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   OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00   

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https://dejure.org/2000,8204
OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00 (https://dejure.org/2000,8204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2000 - 1 M 3076/00 (https://dejure.org/2000,8204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 (https://dejure.org/2000,8204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lärmschutz an stark befahrenen Straßen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 5 Nr 1 BauGB; § 1 Abs 6 BauGB
    Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm; Lärmschutz; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; passiver Lärmschutz; passiver Schallschutz; schädliche Umwelteinwirkung; Straße; Verkehrslärm; Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6
    Passiver Lärmschutz bei Wohnbebauung an verkehrsreicher Straße)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Zu den Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten in einem nicht durch Störfaktoren vorbelasteten Wohngebiet gehört das übliche Wohnverhalten und damit nicht nur die Möglichkeit des Wohnens und Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern (BVerwG, Urt. vom 21.5.1976 - IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15), sondern auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche, namentlich von Balkonen und Terrassen, in eingeschränktem Umfang auch des übrigen Hausgartens.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Selbst ein unanfechtbarer Umlegungsplan muss von der Gemeinde geändert werden, wenn sich der Bebauungsplan, auf dessen Festsetzungen der Umlegungsplan beruht, als nichtig erweist (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, NVwZ 1993, 1183).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00

    Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Die Antragstellerin hat am 24. August 2000 die Normenkontrolle eingeleitet (1 K 3075/00).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Die vage Absicht der Antragstellerin, zu irgendeinem nicht genannten Zeitpunkt wieder Tiere in den vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäuden unterbringen zu wollen, ist nur von sehr begrenzter Schutzwürdigkeit (BVerwG, Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Ein planerischer Missgriff liegt nur dann vor, wenn eine Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (BVerwG, Beschl. vom 16.12.1988 - 4 NB 1.88 - NVwZ 1989, 464).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Der Senat ist an einer weitergehenden Außervollzugsetzung des Plans durch die Beschränkung des Eilantrags nicht gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52, Nr. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Dazu gehört in der Regel auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche sowie ein möglichst störungsfreies Wohnen bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern (vgl. Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 3. Aufl. 2004, Rn. 298; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 4 C 4.05 - BVerwGE 126, 340, juris Rn. 26, wonach die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse gehört; ebenso NdsOVG, Beschluss vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 -, BauR 2001, 367, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Innenbereich; Lärmeinwirkung;

    Der Senat hat in der vom nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend zitierten Entscheidung vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 - (V. n. b.) ins Einzelne gehend dargetan, dass sich der Anspruch allgemeiner Wohngebiete, von unzumutbarem Lärm verschont zu bleiben, nicht auf die überbaubaren Flächen beschränkt.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z. B. Urt. vom 9.11.2000 - 1 K 3742/99 -, V. n. b.; Eilbeschluss vom 16.11.2000 - 1 M 3076/00 - V. n. b.) für die Lösung des Konflikts zwischen Verkehrslärm und hinzutretender Wohnbebauung die Orientierungswerte der DIN 18005, Bl. 1, für abwägungstauglich gehalten und nicht die Grenzwerte der 16. BImSchV als taugliche Grundlage angesehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Für das Haus der Antragsteller zu 2) und 3) brauchte die Antragsgegnerin keine weiteren Erwägungen betreffend den Schutz des Außenwohnbereichs (s. dazu etwa OVG Lüneburg, BauR 2001, 367) durch Maßnahmen aktiven Lärmschutzes anzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00

    Abwägung; öffentliches Interesse

    Auf den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 16. November 2000 (- 1 M 3076/00 -, BauR 2001, 367) den Bebauungsplan Nr. 51 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin teilweise außer Vollzug gesetzt.
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