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   OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99   

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https://dejure.org/1999,1596
OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99 (https://dejure.org/1999,1596)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.1999 - 19 U 19/99 (https://dejure.org/1999,1596)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 19 U 19/99 (https://dejure.org/1999,1596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwurfsplanung; Genehmigungsplanung; Honorarvereinbarung; Wirksamkeit; Mindestsatz; Honoraranspruch; Architekt; Architektenhonorar; Schlußrechnung

  • Judicialis

    HAOI § 4; ; HAOI § 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI §§ 1, 4
    Vereinbarung eines unter den Mindestsätzen der HAOI liegenden Honorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestsatzunterschreitung bei Schlüsselfertigbau auch bei Vertragsbeendigung nach Planung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt die HOAI, wenn der Bauträger nur Planungsleistungen erbringt? (IBR 2000, 281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 611
  • MDR 2000, 327
  • NZBau 2000, 205
  • BauR 2000, 1384 (Ls.)
  • BauR 2000, 910
  • BauR 2000, 942 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.1999 - 19 U 19/99
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BauR 1997, 677 = NJW 1997, 2329 = MDR 1997, 729 = DRsp-ROM Nr. 1997/4742) ausgeführt:.
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 28/02

    Anwendungsbereich der HOAI

    Es hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 136, 1 ff. und ein Urteil des OLG Köln (NJW-RR 00, 611) die Auffassung vertreten, dass die Klägerin als Anbieterin sowohl von schlüsselfertigen Bau- als auch Architektenleistungen nicht an die HOAI gebunden gewesen sei und deshalb das geltend gemachte Pauschalhonorar verlangen könne.

    Der vom OLG Köln mit Urteil vom 10.12.1999 (NJW-RR 2000, 611, 612) und Weyer (IBR 2000, 281) vertretenen Auffassung, wonach die HOAI auch dann nicht anzuwenden ist, wenn Anbieter kompletter Bauleistungen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht haben und es nicht zur Ausführung der kompletten Bauleistung kommt, weil der Vertrag im Planungsstadium "stecken bleibt", vermag der Senat nicht zu folgen.

    Die Revision war gem. § 543 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung angesichts der divergierenden Entscheidungen des OLG Köln (NJW-RR 2000, 611, 612) auf der einen und des OLG Oldenburg (BauR 2002, 332) sowie des Senats auf der anderen Seite zur Problematik der Anwendbarkeit der HOAI auf Anbieter kompletter Bauleistungen, die sich im konkreten Fall nur zur Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen verpflichtet haben, zuzulassen.

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Das OLG Köln hat zwar in dem von den Beklagten zitierten Urteil entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zu den Paketanbietern auch anzuwenden sei, wenn es nicht zur Ausführung der kompletten Bauleistung kommt, weil der Vertrag im Planungsstadium "stecken bleibt" und es gar nicht zur Erteilung eines Bauauftrages kommt (Urteil vom 10.12.1999, MDR 2000, 327).
  • OLG Oldenburg, 19.09.2001 - 2 U 170/01

    Architekt; Ingenieur; Abrechnung; Honorar; Anwendbarkeit; HOAI; Wirksamkeit;

    Die HOAI ist auf Anbieter, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- und Ingeniuerleistungen erbringen, anwendbar, wenn im konkreten Fall nur Architekten oder Ingenieurleistungen Vertragsgegenstand sind (im Anschluß an BGH NJW 1998, 1228 und gegen OLG Köln BauR 2000, 910).

    Dabei kommt es - wie der Bundesgerichtshof in der zuletzt zitierten Entscheidung klargestellt hat - für die Frage, ob die HOAI anwendbar ist, auf eine Gesamtwürdigung der vereinbarten Leistungen an (a.A. OLG Köln BauR 2000, 910).

  • OLG München, 29.07.2021 - 9 U 3342/20

    Planungsleistungen des Generalunternehmers sind nicht nach HOAI abzurechnen

    Da die Klägerin nicht Architektin ist, hätte sie die Beklagte zudem auf diesen Umstand hinweisen müssen einschließlich der Absicht, wegen Nichtzustandekommens des GÜVertrags die dann allein beauftragten Architektenleistungen nach HOAI-Mindestsätzen abrechnen zu wollen (Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 11. Teil, Rdnr. 273; weitergehend OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999, 19 U 19/99 - juris, gegen die Anwendbarkeit der HOAI, wenn statt einem vorgesehenen schlüsselfertigen Bau nur der Planungsteil erbracht wird).

    Zunächst war ein Generalunternehmervertrag beabsichtigt, auf den die HOAI nicht anzuwenden ist (OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999, NJW-RR 2000, 611).

  • OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    b) Dem durch den Beklagten zitierten Urteil des OLG Köln vom 10.12.1999, Az. 19 U 19/99 lag ebenfalls kein mit dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • OLG München, 16.06.2021 - 9 U 3342/20

    Einzelfall, Honorar, Gestaltungsspielraum, Aufstockungsverlangen, Wirkung,

    Da die Klägerin nicht Architektin ist, hätte sie die Beklagte zudem auf diesen Umstand hinweisen müssen einschließlich der Absicht, wegen Nichtzustandekommens des GÜ-Vertrags die dann allein beauftragten Architektenleistungen nach HOAI-Mindestsätzen abrechnen zu wollen (Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 11. Teil, Rdnr. 273; weitergehend OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999, 19 U 19/99 - juris, gegen die Anwendbarkeit der HOAI, wenn statt einem vorgesehenen schlüsselfertigen Bau nur der Planungsteil erbracht wird).
  • LG Karlsruhe, 03.03.2008 - 7 O 112/07

    Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung

    Dies gilt auch dann, wenn es letztendlich nicht zur Bauausführung kommt (OLG Köln, NJW-RR 2000, Seite 611; Locher/Kolble/Frick, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2007 - 12 U 68/06
    Denn ursprünglich sollte sie auch die weiteren Bauleistungen erbringen (vgl. OLG Köln, BauR 2000, 910 f. [OLG Köln 10.12.1999 - 19 U 19/99] ; OLG Oldenburg, BauR 2002, 332, 333).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.06.2004 - 12 O 184/04

    Unterlassung von Werbung mit bestimmten Preisen bzw. Preisangaben für Leistungen

    Die Rechtsprechung macht nur insoweit eine Ausnahme von diesem Grundsatz, als solche Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch (!) Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben, vom zwingenden Preisrecht abweichen dürfen (vgl. BGH a.a.O.; ferner OLG Köln, MDR 2000, 327 [OLG Köln 10.12.1999 - 19 U 19/99] -328; Kammergericht, KGR Berlin 2001, 210-213 und OLG Celle, BauR 2003, 1603 [OLG Celle 30.01.2003 - 8 U 67/02] -1604).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2004 - 12 O 184/04

    Unterlassung von Angeboten im Wettbewerb - Klagebefugnis der Brandenburgischen

    Die Rechtsprechung macht nur insoweit eine Ausnahme von diesem Grundsatz, als solche Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch (!) Architekten- oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben, vom zwingenden Preisrecht abweichen dürfen (vgl. BGH a.a.O.; ferner OLG Köln, MDR 2000, 327-328; Kammergericht, KGR Berlin 2001, 210-213 und OLG Celle, BauR 2003, 1603-1604).
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