Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4889
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert - Baugenehmigung für Prismenwerbeanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen Werbetafel; Höhe des Streitwertes bei Klagen auf Errichtung einer Prisma-Hinweis-Werbeanlage mit getaktetem Bildwechsel

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage

  • rechtsportal.de

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 64 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 470
  • BauR 2002, 677
  • BauR 2002, 762
  • ZfBR 2002, 178 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
    Aus den nach § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO maßgebenden Darlegungen der Klägerin im Zulassungsantrag ergeben sich - bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Darlegungsgebot (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392) - keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 3 S 1860/90

    Baugenehmigung für Werbetafel: Streitwert

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
    Beide Gesichtspunkte zusammen genommen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1990 - 3 S 1860/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2482/08

    Werbeanlage; "Mega-Light-Wechsler-Anlage"; Leitsatz

    Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2481/08

    Streitwert bei Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für

    Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).

  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 646/02

    Unzulässigkeit einer Himmelsstrahlanlage am Ortsrand.

    Dies rechtfertigt es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 5 S 785/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7964
OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01.OVG (https://dejure.org/2001,7964)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2001 - 1 B 10290/01.OVG (https://dejure.org/2001,7964)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG (https://dejure.org/2001,7964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Bundesfernstrasse; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Antragsbefugnis für die Begründung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Zusammenfassung)

    Auch BUND kann Bau vom Hochmoselübergang nicht aufhalten // Richtlinie zum Umweltschutz nicht beeinträchtigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 420
  • BauR 2002, 677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Hingegen ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die die fachrechtlichen Zulassungstatbestände im Sinne eines auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenen Folgenbewältigungssystems ergänzt, nicht schon bei der Auswahl der vorzugswürdigen Trassenalternative anzuwenden, sondern erst in Bezug auf die gewählte Trasse (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1999, 528, 529); die fachplanerische Abwägung wird auch durch die gemäß § 8 Abs. 3 BNatSchG bzw. § 5 Abs. 2 LPflG vorgesehene Abwägung besonderer Art (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000, DVBl 2001, 386 = BauR 2001, 591; Gaentzsch, UPR 2001, 201, 208) nicht substituiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, 618 m.w.N.).

    Dabei hat der Antragsgegner - anders als die Planfeststellungsbehörde in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2000 entschiedenen Fall (DVBl 2001, 386= BauR 2001, 591) - durchaus zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zu den Letzteren vgl. § 8 Abs. 9 BNatSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LPflG) differenziert.

    Auszugehen ist insoweit zunächst von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. potentiellen FFH-Gebieten (vgl. dazu den Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, die Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, den Beschluss vom 24. August 2000, NuR 2001, 45 sowie das Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Diese Zweifel folgen einmal daraus, dass die vom Antragsteller in Bezug genommenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung i.S. von § 19 c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 19 a Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG überhaupt noch nicht bestehen, weil das zur Begründung solcher Gebiete vorgesehene Verfahren noch nicht abgeschlossen ist; das wiederum bewirkt, dass § 19 c BNatSchG weder im für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt dessen Erlasses (dazu vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999, NVwZ 1999, 989, 990 m.w.N.) noch derzeit auf das hier in Rede stehende Planfeststellungsverfahren direkt anwendbar war und ist.

    Insbesondere sind Mängel oder das Fehlen einer förmlichen UVP nicht gleichbedeutend mit der Fehlerhaftigkeit einer fachplanerischen Abwägung, in deren Rahmen die UVP vorgesehen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996, NVwZ 1996, 788, 789 ff. und vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1018; Beschlüsse vom 14. Mai 1996, NVwZ 1997, 494, 496 und vom 22. März 1999, NVwZ 1999, 989).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Zwar handelt es sich dabei um eine Vorschrift, die - im Sinne der in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein getroffenen Regelungen über die Verbandsklage - auch den Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt ist (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1, 6 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, 307).

