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   OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01   

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https://dejure.org/2002,2253
OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01 (https://dejure.org/2002,2253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2002 - 4 U 2123/01 (https://dejure.org/2002,2253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 4 U 2123/01 (https://dejure.org/2002,2253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Restwerklohnanspruchs; Sicherheitsleistung des Bestellers nach Abnahme eines Werkes; Verfristete Sicherheitsleistung; Austauschrecht eines Auftragnehmers; Leistungsverweigerungsrecht wegen noch ausstehender ...

  • Judicialis

    BGB § 648a; ; VOB/B § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a; VOB/B § 17
    Sicherheitsleistung des Bestellers; Austauschrecht des Auftragnehmers; Vorleistungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB nach Abnahme anwendbar? (IBR 2002, 480)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1274
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Der Werkunternehmer kann auch nach Abnahme des Werkes vom Besteller Sicherheit gemäß BGB § 648a Abs. 1 verlangen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 21. Juni 1999 -2 U 801/99- BauR 1999, 1314; OLG Dresden Urteil vom 10.05.2000 -18 U 3379/99).

    Im Übrigen hat sie - unter Hinweis auf das Urteil des OLG Dresden BauR 1999, 1314 - geltend gemacht, zu Mängelbeseitigungen und Restleistungen nach Abnahme nur verpflichtet zu sein, wenn die Beklagte über den einbehaltenen Betrag - rund 60 000, 00 DM - eine Bürgschaft gemäß § 648a BGB erbracht habe.

    Da § 648a BGB nicht nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende, sondern auch für bereits erbrachte Leistungen sichert (vgl. die ausführliche und überzeugende Begründung in der Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Dresden vom 21.06.1999 BauR 1999, 1314 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHZ 146, 24, 31 f.), würde es zu einem systemwidrigen Bruch führen, wenn die Sicherungspflicht für erbrachte Leistungen mit der Abnahme entfiele.

    Es wäre wenig einsichtig, wenn der Auftragnehmer vor Abnahme besser geschützt wäre als danach (vgl. OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; ferner OLG Naumburg BauR 2001, 996 - zitiert nach JURIS - OLG Stuttgart OLGR 2001, 3; Sprau in Palandt aaO. § 648a Rdn. 9; Joussen in Ingenstau/Korbion aaO. Anhang 2 BGB Rdn. 200; Schulze-Hagen BauR 1999, 210 ff.; Ullrich MDR 1999, 1233; Thierau NZBau 2000, 14; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2001, 807; Cuypers Der Werklohn des Bauunternehmers F Rdn. 12; Hofmann/Koppmann Die neue Bauhandwerkersicherung 4. Aufl. 123 ff.; Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414, 1420 f.).

    In dem Sicherheitsverlangen verweist die Klägerin nämlich auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Dresden (BauR 1999, 1314) und gibt ihren Inhalt mit den Worten wieder, der Auftragnehmer müsse Mängelbeseitigungen und Restleistungen nach Abnahme nur erbringen, wenn der Auftraggeber über den einbehaltenen Betrag Sicherheit geleistet habe.

    Im übrigen läuft die in § 648a Abs. 5 BGB vorgesehene Vertragsaufhebung ins Leere (OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315), so dass schon deswegen der Verweis auf diese Regelung in dem Sicherheitsverlangen unbeachtlich ist.

    Eine teleologische Reduktion von § 648a BGB gebietet es deswegen, den Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln, als er die Nachbesserungskosten übersteigt (OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; vgl. auch Joussen in Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl Anhang 2 BGB Rdn. 200 ff.).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 130/99

    Bauhandwerkersicherung - Leistungsverweigerungsrecht - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Es wäre wenig einsichtig, wenn der Auftragnehmer vor Abnahme besser geschützt wäre als danach (vgl. OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; ferner OLG Naumburg BauR 2001, 996 - zitiert nach JURIS - OLG Stuttgart OLGR 2001, 3; Sprau in Palandt aaO. § 648a Rdn. 9; Joussen in Ingenstau/Korbion aaO. Anhang 2 BGB Rdn. 200; Schulze-Hagen BauR 1999, 210 ff.; Ullrich MDR 1999, 1233; Thierau NZBau 2000, 14; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2001, 807; Cuypers Der Werklohn des Bauunternehmers F Rdn. 12; Hofmann/Koppmann Die neue Bauhandwerkersicherung 4. Aufl. 123 ff.; Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414, 1420 f.).

