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   OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99   

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https://dejure.org/1999,5381
OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99 (https://dejure.org/1999,5381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.08.1999 - 14 W 733/99 (https://dejure.org/1999,5381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. August 1999 - 14 W 733/99 (https://dejure.org/1999,5381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a Abs. 2, 3
    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenerstattungsanspruch des Konkursverwalters bei unterbliebener Hauptsacheklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1814
  • BauR 2000, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Erfüllung des

    Auszug aus OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99
    In Schrifttum und Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass daneben auch die Umstände des Unterlassens der Klageerhebung zu berücksichtigen sind (vgl. u.a. OLG Frankfurt, AnwBl. 99, 235; für den Fall der zwischenzeitlichen Erfüllung: OLG Düsseldorf MDR 94, 201; OLG Frankfurt, BauR 99, 435 f; OLG Karlsruhe, BauR 98, 1778 f.).
  • LG Göttingen, 24.11.1997 - 2 OH 13/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterlassung der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99
    Demgegenüber ist nach Ansicht des Landgerichts Göttingen (BauR 98, 590 f.) die spätere Eröffnung eines Konkursverfahrens des Antragsgegners ein Risiko, welches bereits bei Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens immanent ist, welches sich nur später in der Eröffnung eines Konkursverfahrens realisiert hat.
  • OLG Rostock, 10.06.1996 - 4 W 81/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung ohne Klage zur Hauptsache

    Auszug aus OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99
    Soweit - wie im vorliegenden Fall - wirtschaftliche Überlegungen den Antragsteller zu einem Unterlassen der Klageerhebung motiviert haben, wird teilweise vertreten, dass solche wirtschaftlichen Überlegungen auch die Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO ausschließen (so OLG Rostock, BauR 97, 169).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93

    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99
    In Schrifttum und Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass daneben auch die Umstände des Unterlassens der Klageerhebung zu berücksichtigen sind (vgl. u.a. OLG Frankfurt, AnwBl. 99, 235; für den Fall der zwischenzeitlichen Erfüllung: OLG Düsseldorf MDR 94, 201; OLG Frankfurt, BauR 99, 435 f; OLG Karlsruhe, BauR 98, 1778 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 W 26/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung zur Klageerhebung bei

    Die Verpflichtung zu absehbar sinnloser Klageerhebung und zur Aufwendung von von vornherein nutzlosen Kosten ist mit dem Zweck des - auf Vermeidung eines Rechtsstreits angelegten (Thomas/Putzo, a.a.O., Rn. 2 vor § 485; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn. 2 zu § 494 a) - selbständigen Beweisverfahrens im allgemeinen und mit § 494 a ZPO im besonderen nicht vereinbar (ähnlich OLG Rostock, BauR 1997, S. 169; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21.Aufl. 1999, Rn. 23 zu § 494 a; offengelassen von OLG Dresden, BauR 2000, S. 137 ff., 138).
  • OLG Hamm, 21.09.2007 - 19 W 24/07

    Streithelfer; Frist zur Klageerhebung

    Dann geht der Antragsteller sogar bewusst das Risiko der unsicheren Realisierung von Hauptsacheansprüchen ein (OLG Dresden BauR 2000, 137).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 202/03

    Abwägungsfehlerhafte Festsetzung eines Plangebietes als allgemeines Wohngebiet;

    Zur Zulässigkeit eines gegliederten Dorfgebietes für einen Bereich, der im Einwirkungsbereich landwirtschaftlicher Betriebe in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt (Abgrenzung zu den U. des Senats vom 23.9.1999 - 1 K 5147/97 - BauR 2000, 137 u. 7.6.2000 - 1 K 3112/99 - n.v.).
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