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   OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99   

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https://dejure.org/2000,8988
OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99 (https://dejure.org/2000,8988)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.01.2000 - 8 W 79/99 (https://dejure.org/2000,8988)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 8 W 79/99 (https://dejure.org/2000,8988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Verstoß eines Sachverständigen gegen seine Neutralitätspflicht; Zur Frage, nach welcher Rechtsgrundlage der Wert des Verfahrens über die Ablehnung eines Sachverständigen zu bemessen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 773
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachestreitwertes von 245.420,00 EUR festzusetzen (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773).

    Bemißt sich somit der Beschwerdewert nach § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, ist dieses nicht mit dem Hauptsachestreitwert gleichzusetzen (a.A. OLG Naumburg, OLGR 1998, 323; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222), sondern nur mit einem Bruchteil von etwa einem Drittel (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; a.A. OLG Dresden, JurBüro 1998, 318: 1/10), weil dies der eingeschränkten Bedeutung und Rolle des Sachverständigen im Prozeß entspricht: Sein Gutachten bestimmt nicht allein den Ausgang des Verfahrens, sondern dient dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe, indem es ihm die für die Entscheidung notwendigen Fachkenntnisse vermittelt; das Gericht wiederum ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden, sondern kann weitere Sachverständige beauftragen.

  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat ein Drittel des Hauptsachestreitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; OLG Bamberg BauR 2000, 773).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Der Verfahrenswert für ein Ablehnungsgesuch gegen Richter bemisst sich nach dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (BGH MDR 2007, 669; OLG Naumburg, Az. 8 WF 201/12; OLG Rostock Az. 3 W 160/11; OLG Bremen MDR 2011, 1134; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1067; OLG Frankfurt, MDR 2007, 674; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; OLG Brandenburg, Az. 1 W 9/99; OLG Hamm, Az. 32 W 9A/15; Wöstmann in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 3 Rn. 110; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, Anh I § 48 GKG).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, IX ZB 60/06, MDR 2007, 669; BGH, IV ZB 3/68, NJW 1968, 796) und dem überwiegenden Teil der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, 8 WF 201/12 , BeckRS 2012, 24101; OLG Rostock, 3 W 160/11, BeckRS 2012, 16267; OLG Bremen, 4 WF 156/10, MDR 2011, 1134; OLG Düsseldorf, 10 W 190/07, MDR 2008, 1067; OLG Frankfurt, 4 W 93/06, MDR 2007, 674; OLG Bamberg, 8 W 79/99, BauR 2000, 773; OLG Brandenburg, 1 W 9/99, OLGR 1999, 469; Münchener Kommentar- Wöstmann, ZPO, 4. Auflage, § 3 Rn. 110; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO) "Ablehnung des Richters").
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

    Wegen dieser im Vergleich zum Richter eingeschränkten Aufgaben und damit Bedeutung des Sachverständigen bewertet der Senat im Regelfall das Interesse der Partei an dessen Entbindung mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (ebenso OLG Bamberg, BauR 2000, 773 f.).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10
    Der von der Klägerin sowie den Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. vorgenommenen Einstufung als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 48 Abs. 2 GKG steht entgegen, dass es sich bei der Entscheidung über den Ablehnungsantrag nach § 406 Abs. 4, 5 ZPO um eine das Verfahren betreffende Entscheidung im Rahmen des laufenden Rechtsstreits ohne eigenständige Bedeutung handelt (vgl. BGH vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - Rn. 6; OLG München vom 28.05.2010 - 5 W 1403/10 - Rn. 19; OLG Koblenz vom 24.11.2004 - 4 W 493/04 - Rn. 6; OLG Düsseldorf vom 11.12.2003 - 5 W 48/03 - Rn. 4; OLG Bamberg vom 21.01.2000 - 8 W 79/99 - Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 W 24/11

    Beschwerdewert im Ablehnungsverfahren

    Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass das mit dem Beschwerdeverfahren geltend gemachte Interesse an der Ablehnung des Richters nicht identisch ist mit der Hauptsache, sondern hinter dem Wert des in der Hauptsache verfolgten Rechtsschutzzieles zurückbleibt (ebenso BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, Rn. 6, juris; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; OLG Celle, OLGR 1994, 1098; OLG München, Beschl. v. 28.05.2010, 5 W 1403/10; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.01.2007, 5 W 298/06, juris).
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