Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00   

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https://dejure.org/2001,2042
OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00 (https://dejure.org/2001,2042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2001 - 23 U 191/00 (https://dejure.org/2001,2042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2001 - 23 U 191/00 (https://dejure.org/2001,2042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reihenhaus; Reiheneckhaus; Reihenmittelhaus; Mehrfamilienhaus; Architektenleistungen; Planungspflichten des Architekten; Verbot unzulässiger Rechtsausübung ; Faktische Bauüberwachung

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; HOAI § ... 15 Abs. 2; ; BGB § 398; ; BGB § 635; ; BGB § 278; ; BGB § 640; ; ZPO § 894; ; ZPO § 412; ; ZPO § 485 Abs. 3; ; ZPO § 407 a Abs. 2; ; ZPO § 404; ; ZPO § 530 Abs. 2; ; ZPO § 302; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; VOB/A § 9 Nr. 3 Abs. 3; ; VOB/A § 9 Nr. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenrecht - Einholung eines Bodengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundlagenermittlung - Fordern Sie von Ihrem Bauherrn das Einholen eines Bodengutachtens

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bodengutachten erforderlich: Wie umfangreich muss Architekt den Bauherrn aufklären ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der planende Architekt schuldet ein in sich schlüssiges Abdichtungskonzept

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt sollte auf Einholung eines Bodengutachtens bestehen! (IBR 2002, 319)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 652
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.05.2001 - IX ZR 46/00

    Beweislastregeln in einem Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Mitverursachung und Mitverschulden dürfen - ausnahmsweise (BGH NJW 1979, 1935) - dem Nachverfahren vorbehalten bleiben (mit entsprechender Klarstellung im Tenor bzw. Gründen, BGH NJW 1999, 2441; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 18), wenn sie nicht zum vollen Haftungsausschluss führen (BGH NJW 2001, 2169; BGHZ 110, 202; BGH NJW 1980, 1579; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Mitverursachung und Mitverschulden dürfen - ausnahmsweise (BGH NJW 1979, 1935) - dem Nachverfahren vorbehalten bleiben (mit entsprechender Klarstellung im Tenor bzw. Gründen, BGH NJW 1999, 2441; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 18), wenn sie nicht zum vollen Haftungsausschluss führen (BGH NJW 2001, 2169; BGHZ 110, 202; BGH NJW 1980, 1579; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Dementsprechend hat jeder Architekt grundsätzlich Anlass zu sorgfältigsten Überlegungen im Hinblick auf die Boden- und Wasserverhältnisse (BGH BauR 1971, 265; Englert/Grauvogl/ Maurer, a.a.O., Rdnr. 33 m.w.N. in Fußnote 30/31).
  • VG Berlin, 19.05.1982 - 1 A 4.81

    Anspruch auf Herausgabe sichergestellter Minispione; Anordnung der Sicherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Hat die erste Instanz im Grundurteil einen Punkt (hier: Mitverschulden der VI) ausgeklammert und dem Betragsverfahren überlassen, so darf das Berufungsgericht diesen Punkt an sich ziehen und darüber entscheiden, wenn die Parteien ihn zum Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gemacht haben und die Entscheidung darüber sachdienlich ist (BGH NJW 1993, 1793; BGH NJW 1983, 1014; Baumbach-Albers, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 537, Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Mitverursachung und Mitverschulden dürfen - ausnahmsweise (BGH NJW 1979, 1935) - dem Nachverfahren vorbehalten bleiben (mit entsprechender Klarstellung im Tenor bzw. Gründen, BGH NJW 1999, 2441; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 18), wenn sie nicht zum vollen Haftungsausschluss führen (BGH NJW 2001, 2169; BGHZ 110, 202; BGH NJW 1980, 1579; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Wird die Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil - wie hier - in vollem Umfang zurückgewiesen, so sind ihm gemäß § 97 Abs. 1 ZPO schon im Berufungsurteil die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen (BGH LM Nr. 9 zu § 97 ZPO; BGHZ 20, 397; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304, Rdnr. 26 sowie § 97, Rdnr. 2).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Auch wenn dem Architekten nur die Planung, nicht aber die Objektüberwachung übertragen worden ist, kann er sich während der Bauausführungsphase gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sich in erheblichem Umfang um die Durchführung der Baumaßnahmen kümmert, dem Auftraggeber auf Befragen Ratschlage erteilt oder in ähnlicher Weise aktiv in die Bauausführung eingreift (BGH BauR 1996, 418; BGH VersR 1959, 904; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1512 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96

    Wie wird Vollauftrag abgerechnet, wenn Bau wegen Bodenkontamination nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Dementsprechend muss ein Architekt selbst einen Vollauftrag immer dahin verstehen, dass zunächst immer nur die Leistung nach Leistungsphase 1 erbracht werden darf und erst bei Vorliegen der Baugrundaufschlüsse in Abstimmung mit dem Bauherrn weitere Leistungen erbracht werden dürfen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Hat die erste Instanz im Grundurteil einen Punkt (hier: Mitverschulden der VI) ausgeklammert und dem Betragsverfahren überlassen, so darf das Berufungsgericht diesen Punkt an sich ziehen und darüber entscheiden, wenn die Parteien ihn zum Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gemacht haben und die Entscheidung darüber sachdienlich ist (BGH NJW 1993, 1793; BGH NJW 1983, 1014; Baumbach-Albers, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 537, Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1959 - VII ZR 89/58

    Hinweispflichten des Architekten bei nicht übernommener Objektüberwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00
    Auch wenn dem Architekten nur die Planung, nicht aber die Objektüberwachung übertragen worden ist, kann er sich während der Bauausführungsphase gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sich in erheblichem Umfang um die Durchführung der Baumaßnahmen kümmert, dem Auftraggeber auf Befragen Ratschlage erteilt oder in ähnlicher Weise aktiv in die Bauausführung eingreift (BGH BauR 1996, 418; BGH VersR 1959, 904; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1512 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1992 - 23 U 186/91

    Berufung auf fehlende förmliche Abnahme kann treuwidrig sein!

  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75

    Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1990 - 22 U 203/89

    Grundwasserverhältnisse - Haftung des Architekten?

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

  • OLG Celle, 28.04.1972 - 5 W 7/72
  • OLG Bamberg, 20.11.1998 - 6 U 19/98

    Bauwerksabdichtung: Bitumendickbeschichtung als Planungsfehler des Architekten

  • BGH, 28.06.1972 - IV ZR 51/71

    Leistungspflicht bei Neuroseschäden - Neuroseschaden - Antrag -

  • OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 5 U 249/91

    Haftet der Architekt wegen unterlassener Bodenuntersuchungen?

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Berufungsgericht eine Materie des Betragsverfahrens zumindest dann an sich ziehen, wenn die Parteien den vom Erstgericht ausgeklammerten Komplex zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und die Entscheidung hierüber sachdienlich ist (BGH, VersR 1983, 735, 736 [juris Rn. 9]; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, 1794 [juris Rn. 5]; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 2002, 652, 657 [juris Rn. 82]; OLG München, Beschluss vom 2. September 2014 - 27 U 2924/14, juris Rn. 14; MünchKomm.ZPO/Musielak aaO § 304 Rn. 13; ders. in Musielak/Voit aaO § 304 Rn. 14; Göertz in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle aaO § 528 Rn. 6 "Grundurteil").
  • LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04

    Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung

    Die Pflicht des planenden Architekten besteht darin, den Unternehmer über die Folgen besonderer Bodenverhältnisse, etwa bindige, nicht versickerungsfähige Erdschichten im Bereich der Baugrube aufzuklären und die Konsequenzen für die Auswahl und die damit einhergehenden besonderen Anforderungen an das Abdichtungssystem aufzuklären (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 63, 65).

    Mit dem Einwand, er habe den Unternehmer aufgefordert, selbst ein Gutachten einzuholen, kann der Architekt sich selbst nicht aus der Haftung befreien (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 63, 65).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Was letzteres anbelangt, so schuldet der Architekt grundsätzlich eine Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).

    Wie dargelegt, stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Planung von Abdichtungsmaßnahmen und Drainagesystemen - wobei bereits eine lückenhafte Planung ebenso wie eine mit Sicherheitsrisiken behaftete Planung einem Planungsfehler gleichzusetzen sind (vgl. nur BGH BauR 2000, 1330 und OLG Düsseldorf BauR 2002, 652) - und genügt die Planung der Architekten nach den Feststellungen des Sachverständigen Prof. V. diesen Anforderungen hier in keiner Weise.

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

    Sind Details der Bauausführung besonders gefahrenträchtig, müssen diese unter Umständen von dem Architekten im Einzelnen geplant und dem ausführenden Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden (vgl. BGH BauR 2000, 1330 ; aaO, 1217 ; OLG Köln NJW-RR 2002, 15 ; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).
  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 24 U 10/14

    Pflichten des planenden Architekten

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, schuldeten die Beklagten eine Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse eine funktionstüchtige Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen anstehendes Wasser sicher gewährleistet (BGH BauR 2001, 824; BGH BauR 2000, 1330; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 652).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines

    Der Architekt muss sich zur Feststellung der Grundwasserstände der vorliegenden amtlichen Messergebnisse bedienen und bei Unmöglichkeit der genauen Wertermittlung des Grundwasserhöchststandes einen Sicherheitszuschlag planen (Senat in BauR 2002, 652).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 21 U 225/03

    Zur Haftung des planenden Architekten bei mangelhafter Mauerwerksabdichtung

    Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die dem ausführenden Unternehmer insbesondere die schadensträchtigen Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen muss (BGH BauR 2000, 1330; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Die dem Architekten obliegende Planung der Abdichtung des in Hanglage errichteten Bauwerks in seinem Kellerbereich, insbesondere gegen drückendes Wasser, muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (zur Planung des Abdichtungskonzepts OLG Düsseldorf BauR 2002, 652 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2009 - 8 U 43/07

    Schadensersatz aus Architektenvertrag: Pflicht zur Einholung eines

    Auch eine Aufklärung der örtlichen Verhältnisse muss der Architekt nicht selbst durchführen, wohl aber veranlassen und insbesondere seiner Beratung, Planung und auch Überwachung zugrunde legen (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 652 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 1069 f.).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 22 U 83/08

    Restwerklohnanspruch: Berechtigung des Abzugs der Kosten für die Beseitigung von

    Grundsätzlich fällt das Baugrundrisiko in die Risikosphäre des Auftraggebers, weil es sich um den vom Auftraggeber im Sinne der §§ 644 ff. BGB zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2008 - 4 U 187/07 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2001 - 23 U 191/00 - Schottke BauR 93, 572).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 1 U 97/04

    Fertighausvertrag als Werkvertrag; mangelhafte Planungsleistung hinsichtlich

  • LG Münster, 20.12.2013 - 12 O 274/12

    Schadensersatzanspruch wegen der fehlerhaften Planung eines Kellergeschosses;

  • OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03

    Haftung für fehlende Außenisolierung?

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2005 - 23 U 22/04
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