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   BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99   

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BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBauG § 12 Satz 2; BauGB § 1 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 215 a Abs. 2; NGO § 40 Abs. 1 Nr. 5
    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bekanntmachung - Nummernplan - Fehlerbehebung - Gemeinderat - Gemeindeorgan - Rat - Abwägungsentscheidung - Rückwirkung - Rückwirkendes Inkraftsetzen - Abwägung - Straßenbreite - Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    BBauG § 12 Satz 2; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 10 Abs. 3; ; BauGB § 215 a Abs. 2; ; NGO § 40 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 203
  • DVBl 2000, 1861
  • DÖV 2001, 130
  • BauR 2001, 71
  • ZfBR 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 - DVBl 1997, 828) ausgesprochen, dass ein nach § 215 Abs. 3 BauGB 1987 erneut in Kraft gesetzter Bebauungsplan nicht allein deshalb nichtig sei, weil die Gemeinde trotz nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage keine erneute Abwägungsentscheidung getroffen habe.

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Revision allein wegen einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eine neue Abwägungsentscheidung des Gemeinderats - und darüber hinaus sogar ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren - fordern, steht ihnen die neuere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 = ZfBR 1997, 209), an der der Senat festhält, entgegen.

    Abwägungsfehler des Satzungsbeschlusses vom 22. Oktober 1966 haben die Antragsteller nicht gerügt; sie wären durch Zeitablauf gemäß § 244 Abs. 2 BauGB 1987 ebenfalls unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    OVG Lüneburg vom 17.12.1998 - Az.: OVG 1 K 6556/96.

    BVerwG 4 CN 2.99 OVG 1 K 6556/96.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass an die Schlussbekanntmachung der Satzung zwar geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Bekanntmachung im Auslegungsverfahren, von der eine "Anstoßwirkung" ausgehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).

    Die Bekanntmachung muss sich auf einen bestimmten Bebauungsplan beziehen; zu fordern ist, dass sie mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dass dieser Hinweis den Plan identifiziert (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , unter Hinweis auf BVerwGE 69, 344 ).

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - (BVerwGE 75, 262 ), auf das sich das Normenkontrollgericht für seine gegenteilige Auffassung beruft, im Hinblick auf die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Bürger entschieden, dass sich die Rückwirkung nach Beseitigung von Form- oder Verfahrensfehlern nicht als eine materielle Änderung des Bebauungsplans darstelle.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - (BVerwGE 75, 262 ), auf das sich das Normenkontrollgericht für seine gegenteilige Auffassung beruft, im Hinblick auf die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Bürger entschieden, dass sich die Rückwirkung nach Beseitigung von Form- oder Verfahrensfehlern nicht als eine materielle Änderung des Bebauungsplans darstelle.
  • BVerwG, 06.03.2000 - 4 BN 31.99

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Bebauungsplan; zwischengemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Gleichwohl wäre das Rechtsschutzbedürfnis für das Revisionsverfahren zu verneinen, wenn die Antragsgegnerin kein schützenswertes rechtliches Interesse daran besäße, dass das Rechtsmittelgericht zu ihren Gunsten die Rechtslage klärt und gegenüber der Vorinstanz abändernd entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2000 - BVerwG 4 BN 31.99 - NVwZ 2000, 808).
  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Soweit die Antragsteller mit ihrer Revision allein wegen einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eine neue Abwägungsentscheidung des Gemeinderats - und darüber hinaus sogar ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren - fordern, steht ihnen die neuere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 = ZfBR 1997, 209), an der der Senat festhält, entgegen.
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - (BVerfGE 34, 9 ) ausgeführt, dass zum Inhalt von Gesetzen auch der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gehöre.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Wenn aber sogar der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB dem Gemeinderat nicht durch Bundesrecht zugewiesen ist (vgl. auch Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - ZfBR 2000, 197), so lässt sich dem Bundesrecht erst recht nicht die Zuständigkeit des Gemeinderats für die rückwirkende Inkraftsetzung nach § 215 a Abs. 2 BauGB entnehmen (für § 215 Abs. 3 BauGB 1987 noch offen gelassen im Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 258).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Bundesrechtlich ist insbesondere nicht geregelt, dass der Gemeinderat hierzu einen Beschluss fassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92

    Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets;

  • BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88

    Selbstbindung - Planungsabsichten - Bauleipläne - Nummer des Bebauungsplans

  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    In diesem Zeitraum haben sich die für die planerische Abwägung maßgeblichen Umstände dergestalt verändert, dass die Stadt R. gehindert war, den Bebauungsplan durch dessen (nochmalige) Bekanntmachung in Kraft zu setzen (vgl. Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DÖV 2001, 130).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Die gesetzliche Regelung, nach der der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung in Kraft tritt, geht davon aus, dass mit dem Satzungsbeschluss der Gemeinde regelmäßig die Erwartung verbunden ist, der Bebauungsplan werde nun auch alsbald in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861 = BauR 2001, 71).
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre -

    Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.8.2000 - BVerwG 4 CN 2.99) sei es - entgegen der Auffassung des Antragstellers und des Verwaltungsgerichts - unschädlich, wenn ein Bebauungsplan gemäß seinem Satzungstext mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, während in der Bekanntmachung ein rückwirkendes Inkrafttreten angeordnet wird.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan den Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht regeln, weil sich dieser unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

    Bei solchen Fehlern müssen die Betroffenen jederzeit mit einer - auch rückwirkenden - Fehlerbehebung rechnen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).

    Ein rückwirkendes Inkraftsetzen wird hierdurch nicht ausgeschlossen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).

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