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   BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 37.00   

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https://dejure.org/2000,7179
BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 37.00 (https://dejure.org/2000,7179)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.2000 - 4 BN 37.00 (https://dejure.org/2000,7179)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - 4 BN 37.00 (https://dejure.org/2000,7179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollklage gegen eine Veränderungssperre - Sicherung der Änderung eines Bebauungsplans - Festsetzungen zur Konkretisierung der ursprünglichen Planungskonzeption - Fragen einer rechtsmissbräuchlichen Planänderung und Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1060
  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 02.01.2012 - 4 BN 32.11

    Wirksamkeit von vertraglichen Zusagen zur Aufstellung von einem Bebauungsplan

    Die Beschwerde setzt sich mit dieser Begründung nicht auseinander; sie beruft sich lediglich auf die Beschlüsse des Senats vom 28. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 37.00 - (Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 40) und vom 28. Dezember 2005 - BVerwG 4 BN 40.05 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 123) und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - (BRS 53 Nr. 12).

    Im Beschluss vom 28. Dezember 2000 (a.a.O. juris Rn. 5) hat der Senat lediglich entschieden, dass das Gebot, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 8 BauGB), nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass die Gemeinde einen Vertrag über die Durchführung eines Bebauungsplans abgeschlossen hat, und dass auch kein Anspruch auf Nicht-Aufstellung oder Nicht-Änderung eines Bauleitplans besteht.

    Eine Divergenz zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 2000 (a.a.O.) und vom 28. Dezember 2005 (a.a.O.) ist nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet (zu diesen Anforderungen vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

  • VGH Hessen, 26.03.2015 - 4 C 1566/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein öffentlich genutztes Gebäude in der Nähe

    Das Verbot der vertraglichen Vorwegnahme von Planungsentscheidungen im Sinne einer gemeindlichen Verpflichtung zum Erlass einer bauplanerischer Rechtsetzung, die der aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG fließenden Planungshoheit und dem durch das Baugesetzbuch mit zahlreichen Sicherungen ausgestatteten Rechtsetzungsverfahren widerspricht, gilt auch für den Fall, dass sich eine Gemeinde zum Unterlassen einer Planung verpflichtet (BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 4 BN 37.00 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss 6. März 1985 - 3 N 207/85 -, NVwZ 1985, 839; Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand: Oktober 2014, § 1 BauGB Rdnr. 205, 208; Söfker, a.a.O., § 1 BauGB Rdnr. 42e).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Das Gebot, Bauleitpläne aufzustellen, wird nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass die Gemeinde einen Vertrag über die Durchführung eines Bebauungsplans geschlossen hat (BVerwG, Beschluss vom 28.12.2000 - 4 BN 37.00 -, BauR 2001, 1060) oder der Bebauungsplan ein einzelnes Bauvorhaben betrifft und auf Anregung eines Privaten eingeleitet und im Wesentlichen seinen Vorstellungen entsprechend vorgenommen worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 2 A 14.10

    Vollstreckung; gerichtlicher Vergleich; Zwangsgeldfestsetzung;

    Dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 2000 - 4 BN 37.00 -, BauR 2001, 1060 f., ist lediglich zu entnehmen, dass das in § 1 Abs. 3 und 8 BauGB geregelte Gebot, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass die Gemeinde einen Vertrag über die Durchführung eines Bebauungsplans abgeschlossen hat, und dass auch kein Anspruch auf Nicht-Aufstellung oder Nicht-Änderung eines Bauleitplans besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Das Gebot, Bauleitpläne aufzustellen, wird nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass die Gemeinde einen Vertrag über die Durchführung eines Bebauungsplans geschlossen hat (BVerwG, Beschluss vom 28.12.2000 - 4 BN 37.00 -, BauR 2001, 1060) oder der Bebauungsplan ein einzelnes Bauvorhaben betrifft und auf Anregung eines Privaten eingeleitet und im Wesentlichen seinen Vorstellungen entsprechend vorgenommen worden ist.
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 N 20.2639

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Ergänzendes Verfahren

    Die aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie resultierende Planungshoheit kann nicht durch Vertrag geregelt oder eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, B.v. 28.12.2000 - 4 BN 37.00 - BauR 2001, 1060 = juris Rn. 5).
  • VG Gießen, 06.12.2019 - 4 K 6206/18

    Parkhaus im Innenstadtbereich

    Die Beklagte kann sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB auch nicht vertraglich verpflichten, einen Bebauungsplan nicht aufzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2000 - 4 BN 37/00 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Sie ist insbesondere befugt, einen Bebauungsplan um Festsetzungen zu ergänzen, wenn sie feststellt, dass die bisher getroffenen Festsetzungen nicht ausreichen, um die von ihr im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB verfolgten Vorstellungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung durchzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 28.12.2000 - BVerwG 4 BN 37.00 -, BauR 2001, 1060).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 4 B 80.02

    Aufstellung eines Bebauungsplans - Zulässigkeit einer vertraglichen Verpflichtung

    Damit ist klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Nicht-Aufstellung oder Nicht-Änderung eines Bauleitplanes besteht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 37.00 - BRS 63 Nr. 33).
  • VG Würzburg, 13.07.2023 - W 5 K 22.1363

    Unzulässige Klage, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, kein Anspruch auf

    Denn die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde, die gesetzlich vorgeschriebene, gerichtlich nicht substituierbare Abwägung und die unzulässige Umgehung des Anhörungs- und Auslegungsverfahrens schließen einen derartigen Anspruch aus (vgl. Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Aufl. 2022, § 1 Rn. 31 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 11.3.1977 - 4 C 45/75 - NJW 1977, 1979 und B.v. 28.12.2000 - 4 BN 37.00 - BeckRS 2000, 31350166 und auf OVG Lüneburg, B.v. 22.2.1977 - IV C 1.76 - DVBl. 1978, 178).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 15/05

    Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Bauleitplan; Erforderlichkeit;

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