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   OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 19 Sa 38/02   

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https://dejure.org/2002,12149
OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 19 Sa 38/02 (https://dejure.org/2002,12149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2002 - 19 Sa 38/02 (https://dejure.org/2002,12149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 19 Sa 38/02 (https://dejure.org/2002,12149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 12 § 36 § 38 § 281; BGB § 133 § 157
    Bindungswirkung einer Verweisung; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1601
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 19 Sa 38/02
    Auf dem Hintergrund, dass nach herrschender Meinung (RGZ 159, 254, 256; BGHZ 59, 116, 119; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 38 Rdnr. 14) eine Vermutung weder für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit des prorogierten Gerichtes spricht noch gegen sie, und angesichts der Tatsache, dass die von der Klägerin gestellten Bestimmungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulassen, kann in Anwendung der Unklarheitenregelung des § 5 AGBG zugunsten der Beklagten zwar von einer Ausschließlichkeit des Gerichtsstandes ausgegangen werden.
  • RG, 16.02.1939 - IV 201/38

    1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 19 Sa 38/02
    Auf dem Hintergrund, dass nach herrschender Meinung (RGZ 159, 254, 256; BGHZ 59, 116, 119; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 38 Rdnr. 14) eine Vermutung weder für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit des prorogierten Gerichtes spricht noch gegen sie, und angesichts der Tatsache, dass die von der Klägerin gestellten Bestimmungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulassen, kann in Anwendung der Unklarheitenregelung des § 5 AGBG zugunsten der Beklagten zwar von einer Ausschließlichkeit des Gerichtsstandes ausgegangen werden.
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man zugunsten der Beklagten die Unklarheitenregelung des § 305c BGB anwendet, wonach Zweifel am Inhalt der Klausel zu Lasten des AGB-Verwenders gehen müssen (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1601; LG Wuppertal, BauR 2002, 1286; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl. § 9 Rn. G 138).
  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Mit guten Gründen wird daher, wenn AGB in Rede stehen und die Umstände keine eindeutige Auslegung zulassen, die Anwendung der Unklarheitenregel gem. § 305c Abs. 2 BGB befürwortet (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. September 2022 - 101 AR 105/22 -, Rn. 30, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2002 - 19 Sa 38/02 -, Rn. 11, juris; Rodi, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2019, Anh. zu §§ 305-310 M 1, Rn. M 58a f.; Quantz, in: BeckOGK-BGB, Stand 01.12.2021, § 307 Rn. 15.1; Behme, in: Leuschner, AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr, 2021, Klauseln (G) Gerichtsstandsklauseln Rn. 19; offenlassend Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 W 80/06 -, Rn. 8, juris).
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