.; BayVGH, Urteil vom 22.11.1999 - 14 N 98.3623 -, BauR 2000, 699 und Urteil vom 23.12.1998 - 26 N 98.1675 -, juris).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 N 12.2303

    Änderung eines Bebauungsplans; Einzelhandelsausschluss; unklare Wahl der

    Denn der herkömmliche Bestandsschutz ist - abgesehen von der Fortführung der bisherigen Nutzung - auf Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen beschränkt (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.1999 - 14 N 98.3623 - juris Rn. 21; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2015, § 29 Rn. 47 sowie Söfker, a.a.O., § 35 Rn. 181).

    Darin liegt ein Abwägungsfehler, weil die Festsetzung eines vollständigen und umfassenden Einzelhandelsausschlusses nicht von der darauf ausgerichteten Abwägungsentscheidung getragen ist (BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4/03 - BVerwGE 120, 239 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 22.11.1999 - 14 N 98.3623 - juris Rn. 25; Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl. 2015, Rn. 1698).

  • VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Das ändert indes nichts daran, dass der Antragsteller zulässigerweise und in der Sache erfolgreich einen ihm nachteiligen Rechtsfehler der gemeindlichen Satzung geltend macht (vgl. BVerwG a.a.O.; a.A. - teilweise Antragsablehnung - BayVGH vom 22.11.1999 Az. 14 N 98.3623, ohne nähere Begründung; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , RdNr. 112 zu § 47 ).
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