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   OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00   

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https://dejure.org/2001,6461
OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00 (https://dejure.org/2001,6461)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.02.2001 - 16 U 2057/00 (https://dejure.org/2001,6461)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 16 U 2057/00 (https://dejure.org/2001,6461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1; VOB/B § 11 § 12
    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe in AGB; Abnahmereife trotz Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Fehlende Abnahmereife bei Mängelbeseitigung in Höhe von DM 3.000,00

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% pro Kalendertag unwirksam? (IBR 2001, 413)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Abnahmereife bei Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 3.000 DM? (IBR 2001, 417)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 949
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Ihr Maß muss nach den in Betracht kommenden Auswirkungen bestimmt werden, wobei gerade bei Bauverträgen mit hoher Auftragssumme darauf zu achten ist, dass sie sich in wirtschaftlich vernünftigen Grenzen hält (vgl. BGH, NJW 2000, 2106 m.w.N.).

    Jedoch hat er in der eingangs zitierten Entscheidung (BGH, NJW 2000, 2106 ) einer Klausel die Wirksamkeit versagt, die einen Tagessatz von 0, 5 % der Auftragssumme pro Arbeitstag und eine Obergrenze von 5 % der Auftragssumme aufwies.

    Dieser Umstand rechtfertigt vorliegend die Höhe des Tagessatzes nicht, da die Strafklausel für diese Situation bereits die Bestimmung enthält, dass die Klägerin als Nachunternehmer der Beklagten als Auftraggeber auch für einen weiteren Schaden haftet, der aus einer schuldhaften Nichteinhaltung der vereinbarten Termine entsteht (vgl. BGH, NJW 2000, 2106 ).

    Dieses Ergebnis ist aber mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr vereinbar (vgl. BGH, NJW 2000, 2106 ).

  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohnes und das Interesse des Auftragnehmers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH, BauR 1981, 284 ; BGH, NJW 1992, 2481 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178 ).

    Aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft ist nämlich nicht zwangsläufig auf einen wesentlichen Mangel zu schließen (BGH, NJW 1962, 1569 ; vgl. auch BGH, NJW 1981, 1448 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96

    Bauvertrag: Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung; wesentlicher Mangel

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohnes und das Interesse des Auftragnehmers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH, BauR 1981, 284 ; BGH, NJW 1992, 2481 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.1997 - 8 U 136/96

    Vertragsstrafe bei Fertigstellung mit Mängeln?

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Fertigstellung ist eine abnahmereife Herstellung des Werkes, ohne dass es darüber hinaus einer entsprechenden Fertigstellungsanzeige, eines Abnahmeverlangens oder gar einer erfolgten Abnahme bedarf (vgl. BGH NJW 1999, 1108 ; OLG Karlsruhe, IBR 1997, 507).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Fertigstellung ist eine abnahmereife Herstellung des Werkes, ohne dass es darüber hinaus einer entsprechenden Fertigstellungsanzeige, eines Abnahmeverlangens oder gar einer erfolgten Abnahme bedarf (vgl. BGH NJW 1999, 1108 ; OLG Karlsruhe, IBR 1997, 507).
  • BGH, 24.05.1962 - VII ZR 23/61

    Abweichung von der vereinbarten Ausführungsart; Verwendung einer anderen Holzart;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft ist nämlich nicht zwangsläufig auf einen wesentlichen Mangel zu schließen (BGH, NJW 1962, 1569 ; vgl. auch BGH, NJW 1981, 1448 ).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohnes und das Interesse des Auftragnehmers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH, BauR 1981, 284 ; BGH, NJW 1992, 2481 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178 ).
  • BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74

    Vertragsstrafe: Vereinbarung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Der BGH hat in zwei älteren Entscheidungen einen Tagessatz von 0, 2 % der Auftragssumme je Werktag (BGHZ 72, 222) und 0, 3 % je Arbeitstag (BauR 1976, 279) unbeanstandet gelassen.
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Der BGH hat in zwei älteren Entscheidungen einen Tagessatz von 0, 2 % der Auftragssumme je Werktag (BGHZ 72, 222) und 0, 3 % je Arbeitstag (BauR 1976, 279) unbeanstandet gelassen.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 22 U 91/93

    Fiktive Abnahme: Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Benutzung des Gebäudes

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
    Diese gilt vorliegend gemäß § 12 Ziffer 5 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/B spätestens ab Anfang Februar 1998 als erfolgt, so dass die unstreitig erst mit Schreiben vom 11 03.1998 erfolgte Geltendmachung der Vertragsstrafe als verspätet anzusehen ist (BGH, BauR 1992, 232; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 408 ).
  • KG, 08.01.1973 - 16 U 1124/72

    VOB-Vertrag: Nochmals zur Abnahme

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 167/86

    Begrenzung einer Vertragsstrafe nach oben beim Bauvertrag

  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90

    Abnahme von Bauleistungen aufgrund der Feststellung eines Sachverständigen;

  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 276/84

    Wirksamkeit des Vorbehalts einer Vertragsstrafe in einer formularmäßig

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 133/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von

    In Literatur und Rechtsprechung werden insoweit Bedenken geäußert, die Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Überschreitung des Fertigstellungstermins unter Vertragsstrafe gestellt wird, ohne weiteres auf Zwischenfristen anzuwenden (vgl. Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., S. 453 Rn. 297; Ingenstau/Korbion/Döring, 17. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; Kemper in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, 4. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 43; Leinemann-Hafkesbrink, 3. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; OLG Hamm, BauR 2000, 1202; OLG Dresden, BauR 2001, 949; Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 1178; OLG Celle, BauR 2005, 1780).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Mangels näherer Definition ist unter "Fertigstellung" die abnahmereife Herstellung der vertraglich geschuldeten Leistung zu verstehen (allg. Meinung; vgl. OLG Dresden BauR 2001, 949; Kapellmann/Messerschmidt/Sacher, VOB-Kommentar, 6. Aufl. 2018, VOB/B § 5, Rn. 96 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers

    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, S. 2106; OLG Dresden, BauR 2001, S. 949).
  • OLG Schleswig, 21.04.2005 - 5 U 154/04

    Unwirksame Vertragsstrafe in AGB

    Die Rechtsprechung hat bisher eine Vertragsstrafe von 0, 5 % pro Arbeitstag ebenso für unwirksam erachtet (BGH BauR 2002, 790, 791 f) wie eine Vertragsstrafe von 0, 3 % pro Kalendertag (OLG Dresden BauR 2001, 949 f), letzteres deshalb, weil 0, 3 % pro Kalendertag letztlich einer Vertragsstrafe von 0, 42 % je Arbeitstag entspreche.
  • LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2

    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949).

    Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zieht daraus den Schluss, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf, da sie dann ihrer Funktion nicht mehr gerecht werde (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949 ff.).

  • LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11

    Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer

    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; OLG Dresen BauR 2001, 949).

    Die Rechtsprechung des BGH folgert daraus, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; vgl. auch OLG Dresden, BauR 2001, 949-952).

  • OLG Hamm, 17.03.2006 - 25 U 111/04

    Maßgeblicher Zeitraum bei Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verzug - Zum

    Es kommt für die Entscheidung nicht darauf an, ob eine allgemein an den Begriff der Fertigstellung anknüpfende Vertragsstrafenregelung dann verwirkt ist, wenn das Werk zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abnahmereif ist (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rdnr. 2059 unter Hinweis auf BGH BauR 1999, 645 (648)) OLG Dresden BauR 2001, 949 (951)), denn die Vertragsstraferegelung in § 8 des Vertrages stellt nicht auf einen in diesem Sinne zu verstehenden Fertigstellungsbegriff ab.
  • OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06

    Mangelhaftigkeit eines Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung?

    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohns und das Interesse des Auftraggebers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH BauR 1981, 284, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178, OLG Dresden, BauR 2001, 949).
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