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   OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98   

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OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98 (https://dejure.org/2000,1717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 (https://dejure.org/2000,1717)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 U 197/98 (https://dejure.org/2000,1717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Schadenersatz; Mangelhafte Bauaufsicht; Bauaufsicht; Architektenvertrag; Architektenhaftung

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 635; ; BGB § 254; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 1 Fall 3; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 2; ; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 Abs. 1, § 635 ; HOAI § 13 Abs. 2 Nr. 8
    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten - SE wegen Durchfeuchtung eines Schwimmbeckens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Schon das Schadensrisiko ist ein Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8
    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines Schwimmbades

Besprechungen u.ä. (4)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwimmbadfolie mit zwei Referenzen, aber ohne Prüfzeugnis: Verwendbar?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der Architekt Spezialisten überwachen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss eine Bauwerksabdichtung ausgeführt werden? (IBR 2001, 129)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss eine Schwimmbadabdichtung überwacht werden? (IBR 2001, 214)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 283
  • ZfBR 2001, 111
  • ZfBR 2001, 538
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn die Werkleistung nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht (vgl. BGH NJW 1998, 2814): Die allgemein, anerkannten Regeln der Technik beachtet ein Unternehmer, wenn er sich Methoden und Materialien bedient, deren Brauchbarkeit für Bauleistungen der geschuldeten Art wissenschaftlich gesichert erscheint und die in der Praxis allgemein anerkannt sind und eingesetzt werden (vgl. Werner/Pastor, Bauprozeß, 8. Aufl., Rn. 1459).

    Da die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik regelmäßig zugesichert ist (BGH NJW 1998, 2814, 2815), ist deren Nichteinhaltung in diesen Fällen jedoch nur dann vertragsgemäß, wenn der Unternehmer den Bauherren auf die Risiken einer wissenschaftlich noch nicht gesicherten Brauchbarkeit hinweist und im Hinblick auf die fehlende jahrelange Bewährung der Methode oder des Materials dem Einsatz in der Praxis besondere Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH BauR 1976, 66, 67).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1974 - 5 U 108/73

    Schadensersatz: Abzug neu für alt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Sähe man bei verzögerter Mängelbeseitigung den alsdann ersparten Instandhaltungsaufwand oder die längere Lebensdauer der Werkleistung als auszugleichende Vorteile an, so hätte es der Unternehmer in der Hand, sich durch Verzögerung der Mängelbeseitigung seiner Gewährleistungspflicht und der damit verbundenen Kostenbelastung teilweise oder sogar ganz zu entziehen (OLG Düsseldorf, BauR 1974, 413).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Weiterhin ist die Klägerin nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 108, 201, 202; BGH NJW 1984, 1552, 1554) nicht verpflichtet, von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage überzugehen, wenn sich im Prozeßverlauf Umfang oder Höhe des Schadens klären.
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Abnahmefähig ist das Architektenwerk erst, wenn der Architekt alle ihm nach dem Vertrag Obliegenden Arbeiten erledigt hat (BGHZ 125, 111).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - 3 U 46/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Zum Vorbringen zählen neben Tatsachenvortrag und Beweisantritt alle Angriffs- und Verteidigungsmittel; dazu kann auch eine Klageänderung gehören (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1993, 619).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Deren vorrangiges Ziel besteht darin, dem Besteller zumindest nachträglich zu einem vertragsgemäßen Werk zu verhelfen, und zwar ohne zusätzliche Kosten und grundsätzlich ohne Rücksicht auf die inzwischen ohne sein Zutun vergangene Zeit (vgl. BGHZ 91, 206, 215; Werner/Pastor; 8. Aufl., 2471; Palandt-Sprau, Vor § 249, Rn. 146 a. E., m.w.N.).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Weiterhin ist die Klägerin nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 108, 201, 202; BGH NJW 1984, 1552, 1554) nicht verpflichtet, von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage überzugehen, wenn sich im Prozeßverlauf Umfang oder Höhe des Schadens klären.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Die Verwendung von Baumethoden oder materialien, deren Brauchbarkeit wissenschaftlich nicht gesichert ist und die in der Praxis nicht allgemein anerkannt sind und eingesetzt werden, birgt Schadensrisiken in sich, die der Besteller nicht tragen muss, namentlich ist ihm nicht zuzumuten, den Eintritt eines nicht hinreichend sicher auszuschließenden Schadens erst noch abzuwarten (BGH in ständiger Rechtsprechung, BauR 1975, 341, 342; BauR 1975, 346, 347; NJW 1981, 2801).
  • BGH, 15.05.1975 - VII ZR 179/74

    Begriff des Werkmangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Die Verwendung von Baumethoden oder materialien, deren Brauchbarkeit wissenschaftlich nicht gesichert ist und die in der Praxis nicht allgemein anerkannt sind und eingesetzt werden, birgt Schadensrisiken in sich, die der Besteller nicht tragen muss, namentlich ist ihm nicht zuzumuten, den Eintritt eines nicht hinreichend sicher auszuschließenden Schadens erst noch abzuwarten (BGH in ständiger Rechtsprechung, BauR 1975, 341, 342; BauR 1975, 346, 347; NJW 1981, 2801).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
    Ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, 889).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Formularmäßige Abnahmeklauseln wirksam?