    Der Werkunternehmer erhielte dann für noch nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen eine volle Vergütung, während der Auftraggeber, was vom Gesetzgeber nicht gewollt ist, das Insolvenz- und Realisierungsrisiko seines Nachbesserungsanspruchs tragen würde (OLG Stuttgart OLGR 2001, 3).

    In Höhe von 3 067, 75 EUR = 6 000, 00 DM ist die Beklagte deswegen auf die Berufung der Klägerin zur Zahlung ohne Einschränkungen zu verurteilen, in Höhe von 1 533, 88 EUR = 3 000, 00 DM verbleibt es bei der Zug-um-Zug-Verurteilung (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2001, 3 f).

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Da § 648a BGB nicht nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende, sondern auch für bereits erbrachte Leistungen sichert (vgl. die ausführliche und überzeugende Begründung in der Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Dresden vom 21.06.1999 BauR 1999, 1314 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHZ 146, 24, 31 f.), würde es zu einem systemwidrigen Bruch führen, wenn die Sicherungspflicht für erbrachte Leistungen mit der Abnahme entfiele.

    Der BGH hat diese Frage - soweit ersichtlich - noch nicht entschieden, sie vielmehr in der Entscheidung vom 09.11.2000 (BGHZ 146, 24, 33) ausdrücklich offen gelassen.

    So ist es nach der Rechtsprechung des BGH unschädlich, dass der Unternehmer eine zu hohe Sicherheit fordert, wenn der Bauherr die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Unternehmer auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistungen bereit ist (BGH NJW 2001, 822, 825).

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97

    Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 19.02.1998 (NJW 1998, 2057) nicht entgegen.

    Angesichts der neuen BGH-Rechtsprechung zur Ablösung des Bareinbehalts durch Gewährleistungsbürgschaft (BGHZ 136, 195; BGH NJW 1998, 2057; vgl. dazu Otto BauR 1999, 322; Leinemann NJW 1999, 262; Tiedtke NJW 2001, 1015, 1024 f.), wonach die Bürgschaftsgestellung unter der auflösenden Bedingung der Verweigerung der Auszahlung des Bareinbehalts steht, hätte dies u. U. zur Folge, dass er den Anspruch auf Auszahlung des Bareinbehalts verliert, obwohl er ihm bei von vornherein ordnungsgemäßem Verhalten des Bauherrn ohne weiteres zugestanden hätte, und insoweit auf Schadensersatz verwiesen wäre.

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Es wäre wenig einsichtig, wenn der Auftragnehmer vor Abnahme besser geschützt wäre als danach (vgl. OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; ferner OLG Naumburg BauR 2001, 996 - zitiert nach JURIS - OLG Stuttgart OLGR 2001, 3; Sprau in Palandt aaO. § 648a Rdn. 9; Joussen in Ingenstau/Korbion aaO. Anhang 2 BGB Rdn. 200; Schulze-Hagen BauR 1999, 210 ff.; Ullrich MDR 1999, 1233; Thierau NZBau 2000, 14; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2001, 807; Cuypers Der Werklohn des Bauunternehmers F Rdn. 12; Hofmann/Koppmann Die neue Bauhandwerkersicherung 4. Aufl. 123 ff.; Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414, 1420 f.).

    Das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten wegen der Mängel entfällt nicht in Gänze (so OLG Naumburg BauR 2001, 996 - zit. nach JURIS - Sprau in Palandt aaO. § 648a Rdn. 9; Schulze-Hagen BauR 1999, 210, 212), sondern nur in Höhe des Druckzuschlags; in Höhe der vom Sachverständigen angegebenen Nachbesserungskosten (3 000, 00 DM) bleibt es bestehen.

  • OLG Dresden, 25.09.1995 - 2 U 976/95

    Auslegung der Vereinbarung über Stellung einer "Gewährleistungsbürgschaft"

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Dieser Lösung steht auch entgegen der Ansicht der Beklagten der Nichtannahmebeschluss des VII. Zivilsenats des BGH vom 21.11.1996 auf die Revision gegen eine Entscheidung des OLG Dresden (BauR 1997, 484) nicht entgegen, da die hier zur Entscheidung stehenden Fragen vom OLG Dresden allenfalls mittelbar beantwortet worden sind und der Nichtannahmebeschluss im Übrigen vor der hier relevanten Rechtsprechung des BGH ergangen ist.
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 11 U 143/97

    Kann AG nach Erhalt einer Gewährleistungsbürgschaft trotz Zahlungszusage die

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Die Ansicht des Landgerichts, bei einem Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer sei der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts erst mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde fällig, ohne diese Leistung müsse die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen werden, wird allerdings von mehreren Oberlandesgerichten geteilt (OLG Brandenburg BauR 1998, 1267; vgl. auch KG BauR 1982, 386; OLG Frankfurt BauR 1987, 577; wohl auch OLG Hamburg OLGR 2001, 281 -zit. nach JURIS -) .
  • KG, 03.02.1982 - 24 U 5945/81

    Ablösung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Die Ansicht des Landgerichts, bei einem Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer sei der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts erst mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde fällig, ohne diese Leistung müsse die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen werden, wird allerdings von mehreren Oberlandesgerichten geteilt (OLG Brandenburg BauR 1998, 1267; vgl. auch KG BauR 1982, 386; OLG Frankfurt BauR 1987, 577; wohl auch OLG Hamburg OLGR 2001, 281 -zit. nach JURIS -) .
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Der Wert des Antrags 2 beträgt 15 487, 33 DM, die Gegenleistung bleibt unberücksichtigt (BGH MDR 1999, 1022) .
  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
    Soweit die Klägerin im Antrag 1 Zinsen als Hauptforderung geltend macht (aus dem Betrag in Höhe von 38 923, 87 DM), erhöht dies den Streitwert: Der Streitwert des Zinsanspruchs aus dem erstinstanzlich erledigten Teil der Hauptforderung ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nach § 3 ZPO nicht jedoch nach § 9 ZPO (vgl. OLG Gelle NdsRPlf 1965, 229; vgl. auch BGHZ 26, 174; NJW 1994, 1869).
  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

  • BGH, 16.12.1998 - XII ZB 105/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung der Gegenpartei zur Zustimmung zum

  • OLG Frankfurt, 29.05.1985 - 7 U 74/84

    Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bankbürgschaft

  • OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00

    Vertretung des Bauherrn durch den Architekten; Ersetzung des

  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 22 U 1/91

    Annahmeverzug des Auftraggebers; Leistungsverweigerungsrecht; Kosten bei

  • OLG Köln, 25.11.1992 - 11 U 137/92

    Ausschluß des Vorschußanspruchs durch vorbehaltlose Abnahme?

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

  • BGH, 25.03.2021 - VII ZR 94/20

    Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach

    Hinzu kommt, dass der Unternehmer vor einer Leistung des Bestellers die Höhe bestimmen muss, in der dieser Sicherheit leisten soll (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28. Februar 2002 - 4 U 2123/01, BauR 2002, 1274, juris Rn. 34 zu § 648a BGB in der Fassung vom 27. April 1993; PWW/Leupertz/Halfmeier, 15. Aufl., § 650f Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Der Unternehmer steht dann - im Sinne einer indes lediglich fakultativen zweiten Stufe (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2010, VII ZR 22/09, BauR 2011, 514) - die Möglichkeit zu, dem Besteller eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung in Verbindung mit einer Kündigungsandrohung zu setzen; eine Verpflichtung des Unternehmers, eine Nachfrist für die Sicherheitsleistung mit Kündigungsandrohung zu setzen, besteht indes - bereits im Hinblick auf den Wortlaut von § 648a Abs. 1 und § 643 Satz 1 BGB - nicht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28.02.2002, 4 U 2123/01, BauR 2002, 1274; Palandt-Sprau, a.a.O., § 648a, Rn 17).

    Das LG hat dabei nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein (einseitiges) Sicherheitsverlangen des Unternehmers, dass die Parteien nach Inhalt und Umständen einer Vereinbarung nur einen Tag vor Ablauf der damit gesetzten Frist nicht nur hinsichtlich der Frist sondern auch hinsichtlich der Höhe der Bürgschaft zunächst einvernehmlich aufgehoben bzw. jedenfalls in erheblicher Weise modifiziert haben, danach insgesamt nicht mehr existent sein kann, da es keinen gemäß §§ 648a, 643, 645 BGB hinreichend bestimmten (bzw. auch nur bestimmbaren) Inhalt mehr hat, sondern sich letztlich auf den Wunsch der Klägerin nach einer baldmöglichen Absicherung dem Grunde nach reduziert, welches schon mangels eines Verlangens einer Sicherheitsleistung in bestimmter Höhe die Anforderungen des § 648a Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28.02.2002, 4 U 2123/01, BauR 2002, 1274; Palandt-Sprau, a.a.O., § 648a, Rn 6).

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Ein effektiver Schutz des Auftragnehmers vor einem solchen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist nur gewährleistet, wenn man ihm die Möglichkeit einräumt, die Austauschsicherheit Zug um Zug anzubieten (OLG Düsseldorf BauR 2004, 506; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Naumburg IBR 2004, 498; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1630).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06

    Bauvertrag: Vereinbarung der Leistungserbringung des Werkunternehmers innerhalb

    Da es sich um eine offensichtliche Abweichung handelt, die bei der Abnahme unschwer erkennbar war, stehen der Beklagten wegen diese Mangels gemäß § 640 Abs. 2 BGB keine Rechte zu; denn sie haben die Leistung der Klägerin in Kenntnis des Mangels abgenommen (vgl. OLG Dresden BauR 2002, 1274).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99

    Anspruch auf Restwerklohn; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Verweigerung

    Gegenstand der Sicherung nach § 648 a BGB können auch bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen sein (vgl. OLG Dresden, BauR 2002, 1274/1275 mit weit. Nachw.).

    Das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers einerseits bis zur Erbringung der Sicherheit durch den Auftraggeber und dessen Zurückbehaltungsrecht andererseits bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel seitens des Auftragnehmers läßt sich gemäß § 242 BGB in einer den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Weise dadurch auflösen, daß der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung überschreitet; - entsprechend steht dem Auftraggeber wegen der bestehenden Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der Nachbesserungskosten ohne Druckzuschlag zu (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1315 f.; BauR 2002, 1274, 1276; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, 423).

  • OLG Dresden, 30.10.2002 - 7 U 730/02

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger

    Soweit die Klägerin die Nachbesserung im Übrigen von der Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB abhängig macht, führt dies entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (Schulze-Hagen, BauR 1999, 210ff., 216ff.; Thierau, NZBau 2000, 14ff., 17f.; OLG Naumburg, BauR 2001, 1454ff.; OLG Rostock, BauR 2002, 1277ff.; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Jena, IBR 2002, 12; differenzierend OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421 ff.) nicht dazu, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Vorliegens von Mängeln entfällt.

    Vor diesem Hintergrund kann § 648a BGB nicht zu dem Ergebnis führen, dem Unternehmer, der mangelhaft geleistet hat, einen uneingeschränkten Anspruch auf den vollen Werklohn zuzuerkennen, den dieser nur für eine mangelfreie Leistung beanspruchen kann (vgl. insoweit auch OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421ff.).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02

    Zu den Auswirkungen einer Komplettheitsklausel in einem BGB -Pauschalpreisvertrag

    Um einen effektiven Schutz des Auftragnehmers vor vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers zu gewährleisten, ist es daher gerechtfertigt, ihr die Möglichkeit einzuräumen, die Austauschsicherheit Zug-um-Zug anzubieten (OLG Dresden, BauR 2002, 1274).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

  • OLG Jena, 17.12.2003 - 2 U 384/03

    Ergänzung einer Vertragsstraferegelung durch § 11 Nr. 2 Vergabeordnung und

  • OLG Oldenburg, 29.12.2002 - 8 U 184/02

    Druckzuschlag; Nachbesserungskosten; Zurückbehaltungsrecht

  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

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