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   OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4734
OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98 (https://dejure.org/1999,4734)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.1999 - 11 U 107/98 (https://dejure.org/1999,4734)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 1999 - 11 U 107/98 (https://dejure.org/1999,4734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns aus der Durchführung von Bauleistungen; Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Begriff des Aushandelns im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Umfang einer Sicherheitsleistung für Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitseinbehalt: Zulässige Höhe; Aufmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; VOB/B § 14 Nr. 1, § 17
    Angemessenheit einer formularmäßig vereinbarten Sicherheitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1450
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2019 - 22 U 248/18

    Prüfbar heißt nicht richtig!

    Diese Prüffrist beginne aber nur dann zu laufen, d. h. Fälligkeit könne nur dann eintreten, wenn die Schlussrechnung gemäß § 14 VOB-B prüffähig erstellt worden sei (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2001, 1450).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung ohne Abnahme eines mangelhaften

    Aufmasse, die den einzelnen Leistungen nicht zuzuordnen sind, ermöglichen die Nachprüfung der abgerechneten Massen nicht, so dass die daraus erstellte Rechnung - je nach den Gegebenheiten - möglicherweise insgesamt nicht als fällig anzusehen ist (Brbg. OLG BauR 2001, S. 1450; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, 5. Teil RZ 170).

    Grundsätzlich muss das Aufmass zwar aus sich heraus so verständlich sein, dass das jeweilige Stockwerk, der Raum und die konkrete Lage der abgerechneten Leistung nachvollziehbar werden (Brbg. OLG BauR 2001, S. 1450).

  • OLG München, 22.12.2009 - 9 U 1937/09

    Bauvertrag: Zulässigkeit der Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft in Höhe von

    Die hier vereinbarte Bürgschaft über 10 % der Bruttoauftragssumme übersteigt nicht das Sicherungsinteresse einer Auftraggeberin (anders Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 16. Aufl. 2007, § 17 Nr. 1 VOB/B Rdnr. 33; Brandenburgisches Oberlandesgericht BauR 2001, 1450) und ist daher nicht unbillig benachteiligend.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 21 U 130/08

    Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens des Auftragnehmers; Formularmäßige

    Zunächst verstößt eine Vertragserfüllungsbürgschaft in der geforderten Höhe gegen § 307 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Brandenburg BauR 2001, 1450f, Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O. § 17 VOB/B Rdn. 33).
  • OLG Celle, 23.04.2014 - 13 U 9/14

    Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!

    Dem Auftragnehmer wird neben der Belastung der Kosten für die Bürgschaft auch Liquidität durch die nur teilweise erfolgenden Auszahlungen der Abschlagszahlungen und des weiteren Einbehalts entzogen (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.12.2010, a. a. O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.1999 - 11 U 107/98; Schmitz, ibr-online, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Stand: 30. Dezember 2012, Rn. 121).
  • LG Krefeld, 31.10.2018 - 5 O 72/18

    Werkvertrag - Anspruch auf Rückerstattung von Werklohn - Prüfbarkeit der

    Diese Prüffrist beginnt aber nur dann zu laufen, d. h. Fälligkeit kann nur dann eintreten, wenn die Schlussrechnung gemäß § 14 VOB-B prüffähig erstellt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, BauR 2001, 1450).
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