    Auszugehen ist insoweit zunächst von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. potentiellen FFH-Gebieten (vgl. dazu den Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, die Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, den Beschluss vom 24. August 2000, NuR 2001, 45 sowie das Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Hingegen ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die die fachrechtlichen Zulassungstatbestände im Sinne eines auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenen Folgenbewältigungssystems ergänzt, nicht schon bei der Auswahl der vorzugswürdigen Trassenalternative anzuwenden, sondern erst in Bezug auf die gewählte Trasse (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1999, 528, 529); die fachplanerische Abwägung wird auch durch die gemäß § 8 Abs. 3 BNatSchG bzw. § 5 Abs. 2 LPflG vorgesehene Abwägung besonderer Art (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000, DVBl 2001, 386 = BauR 2001, 591; Gaentzsch, UPR 2001, 201, 208) nicht substituiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, 618 m.w.N.).

    Aufgrund der vom Antragsteller im vorliegenden Verfahren vorgelegten Unterlagen mag davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Bereich, den die B 50 neu unmittelbar westlich des geplanten Hochmoselübergangs durchqueren wird, um ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet i.S. des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG; ABlEG L 103, S. 1) handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1999, 528, 530).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Zwar handelt es sich dabei um eine Vorschrift, die - im Sinne der in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein getroffenen Regelungen über die Verbandsklage - auch den Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt ist (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1, 6 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, 307).

    Auszugehen ist insoweit zunächst von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. potentiellen FFH-Gebieten (vgl. dazu den Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, die Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, den Beschluss vom 24. August 2000, NuR 2001, 45 sowie das Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Hingegen ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die die fachrechtlichen Zulassungstatbestände im Sinne eines auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenen Folgenbewältigungssystems ergänzt, nicht schon bei der Auswahl der vorzugswürdigen Trassenalternative anzuwenden, sondern erst in Bezug auf die gewählte Trasse (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1999, 528, 529); die fachplanerische Abwägung wird auch durch die gemäß § 8 Abs. 3 BNatSchG bzw. § 5 Abs. 2 LPflG vorgesehene Abwägung besonderer Art (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000, DVBl 2001, 386 = BauR 2001, 591; Gaentzsch, UPR 2001, 201, 208) nicht substituiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, 618 m.w.N.).

    Auszugehen ist insoweit zunächst von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. potentiellen FFH-Gebieten (vgl. dazu den Beschluss vom 21. Januar 1998, NVwZ 1998, 616, die Urteile vom 19. Mai 1998, BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302, den Beschluss vom 24. August 2000, NuR 2001, 45 sowie das Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Insoweit erscheint insbesondere bedenklich, dass der Antragsteller sich in seinem auf die nachträgliche Auslegung u.a. des Endberichts zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Froelich und Sporbeck vom April 1999 hin eingereichten Einwendungsschreiben vom 15. November 2000 nur teilweise mit dem Inhalt dieser Unterlage auseinander setzt, darüber hinaus aber weitere FFH-Schutzgebiete bzw. einen größeren Zuschnitt der vom Antragsgegner zugrunde gelegten Schutzgebiete fordert, was nicht Gegenstand der genannten Untersuchung gewesen ist (vgl. in diesem Zusammenhang ferner BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998, NuR 1999, 316, 317 m.w.N.).

    Welche Wirkungen diese nachträgliche Auslegung mit Rücksicht auf die materielle Verwirkungspräklusion nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG zu entfalten vermochte (vgl. insoweit BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998, NuR 1999, 316, 317), kann hier dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Insbesondere sind Mängel oder das Fehlen einer förmlichen UVP nicht gleichbedeutend mit der Fehlerhaftigkeit einer fachplanerischen Abwägung, in deren Rahmen die UVP vorgesehen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996, NVwZ 1996, 788, 789 ff. und vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1018; Beschlüsse vom 14. Mai 1996, NVwZ 1997, 494, 496 und vom 22. März 1999, NVwZ 1999, 989).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Insbesondere sind Mängel oder das Fehlen einer förmlichen UVP nicht gleichbedeutend mit der Fehlerhaftigkeit einer fachplanerischen Abwägung, in deren Rahmen die UVP vorgesehen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996, NVwZ 1996, 788, 789 ff. und vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1018; Beschlüsse vom 14. Mai 1996, NVwZ 1997, 494, 496 und vom 22. März 1999, NVwZ 1999, 989).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2001 - 1 B 10290/01
    Auch ohne einen solchen ausdrücklichen Ausspruch im Planfeststellungsbeschluss wäre wegen der in § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG angeordneten Konzentrationswirkung desselben eine Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Landschaftsschutzverordnung oder aber für den Fall, dass eine solche nicht erteilt werden könnte, eine Befreiung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 LPflG in dem Planfeststellungsbeschluss enthalten (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, NVwZ-RR 1998, 292, 295).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie;

