Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7431
OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01 (https://dejure.org/2002,7431)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 A 11330/01 (https://dejure.org/2002,7431)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 (https://dejure.org/2002,7431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anknüpfung für den Beginn der Frist einer landesbauordnungsrechtlichen Genehmigungsfiktion an die Feststellung der Vollständigkeit des Bauantrages; Addition einer Frist zur Überprüfung der Vollständigkeit eines Bauantrages mit einer Frist zur Genehmigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 12
  • DVBl 2002, 724 (Ls.)
  • DÖV 2002, 710
  • BauR 2002, 1228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01
    Der in § 44 a VwGO umschriebene Grundsatz, wonach ein Kläger die Einhaltung von Verfahrensbestimmungen regelmäßig nicht isoliert erzwingen kann, gilt nicht, wenn spezifische, sonst nicht zu beseitigende Rechtsnachteile drohen (BVerwG, Beschluss vom 21. März 1997, NVwZ-RR 1997, 663), was bei mutwilliger Verhinderung der gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsfiktion immerhin in Betracht kommt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2000 - 3 L 241/99

    Baugenehmigungsfiktion, Bauantragsunterlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01
    Soweit die Klägerin ihre gegenteilige Ansicht auf die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (HessVGH, Beschluss vom 8. November 1996, BRS 58 Nr. 133; OVG MV, Beschluss vom 4. August 2000, NVwZ-RR 2001, 578) stützt, übersieht sie, dass diese Entscheidungen auf abweichendem Landesrecht beruhen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 8 A 11161/01

    Streit über einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01
    Dahinstehen kann, ob die Beigeladene ihr Einvernehmen rechtzeitig und wirksam versagt hat; in diesem Fall findet § 66 Abs. 4 Satz 5 LBauO keine Anwendung (siehe dazu Urteil des Senats vom 12. Dezember 2001 - 8 A 11161/01.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Der Beginn der hiernach maßgeblichen Bearbeitungsfrist ist in § 66 Abs. 4 Satz 2 eindeutig dahin geregelt, dass die Frist erst "nach Feststellung der Vollständigkeit" in Lauf gesetzt wird, was aufgrund des systematischen Zusammenhangs dahin zu verstehen ist, dass es sich - entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 LBauO - um eine schriftliche Feststellung der Vollständigkeit handeln muss (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Februar 2002, DVBl. 2002, 724 und vom 4. Juli 2007, BauR 2007, 1718; zuletzt: Beschluss des Senats vom 5. September 2008 -8 A 10701/08.OVG -).

    Denn der Gesetzgeber hat diese 10-Werktage-Frist ausdrücklich nicht "fiktionsbewehrt" ausgestaltet (vgl. das Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    So kann die pflichtwidrige Unterlassung der Vollständigkeitserklärung Amtshaftungsansprüche wegen verspäteter Erteilung der Baugenehmigung auslösen (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 8 A 10160/07

    Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion, Fiktion, Bauantrag, Frist, Fristbeginn,

    Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

    Dies bedeutet, dass die schriftlich zu bestätigende Feststellung über die Vollständigkeit des Bauantrags eine unentbehrliche, stets notwendige Bedingung für den Fristbeginn auch dann darstellt, wenn über das Baugesuch nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, BauR 2002, 1228 und juris, Rn. 19) und dieses schon vorliegt.

    So hat der Senat bereits früher entschieden, dass bei festgestellter Vollständigkeit des Bauantrags die Frist erst mit dem zeitlich nachfolgenden Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde zu laufen beginnt (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    So hat es der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2002 (a.a.O.) zu dem der Vollständigkeitsfeststellung zeitlich nachfolgenden Eingang über die Mitteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.

