Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.11.2000 - 11 U 1978/99   

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https://dejure.org/2000,11466
OLG Koblenz, 10.11.2000 - 11 U 1978/99 (https://dejure.org/2000,11466)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.11.2000 - 11 U 1978/99 (https://dejure.org/2000,11466)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. November 2000 - 11 U 1978/99 (https://dejure.org/2000,11466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksam einer mündlichen Architektenhonorarvereinbarung; Fälligkeit des Architektenhonorars; Anforderung an die Substantiierung von Mängeln im Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtschuldnerische Haftung von Bauunternehmer und Architekt bei Planungs- und Ausführungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI §§ 4, 10; BGB § 242
    Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 828
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.12.2016 - 17 U 81/16

    Voraussetzungen des Zustandekommens einer schriftlichen

    Der Senat stellt nicht in Abrede, dass es im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen kann, sich auf die fehlende Schriftform einer Architektenhonorarvereinbarung zu berufen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.1.2004, Az. 14 U 114/03, bei Juris; OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2000, Az. 11 U 1978/99, bei Juris; Werner, in: Werner/Pastor, a. a. O, S. 448 / Rn. 794 m. w. N.).
  • LG Mainz, 23.06.2010 - 9 O 2/10

    Berufung auf fehlende Schriftform treuwidrig?

    Auch wenn eine Durchbrechung der Formnichtigkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen und nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wäre es nach den Beziehungen der Parteien und den Gesamtumständen im vorliegenden Fall mit den Grundsätzen von Treu und Glauben völlig unvereinbar, die konkludent getroffene vertragliche Abrede am Formmangel scheitern zu lassen, weil die Folgen für die Beklagten nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar erscheinen (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 739 m.w.N.; OLG Koblenz, BauR 2001, 828).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2005 - 4 U 2656/02

    Gesonderte Abrechnung einzelner Bauabschnitte?

    Grundsätzlich ist äußerste Zurückhaltung gegenüber einer "materiellen" Korrektur von Formvorschriften geboten (vgl. zuletzt OLG Koblenz, BauR 2001, 828; offenbar großzügiger Kammergericht BauR 1998, 818).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.2000 - 24 U 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9676
OLG Hamm, 08.06.2000 - 24 U 127/99 (https://dejure.org/2000,9676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2000 - 24 U 127/99 (https://dejure.org/2000,9676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 24 U 127/99 (https://dejure.org/2000,9676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden des Bauherrn bei nicht ausreichender Grundwassersicherheit? (IBR 2000, 615)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 10 O 203/99
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 24 U 127/99

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 828
  • ZfBR 2000, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).

    Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).

  • OLG Schleswig, 08.07.2022 - 1 U 97/21

    Mithaftung eines Bauherrn für mangelhafte Leistungen eines Vorunternehmers

    Treffen ein Planungsfehler und ein davon unabhängiger Ausführungsfehler des Unternehmers zusammen, verschiebt sich die Haftung zu Lasten des Unternehmers (etwa OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000, 24 U 127/99, Rn. 25 ff. bei juris).
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