  • KG, 19.09.1977 - 16 U 1652/76

    Vorteilsausgleich im Rahmen werkvertraglicher Gewährleistung

  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

  • BGH, 30.10.1975 - VII ZR 309/74

    Neuartige Baustoffe und Baukonstruktionen: Pflichten des Architekten

  • BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72

    Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber nachfolgenden Unternehmern

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08

    Generalmietvertrag: Auslegung unter der Frage einer Haftung des Mieters für

    Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 = BauR 2001, 283).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

    Denn auch das grundsätzlich berechtigte Vertrauen in die Kompetenz eines Spezialisten enthebt den bauleitenden Architekten - zumal bei ungewöhnlichen oder erkennbar schwierigen Ausführungen - nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle im Rahmen seiner Bauüberwachung ; soweit Pläne Dritter zur Ausführung gelangen, darf ein Architekt diese nicht kritiklos übernehmen, soweit ihm Kritik möglich und zumutbar ist; das Gleiche gilt für Ausführungsarbeiten (vgl. Brandenburg. OLG BauR 2001, 283, 286; Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 1505).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 37/08

    Generalmietvertrag: Auslegung unter der Frage einer Haftung des Mieters für

    Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 = BauR 2001, 283).

    Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 = BauR 2001, 283).

  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99

    Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers

    Soweit der Sachverständige Verstöße des Klägers gegen die anerkannten Regeln der Technik festgestellt hat, folgt schon daraus eine Haftung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik einen Mangel der Werkleistung darstellt, auch wenn das Werk als solches funktionstauglich ist; eine Werkleistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, birgt das Risiko eines Schadens in sich; dabei reicht es für die Beurteilung der Schadenswahrscheinlichkeit aus, dass eine Verarbeitung entgegen den Herstellervorgaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet; auch die Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs der Werkleistung begründet bereits einen Mangel des Werks (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147); ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden ist (Brandenburgisches OLG, ZfBR 2001, 111, 112).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04

    Kein Werkmangel bei bloßer Abweichung von der Herstellerrichtlinie -

    In dieser Entscheidung wird in der Einhaltung der Herstellervorschriften eine zugesicherte Eigenschaft bzw. in ihrer Missachtung ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. gesehen (so auch OLG C ZfBR 2001, 111, 112).
  • OLG Köln, 30.06.2009 - 3 U 21/07

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten bei der Verlegung von Fußbodenbelägen

    Die Sorgfaltsanforderungen sind umso höher, je wichtiger der Bauabschnitt für das Gelingen des ganzen Werkes ist (BGH, Urt. v. 27.09.1973, VII ZR 142/71, BauR 1974, 66 f.; OLG Brandenburg, BauR 2001, 283 ff.), wobei auch der optischen Gestaltung des Werkes im Einzelfall besondere Bedeutung zukommen kann (vgl. OLG Köln, IBR 2001, 501).
  • LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04

    Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler

    Fehlen ihm Unterlagen zur Überprüfung einer Bauleistung, hat er sie anzufordern [vgl. OLG Köln OLGR 1994, 161; OLG Koblenz BauR 1997, 502; Brandenburgisches OLG BauR 2001, 283].
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 7 U 87/07

    Gewährleistung des Herstellers von Fenstern bei Schwergängigkeit der Dreh-Kipp-

    Unter welchen Voraussetzungen die Einhaltung einer über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Vorgabe des Herstellers als stillschweigend zugesichert gelten oder - nach neuem Recht - von einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa OLG Karlsruhe [12. Zivilsenat], NJW-RR 1987, 889; OLG Brandenburg, BauR 2001, 283 und OLG Schleswig, BauR 2004, 1946 einerseits sowie OLG Köln, MDR 2006, 147 und OLG Jena, BauR 2009, 669 andererseits).
  • LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04

    Bauleitender Architekt: Außenputzarbeiten überwachen?

    Im Rahmen der Objektüberwachung ist es vielmehr - u.a. - auch Aufgabe des Architekten, zu prüfen, ob die vom Unternehmer eingesetzten Baustoffe die notwendige Qualität für eine ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Bauleistungen aufweisen (Brandenburgisches OLG, BauR 2001, 283).
  • LG Düsseldorf, 01.12.2010 - 2a O 273/01

    Mangelhafte Bauüberwachung in Bezug auf den Einbau von Brandschutzklappen als

    Das gleiche hat für die Ausführungsarbeiten selbst zu gelten (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2001, 283).
  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 14 U 137/08

    Vorteilsausgleich bei Mängelbeseitigungskosten

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