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10187/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte mit den zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätzen und den von diesen eingereichten Unterlagen (u.a. 2 Ordner mit Ausarbeitungen und Stellungnahmen des Ingenieurbüros Froelich und Sporbeck vom Juli und September 2002), auf die Gerichtsakten der Verfahren 1 B 10290/01.OVG und 1 B 11257/02.OVG und auf die Planaufstellungsakten des Beklagten (49 Ordner) Bezug genommen.

    Im Rahmen der summarischen Würdigung der Sach- und Rechtslage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO hat der Senat diesen Einwand als zu pauschal angesehen, um ihm ein Vorbringen in Bezug auf ein konkret betroffenes faktisches Vogelschutzgebiet zu entnehmen (Beschluss des Senats vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG - Umdruck S. 19).

    Zwar ist das in Rede stehende Vorbringen erst im September 2001 und damit nach Ablauf der Frist des § 17 Abs. 6 b Satz 1 FStrG in das vorliegende Verfahren eingeführt worden; auch der erstmalige Vortrag im Verfahren 1 B 10290/01.OVG liegt bereits außerhalb dieser Frist.

    Der Beklagte hat im Einzelnen nachvollziehbar dargelegt, dass die Varianten 301 und 305 nicht die Eigenschaften aufweisen, die an eine überregionale Fernstraßenverbindung zu stellen sind (vgl. Bl. 113 f. der Gerichtsakten 1 B 10290/01.OVG; ferner S. 6 der nachträglich ausgelegten Unterlage "Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens mit Variantenuntersuchung" des Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen vom September 2000); diesem Vortrag als solchem ist der Kläger nicht entgegengetreten.

    In seinem Beschluss vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG - ist der Senat zu den diesbezüglichen nicht präkludierten Einwendungen des Klägers zwar auf der Grundlage der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung - Endbericht - des Büros Froelich und Sporbeck vom April 1999 von einer Verträglichkeit des Vorhabens mit den beiden Schutzgebieten ausgegangen (vgl. dort, Umdruck S. 13 f.).

    Hinsichtlich der Verträglichkeit des Straßenbauvorhabens mit den Erhaltungszielen der potentiellen Schutzgebiete "Tiefenbachtal" und "Kautenbachtal" gehen der angefochtene Planfeststellungsbeschluss wie auch der Beschluss des Senats vom 27. September 2001 (a.a.O.) auf der Grundlage des Endberichts vom April 1999 davon aus, dass nach Durchführung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (Anlage von Gehölzstrukturen und einer Grünbrücke) zwar noch Beeinträchtigungen für die beiden genannten Fledermausarten verbleiben, die jedoch nicht die in Art. 6 Abs. 2 und 3 FFH-RL festgelegte Erheblichkeitsschwelle erreichten (vgl. dazu auch die Stellungnahme des Büros Froelich und Sporbeck vom 23. September 2002 "zur angeblichen Widersprüchlichkeit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung").

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2002 - 1 B 11257/02

    Abänderungsantrag - aufschiebende Wirkung bei fernstraßenrechtlichem

    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG - wird abgelehnt.

    Der auf § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestützte Antrag, unter Abänderung des Beschlusses des Senats vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 28. Dezember 2000 für den Neubau der B 50 im Planfeststellungsabschnitt II zwischen P............ und L.

    Allerdings erwachsen gewisse Zweifel an einer entsprechenden Heranziehung der vorgenannten Regelung auf den vorliegenden Sachverhalt daraus, dass die veränderten Umstände, die der Antragsteller in das vorläufige Rechtsschutzverfahren eingeführt sehen möchte, in der seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1193) v e r ä n d e r t e n R e c h t s l a g e begründet sind: Bis zum In-Kraft-Treten des BNatSchGNeuregG bestand die Befugnis des Antragstellers als nach § 29 Abs. 2 BNatSchG a.F. anerkanntem Verein, Rechtsschutz gegenüber dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss in Anspruch zu nehmen, gemäß § 37 b LPflG nur in sehr begrenztem Umfang (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 27. September 2001, a.a.O., NuR 2002, 417).

  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 2401/05

    Tagebaubetrieb "Marta" ist unzulässig

    Ausgangspunkt der Überlegung ist hierbei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 107, 1 ff. [BVerwG 19.05.1998 - 4 A 9/97] ; 110, 302 ff. [BVerwG 26.01.2000 - 6 P 3/99] ) und des OVG Rheinland- Pfalz (vgl. etwa Beschluss vom 27. September 2001, 1 B 10290/01.OVG) zu derartigen Gebieten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 B 10435/01
    In diesem Regelungsmodell ergänzt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung die fachrechtlichen Zulassungstatbestände im Sinne eines auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenen Folgenbewältigungssystems (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1999, 528, 529 und Beschluss des Senats vom 27. September 2001 - 1 B 10290/01.OVG - Umdruck S. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12423
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01 (https://dejure.org/2001,12423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen mittelbar Betroffenen; Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bei fehlender Klagebefugnis; Erfordernis einer Planrechtfertigung; Verletzung des "Rechts auf gerechte Abwägung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hochmoselübergang: Auch erste Privatklage scheitert

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

    Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte und auch die Tatsache, dass ein Betrieb tatsächlich über längere Zeit besteht, nicht ausschlaggebend sein (so BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990, a.a.O.).

    So heißt es beispielsweise in dem Beschluss vom 31. Oktober 1990 (a.a.O.), dass für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses die Frage zu beantworten sei, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes für dessen Inhaber einen existenzbedrohenden Eingriff in seinen Betrieb als solchen darstelle, der - unter Einschluss der über den Substanzentzug hinaus bewirkten Folgen - mit dem ihm gebührenden Gewicht in eine planerische Abwägung eingestellt werden müsse.

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Ist die Betriebseigenschaft zu bejahen, werden nämlich spezielle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abwägung gestellt, wenn dem Betrieb infolge der Planfeststellung eine Existenzgefährdung droht (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 629, 630 f. und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1154, 1155).

    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die Klagebefugnis des Klägers lässt sich ferner nicht unabhängig von der Verletzung eigener rechtlich geschützter Belange daraus herleiten, dass ein Verstoß gegen das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung behauptet wird (dazu vgl. Wahl/Schütz, a.a.O., Rdnr. 214 i.V.m. Rdnr. 74; ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297 f.).

    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Auf das Erfordernis einer Planrechtfertigung können sich entsprechend der rechtsdogmatischen Ableitung dieses Rechtsinstituts (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 60 und vom 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110, 118; jüngst Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 - Umdr. S. 18; Steinberg/Berg/Wickel, Fachplanung, 3. Aufl. 2000, § 3 Rdnr. 46) nämlich nur die sog. Enteignungsbetroffenen berufen (vgl. Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rdnr. 403; Stüer, NuR 1981, 149, 153).

    Die Befugnis des Klägers, sich im Wege einer Anfechtungsklage, hilfsweise einer auf Anordnung von Schutzauflagen gerichteten Verpflichtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2000 zu wenden, kann letztlich auch nicht aus einer möglichen Verletzung des "Rechts auf gerechte Abwägung" (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 66 und vom 29. Januar 1991, BVerwGE 87, 332, 342; für die Normenkontrolle von Bebauungsplänen Urteil vom 24. September 1998, BVerwGE 107, 215, 221 f.; kritisch zum Recht auf gerechte Abwägung z.B. Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., § 6 Rdnr. 45; Wahl/Schütz, a.a.O., § 42 Abs. 2 Rdnr. 257) hergeleitet werden.

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Als lediglich mittelbar Betroffener kann er den Planfeststellungsbeschluss jedoch nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten e i g e n e n Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm von vornherein verwehrt ist, einen Aufhebungsanspruch gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss aus der vermeintlichen Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560 = NuR 2000, 627, 628; Urteile des Senats vom 30. November 2000 - 1 C 10261/00.OVG - Umdruck S. 9 und vom 29. März 2001 - 1 C 11553/00.OVG - Umdruck S. 8).