    Daraus folgt, dass die Vollständigkeitsbestätigung nicht bloße Voraussetzung für den Eintritt der Genehmigungsfiktion sein kann, sondern stets notwendige Bedingung für den Fristbeginn ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    Dass auch der zehntägigen Frist zur Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen nach § 65 Abs. 2 Satz 1 LBauO keine rechtliche Bedeutung im Rahmen der Genehmigungsfiktion des § 66 Abs. 4 LBauO zukommt, hat der Senat schon früher entschieden (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., juris, Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10160/07

    Beginn der Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Dies bedeutet, dass die schriftlich zu bestätigende Feststellung über die Vollständigkeit des Bauantrags eine unentbehrliche, stets notwendige Bedingung für den Frist beginn auch dann darstellt, wenn über das Baugesuch nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, BauR 2002, 1228 und juris, Rn. 19) und dieses schon vorliegt.

    So hat der Senat bereits früher entschieden, dass bei festgestellter Vollständigkeit des Bauantrags die Frist erst mit dem zeitlich nachfolgenden Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde zu laufen beginnt (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    So hat es der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2002 (a.a.O.) zu dem der Vollständigkeitsfeststellung zeitlich nachfolgenden Eingang über die Mitteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.

    Daraus folgt, dass die Vollständigkeitsbestätigung nicht bloße Voraussetzung für den Eintritt der Genehmigungsfiktion sein kann, sondern stets notwendige Bedingung für den Frist beginn ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    Dass auch der zehntägigen Frist zur Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen nach § 65 Abs. 2 Satz 1 LBauO keine rechtliche Bedeutung im Rahmen der Genehmigungsfiktion des § 66 Abs. 4 LBauO zukommt, hat der Senat schon früher entschieden (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., juris, Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

    Insoweit lässt sich der Landesbauordnung keine Regelung entnehmen, wonach die Fristen des § 65 Abs. 2 Nr. 1 LBauO und des § 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO miteinander zu verbinden sind und die Genehmigungsfiktion einen Monat und 10 Tage nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen greift (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01.OVG -, BRS 65 Nr. 171 und juris, Rn. 16; Urteil vom 04. Juli 2007 - 8 A 10160/07.OVG -, BauR 2007, 1718; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 8 A 11208/10.OVG -).
  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23

    Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

    Denn der Gesetzgeber hat diese Zehn-Werktage-Frist ausdrücklich nicht " fiktionsbewehrt " ausgestaltet (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 a.a.O.; Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 -, NVwZ-RR 2003, 12).

    Diese ist vielmehr eine stets notwendige Bedingung für den Fristbeginn (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2002 a.a.O.).

    Denn dort heißt es, dass die Entscheidungsfrist grundsätzlich mit der Feststellung der Vollständigkeit des Bauantrags beginnt, in den Einvernehmensfällen " jedoch erst mit dem Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde " (vgl. Landtagsplenarprotokolle der 12. Wahlperiode, S. 7983 f., 7990; vgl. hierzu ferner OVG RP, Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 20. Februar 2002 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 360/07

    Kein Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren bei Vorlage

    a.A. VG Neustadt, Urteil vom 27.03.2001 - 4 K 1494/00.NW - und wohl auch OVG Rheinland-Pfalz, vgl. Urteile vom 12.12.2001 - 8 A 11161/01 - AS RP-SL 29, 237 = DÖV 2002, 347 = NVwZ-RR 2002, 264 = BRS 64 Nr. 175 und vom 20.02.2002 - 8 A 11330/01 -, NVwZ-RR 2003, 12 = BRS 65 Nr. 171,.
  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 520/07

    Zum Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren,

    a.A. VG Neustadt, Urteil vom 27.03.2001 -4 K 1494/00.NW - und wohl auch OVG Rheinland-Pfalz, vgl. Urteile vom 12.12.2001 - 8 A 11161/01 - AS RP-SL 29, 237 = DÖV 2002, 347 = NVwZ-RR 2002, 264 = BRS 64 Nr. 175 und vom 20.02.2002 - 8 A 11330/01 -, NVwZ-RR 2003, 12 = BRS 65 Nr. 171,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht