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   OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00   

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https://dejure.org/2001,4114
OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00 (https://dejure.org/2001,4114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2001 - 17 U 164/00 (https://dejure.org/2001,4114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2001 - 17 U 164/00 (https://dejure.org/2001,4114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Terminologie der "Vollständigen Fertigstellung" anstatt "Abnahmereife"; Berechtigung zur Annahmeverweigerung; Ausreichender Schutz eines Verblendmauerwerks gegen Feuchtigkeit; Mangel durch Moosbefall des Verblendmauerwerks

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Vollständige Fertigstellung = Abnahmereife?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 640
    Begriff der vollständigen Fertigstellung in einem Werk (Bau-)Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1404
  • NZBau 2002, 218
  • BauR 2002, 361 (Ls.)
  • BauR 2002, 641
  • ZfBR 2002, 154
  • ZfBR 2002, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00
    Da die Parteien einen BGB-Werkvertrag geschlossen haben, sind die Beklagten zur Abnahmeverweigerung auch dann berechtigt, wenn lediglich noch geringfügige Mängel vorliegen (vgl. BGH NJW 1973, 1792, 1793; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 1343).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00
    Dies ist dann der Fall, wenn ein Mangel nach seiner Art, seinem Umfang und vor allem nach seinen Auswirkungen derart unbedeutend ist, daß das Interesse des Bestellers an einer Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert ist (BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    Das ist aber nicht der Fall, soweit bei der Übergabe noch erhebliche Protokollmängel vorliegen, die beseitigt werden müssen, ... Der von der MaBV verwandte Begriff der "Fertigstellung" deckt sich somit sachlich mit demjenigen der Abnahmefähigkeit iSd § 640 BGB (ebenso: BGH WM 2002, 2411; OLG Hamm BauR 2002, 641; OLGR 1994, 63).".
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 21 U 73/06

    Keine vollständige Fertigstellung bei Mängeln des Bauwerkes - Mangel durch

    Dabei sollen allerdings "unwesentliche" Mängel über § 242 BGB unberücksichtigt bleiben (OLG Naumburg, IBR 1999, 532, OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 671, OLG Hamm, BauR 2002, 641, OLG Düsseldorf, BauR 2003, 93).
  • OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07

    Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

    Eine vollständige Fertigstellung im Sinne des § 7 MaBV ist anzunehmen, wenn das Werk als im wesentlichen vertragsgerecht abgenommen ist oder Abnahmereife besteht, d. h. die Abnahme von dem Besteller nicht verweigert werden kann, weil die noch bestehenden Mängel derart unbedeutend sind, dass ein Interesse des Bestellers an der Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert ist (BGH, Urt. v. 25.01.1996 - VII ZR 26/95 -, NJW 1996, 1280; OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2001 - 17 U 164/00 -, NZBau 2002, 218).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 21 U 46/05

    Vollständige Fertigstellung trotz nach Abnahme zutagegetretener oder gerügter

    Teilweise wird verlangt, daß "wesentliche" Mängel beseitigt worden sind (vgl. BGH BauR 1998, 783); teilweise wird eine vollständige Mängelbeseitigung gefordert, wobei unwesentliche Mängel dann jedoch ggf. über § 242 BGB unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Naumburg IBR 1999, 532; ähnlich OLG Hamm BauR 2002, 641).
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