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   OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01   

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https://dejure.org/2002,14518
OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 (https://dejure.org/2002,14518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 (https://dejure.org/2002,14518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 1 LA 2929/01 (https://dejure.org/2002,14518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauleitplanung; Denkmalschutz; jüdischer Friedhof

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 5 S 2 Nr 5 BauGB; § 1 Abs 6 BauGB; § 2 Abs 3 DSchG ND; § 8 DSchG ND
    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof; Heranrücken; jüdischer Friedhof; Wohnbebauung; Wohnbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1355
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Weder die öffentlichen Belange insgesamt noch einzelne öffentliche oder einzelne private Belange können nach dem BauGB automatisch einen Vorrang beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144/148).

    Im Falle des Widerstreits öffentlicher Belange untereinander ist, nicht anders als im Falle des Widerstreits öffentlicher Belange mit privaten Belangen, im Sinne der von § 1 Abs. 6 BauGB geforderten Abwägung (allein) zu prüfen, ob sachgerechte, d.h. an den Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinter den anderen zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - IV C 38.71 -, a.a.O.; Krautzberger in: Battis/Krautzberger/ Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 1, Rdnr. 100; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, NDSchG, 1998, Vorb. Rdnr. 27).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nach ständiger Senatsrechtsprechung erst dann, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis die "besseren Gründe" sprechen, d.h. wenn sein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Unterliegen (Beschl. d. Sen. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsVBl. 1999, 93).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB verlangt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und die privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind (vgl. zu den Grundsätzen: BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301/309).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Beurteilung der Frage, ob gemäß § 6 Abs. 2 NDSchG der Denkmalwert durch Veränderungen beeinträchtigt wird (vgl. hierzu Urt. d. Sen. v. 25.7.1997 - 1 L 6544/95 -, BRS 59 Nr. 233; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 8 Rdnr. 12 und § 6 Rdnr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - 11a D 127/92

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Die Gemeinde muss deshalb im Rahmen der Bauleitplanung nicht nur dem Denkmal selbst, sondern auch seiner Umgebung eine städtebauliche Nutzung zuweisen, die mit der Denkmaleigenschaft verträglich ist (OVG Münster, Urt. v. 30.1.1996 - 11 a D 127/92.NE -, BRS 58 Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Entscheidend ist, ob die Umgebung für das Erscheinungsbild des Baudenkmals von so erheblicher Bedeutung ist, dass durch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen denkmalpflegerische Belange berührt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.6.1998 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats vermittelt der Beigeladene zu 2) regelmäßig das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen in sachgerechter Weise (vgl. Urt. d. Sen. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, NVwZ-RR 1996, 633; Wiechert, in: Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 3, Rdnr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 1 S 2952/93

    Denkmalschutz: Seltenheit allein begründet grundsätzlich keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01
    Dass der Seltenheitswert allein regelmäßig die Denkmaleigenschaft nicht begründen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.1994 - 1 S 2952/92 -, BRS 57 Nr. 263), hat das Verwaltungsgericht nicht verkannt.
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    (3) § 8 Satz 1 NDSchG schützt das Erscheinungsbild eines Baudenkmals, also die Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung und die Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung (Nds. OVG, Beschl. v. 28.5.2002 - 1 LA 2929/01 -, BauR 2002, 1355, juris Rdn. 11; vgl. auch Schmaltz/Wiechert, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 2. Aufl., 2011, § 8 Rdn. 5, 8).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Zu dieser Beurteilung ist ebenfalls regelmäßig und vornehmlich das beigeladene Landesamt berufen (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, B auR 2009, 784 und v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 7.2.1996 - 1 L 3301/94 -, a. a. O. und v. 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, BauR 2002, 1355 ).
  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Entscheidend ist, ob die Umgebung für das Erscheinungsbild des Baudenkmals von so erheblicher Bedeutung ist, dass durch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen denkmalpflegerische Belange berührt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 LA 2929/01 -, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1998 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145).
  • VG Würzburg, 19.10.2010 - W 4 K 07.1422

    Mastschweinestall im Außenbereich; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissionen auf

    Soweit sich die Klägerseite auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2002 (1 LA 2929/01, ) beruft, bleibt Folgendes festzuhalten: Das Gericht hat - nach einer entsprechenden Stellungnahme der Denkmalschutzfachbehörde - entschieden, dass die exponierte Lage eines alten jüdischen Friedhofs weit ab von der Bebauung durch das Heranrücken von Wohnbebauung wesentlich beeinträchtigt werden kann.
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 1928/02

    Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechtes aus denkmalschutzrechtlichen

    Der Friedhof hat so für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in einer bestimmten Zeitepoche einen Aussagewert (vgl. zur Definition der Erhaltung eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen Gründen das Urteil des Thür. OVG vom 30.10.2003 - 1 KO 433/00 -, ThürVBl. 2004, 143, 145; vgl. zur unstreitigen Einordnung eines jüdischen Friedhofs mit 53 erhaltenen Grabsteinen aus der Zeit von 1811 bis 1930, umfriedet von einer Hainanlage, als Kulturdenkmal: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, JURIS).
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03

    Gemeindliches Vorkaufsrecht über ein Grundstück unter Berücksichtigung

    Der Friedhof hat so für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in einer bestimmten Zeitepoche einen Aussagewert (vgl. zur Definition der Erhaltung eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen Gründen das Urteil des Thür. OVG vom 30.10.2003 - 1 KO 433/00 -, ThürVBl. 2004, 143, 145; vgl. zur unstreitigen Einordnung eines jüdischen Friedhofs mit 53 erhaltenen Grabsteinen aus der Zeit von 1811 bis 1930, umfriedet von einer Hainanlage, als Kulturdenkmal: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, [...]).
  • VG Lüneburg, 17.08.2004 - 2 A 186/03

    Baudenkmal; Bausubstanz; Bebauungsgürtel; Denkmaleigenschaft; Denkmalschutz;

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ausstrahlungskraft des Baudenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt, wenn beispielsweise die Umgebung die Wirkung eines Baudenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topographischen Situation prägt (Nds. OVG, Beschl. v. 28.5. 2002 - 1 LA 2929/01 -, zitiert nach Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6. 1989 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145; Schmaltz-/Wiechert § 8 Rdn. 4 ff).
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