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   OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01   

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https://dejure.org/2001,3788
OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 5 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aluminiumfassade ; Streitwert für das selbständige Beweisverfahren; Streitwertfestsetzung; Nachbesserungskosten ; Streitwertbeschluss; Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 15; ; GKG § 23 Abs. 2; ; GKG § 25; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 3; ; ZPO § 493 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1785
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1998 - 22 U 24/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01
    Lässt sich dies feststellen, dann entspricht der Wert dieser Hauptsache dem Wert des selbständigen Beweisverfahrens (vgl. auch OLG Hamm in OLGR 1999, 162; zum Meinungsstand vgl. Zöller/Herget; § 3 ZPO, Stichwort selbständiges Beweisverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Bei dieser Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes dann allerdings nicht der vom Sachverständigen für die Beseitigung anderer Mängel der Werkleistungen kalkulierte Aufwand (hier nachträgliche Verdichtung des unbefestigten Straßenrandes) herangezogen werden (vgl.: OLG Düsseldorf, 12 ZS, BauR 2001, 1946f.; ebenso für den Fall, dass der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel feststellt: OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f. 1786; OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Wenn jedoch der Antragssteller mit dem selbständigen Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will, so ist auch der Wert dieser Ansprüche bei der Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens zu berücksichtigen (so auch OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Anhang 3, Rn. 31; vgl. auch Senat vom 26.07.2005 - 12 W 45/05).

    Wenn - was im Falle von erheblichen Mängeln an einem Gebrauchtwagen häufig der Fall sein wird - aus Sicht des Antragstellers nur ein Rücktritt in Betracht kommt, so ist als mutmaßlicher Hauptsachewert der Streitwert eines zukünftigen Rücktrittsprozess anzusetzen (vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 4 W 63/09

    Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung als Streitwert im selbstständigen

    Bestätigt bei einem auf Feststellung von Mängeln und deren Beseitigung gerichteten Beweisverfahren der Sachverständige lediglich einen Teil der behaupteten Mängel, sind die Kosten, die bei Vorhandensein dieser Mängel nach objektiven Kriterien zusätzlich entstanden wären, bei der Wertbemessung zu berücksichtigen (etwa OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

    Wird ein dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltetes isoliertes selbständiges Beweisverfahren angestrengt, richtet sich dessen Streitwert nach dem Beweisinteresse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens, welches regelmäßig dem im späteren Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruch entspricht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2001, 5 W 8/01, BauR 2001, 1785; OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2005, 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschl. v. 02.08.2002, 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 21 W 5/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Bestätigt der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel, so sind die Kosten, die bei Vorhandensein dieser Mängel nach objektiven Kriterien entstehen würden, bei der Wertbemessung mit zu berücksichtigen und zu schätzen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff.; siehe auch BGH BauR 2005, 364, 365).
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 5 W 63/02

    Streitwertbeschwerde in selbständigem Beweisverfahren; Zuständigkeit des

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten der Wertfestsetzung zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf BauR 2001, 838; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLG Köln OLG-Report 1999, 356; zur Streitwertfestsetzung für den Fall, dass der Sachverständige nicht sämtliche vom Antragsteller behaupteten Mängel bestätigt, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2001, 23 W 20/01 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (OLG Celle BauR 2004, 705 ; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613 ; OLG Köln OLG-Report 1999, 356).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2014 - 19 W 30/14

    "Sowieso-Kosten" können den Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Ob aus materiell- rechtlichen Erwägungen Abzüge von den Mängelbeseitigungskosten vorzunehmen sind, kann damit für die Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren nicht erheblich sein (OLGR Düsseldorf 2002, 59, 60).
  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 25 W 1/04

    Rechtsmittel gegen die Festsetzung eines Streitgegenstandswerts für ein

  • OLG Hamm, 10.03.2004 - 25 W 1/04
  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 14 W 64/05

    Verfahrensrecht - Streitwert im Selbständigen Beweisverfahren

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