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   BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00   

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https://dejure.org/2001,6826
BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00 (https://dejure.org/2001,6826)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2001 - 4 BN 42.00 (https://dejure.org/2001,6826)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 (https://dejure.org/2001,6826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9; PlanV § 2 Abs. 1 S. 1; PlanV § 2 Abs. 5
    Bestimmtheit des Bebauungsplans durch Verwendung von Planzeichen; Räumliche Abgrenzung durch Festsetzung von Baugrenzen oder Baulienien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 422
  • BauR 2001, 1061
  • ZfBR 2001, 420
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten läßt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 = NVwZ 1998, 172; stRspr).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00
    Ist die Berufungsentscheidung jedoch - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 8 und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; stRspr).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96

    Bauplanungsrecht - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche für unterschiedliche

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00
    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 4 NB 28.96 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 81).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00
    Ist die Berufungsentscheidung jedoch - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 8 und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; stRspr).
  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 1 A 868/17

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Bestimmtheit; selbstständige Festsetzung;

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2011 - 4 B 42.10 - juris Rn. 12; Beschluss vom 10.01.2001 - 4 BN 42.00 - NVwZ-RR 2001, 422, juris Rn. 6; Beschluss vom 25.10.1996 - 4 NB 28.96 - NVwZ-RR 1997, 515, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 08.10.2020 - 1 A 868/17 - juris Rn. 37; HessVGH, Urteil vom 12.07.2004 - 9 N 69/03 - NVwZ-RR 2005, 686, juris Rn. 72).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03

    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen;

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 42.00 -, NVwZ-RR 2001, 422).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 52/07

    Mängel bei der Verkündung eines Bebauungsplans durch Anschlag

    - 4 BN 42.00 -, BRS 64 Nr. 78.
  • BVerwG, 21.01.2011 - 4 B 42.10

    Wirksamkeit einer lediglich unter "Legende", nicht aber im Satzungstext

    Soweit ihr ein verallgemeinerungsfähiger Inhalt zukommt, ist er in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschlüsse vom 4. Januar 1994 - 4 NB 30.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 S. 1 f., vom 25. Oktober 1996 - 4 NB 28.96 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 81 S. 34 f. und vom 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 - NVwZ-RR 2001, 422 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08

    Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem

    Das bedeutet, dass die Bestimmtheit einer Darstellung nicht allein durch eine Abweichung von den Darstellungen in der Planzeichenverordnung in Frage gestellt wird, wenn der Inhalt gleichwohl deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2001, BRS 64 Nr. 78; Beschluss vom 25. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997, 515).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

    Die vier Baugrundstücke sind im Plan durch die zeichnerischen Darstellungen hinreichend deutlich markiert, insbesondere durch die festgesetzten Baugrenzen (vgl. BVerwG vom 10.1.2001 Az. 4 BN 42/00, BauR 2001, 1061).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete;

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 -, BRS 64 Nr. 78), was hier - wie ausgeführt - der Fall ist.
  • VG Würzburg, 08.09.2017 - W 4 S 17.963

    Anordnung zur Bauweise im Bebauungsplan

    Die Planzeichenverordnung ist zwar ein Instrument zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung durch die Gemeinden, zwingende Bindungswirkung in dem Sinne, dass die Gemeinden auf die Inanspruchnahme ihres Festsetzungskataloges beschränkt wären, kommt der Planzeichenverordnung jedoch nicht zu (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2001 - 4 BN 42/00 -, NVwZ-RR 2001, 422).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - 2 D 96/13

    Aufstellen eines Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung als Maßnahme der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2001- 4 BN 42.00 -, BauR 2001, 1061 = BRS 64 Nr. 78 = juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 7 A 295/09 -, juris Rn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 7 A 295/09

    Teilweise Änderung eines Bebauungsplans wegen ungenauer Bezeichnung; Hinreichende

  • VGH Bayern, 29.06.2020 - 1 ZB 20.405

    Nichtzulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2003 - 5 S 2226/01

    Plan zum Neubau der Nordumfahrung Deckenpfronn rechtmäßig

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