    Die von dem Verkehr der B 50 neu künftig ausgehenden Luftschadstoffe werden sich nach einem vom Deutschen Wetterdienst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Gutachten vom 7. Januar 2000 deutlich unterhalb der in der 23. BImSchV festgelegten Konzentrationswerte für Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol bewegen, die als Orientierungswerte für die Einschätzung des Risikopotentials eines Straßenbauvorhabens herangezogen werden können (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560, 564).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Wie in der mündlichen Verhandlung angesprochen, entspricht dies inhaltlich dem vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559) referierten Inhalt eines unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau ergangenen Planfeststellungsbeschlusses (A 72 - Ostumgehung Hof).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Der Senat überschritte seine Kompetenzen, würde er insoweit eine eigene Interessenbewertung vornehmen oder seine eigene Entscheidung an die Stelle der Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, BVerwGE 96, 239, 245 = NVwZ 1995, 383, 384 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Somit verbleibt es bezüglich der Quelle dabei, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen eines Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 und vom 14. Januar 1998, a.a.O., Nr. 286 m.w.N.; Urteil vom 29. Juni 1999, NVwZ 2000, 81).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01
    Ist die Betriebseigenschaft zu bejahen, werden nämlich spezielle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Abwägung gestellt, wenn dem Betrieb infolge der Planfeststellung eine Existenzgefährdung droht (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1999, NVwZ-RR 1999, 629, 630 f. und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1154, 1155).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Eine erhöhte Schadstoffbelastung ist - darauf weist die Beklagte zu Recht hin - regelmäßig nur in einem Streifen von ca. 10 m Breite unmittelbar neben der Straße feststellbar (vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen (bast): Untersuchungen zu Fremdstoffbelastungen im Straßenseitenraum, Mai 2005, Seite 53, 90 ff. und 101; BVerwG, Urteil vom 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, juris, unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Insoweit kann der durch die angegriffene Planung in diesem Bereich allenfalls mittelbar betroffene Antragsteller den Planfeststellungsbeschluss nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten eigenen Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm verwehrt ist, einen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus der Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NuR 2000, 627, 628 = NVwZ 2000, 560; Urteile des Senats vom 30. November 2000 - 1 C 10261/00.OVG - Umdruck S. 9, vom 29. März 2001 - 1 C11553/00.OVG - Umdruck S. 8 und vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 10).

    Auch im Hinblick auf den vom Antragsteller geführten Winzerbetrieb mit Gästehaus ist nicht ersichtlich, dass durch den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2000 das Recht auf gerechte Abwägung (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, 66 und vom 29. Januar 1991, BVerwGE 87, 332, 342; Urteil des Senats vom 21. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 14 f.) verletzt worden sein könnte.

  • OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05

    Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm,

    Ein lediglich mittelbar Betroffener kann einen Planfeststellungsbeschluss aber nur mit der Begründung angreifen, dass seine rechtlich geschützten eigenen Belange in der Abwägung zu kurz gekommen seien, während es ihm von vornherein verwehrt ist, einen Aufhebungsanspruch gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss aus der vermeintlichen Verletzung öffentlicher oder fremder privater Belange herzuleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, BauR 2002, 677).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

    Das Recht auf gerechte Abwägung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG) ist nicht nur auf die Berücksichtigung subjektiver Rechtspositionen - insbesondere nicht auf das, was im Interesse eines Anliegers nach Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist - gerichtet, sondern erstreckt sich daneben auch auf bestimmte schutzwürdige Interessen (sog. einfache Belange), wie etwa die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsanbindung eines Grundstücks (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 2003 - 5 S 723/02 - juris, dort Rdziff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Planfeststellungsbeschluss B 404

    Das Recht auf gerechte Abwägung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG) ist nicht nur auf die Berücksichtigung subjektiver Rechtspositionen - insbesondere nicht auf das, was im Interesse eines Anliegers nach Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist - gerichtet, sondern erstreckt sich daneben auch auf bestimmte schutzwürdige Interessen (sog. einfache Belange), wie etwa die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrsanbindung eines Grundstücks (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2001 - 1 C 10395/01 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 -, juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung.
  • VG Koblenz, 21.10.2004 - 1 K 903/04

    Polder bei Bad Kreuznach-Planig kann verwirklicht werden.

    Angesichts dessen hat die Kammer an der Planrechtfertigung keine Zweifel, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwieweit sich die Kläger hier auf dieses Erfordernis überhaupt berufen können (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - zitiert nach ESOVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht