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   BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02   

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BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02 (https://dejure.org/2002,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2002 - 4 BN 3.02 (https://dejure.org/2002,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3.02 (https://dejure.org/2002,1294)
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An Legehennenbetrieb heranrückende Wohnbebauung

§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, "Verzicht" der Betroffenen auf Schutz vor Belästigungen ist unbeachtlich;

§ 1 BauGB, § 50 BImSchG, private Verzichtserklärungen sind, auch wenn sie dinglich gesichert sind, grds. für die Bauleitplanung und die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes ohne Bedeutung (Hinweis: vgl. dazu auch VGH, «Intensiv-Obstanbau II»)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 3 und 6; § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung; Verzicht auf Abwehrrechte; Zustimmung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3 und 6; § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung; Verzicht auf Abwehrrechte; Zustimmung.

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Aufstellung eines Bebauungsplans - Abwägungsmängel - Verzicht auf Abwehrrechte - Heilung von Abwägungsmängeln

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, 6 § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Konfliktbewältigung durch Anspruchsverzicht? (IBR 2002, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 329
  • NVwZ-RR 329
  • DÖV 2002, 483
  • BauR 2002, 730
  • ZfBR 2002, 371
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02
    Auf der Grundlage der Ausführungen des Senats in seinem - bereits im Normenkontrollurteil herangezogenen - Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150 - BauR 1978, 385) ist die hier rechtserhebliche Frage, ob sich das Gewicht der Beeinträchtigung der geplanten Wohngrundstücke durch die Gerüche der Intensiv-Legehennenhaltung der Antragsteller durch (dinglich gesicherte) Verzichtserklärungen in beachtlicher Weise verringern lässt, ohne Weiteres zu verneinen.

    In seiner Entscheidung vom 28. April 1978 (a.a.O) hat der Senat im Hinblick auf den öffentlichen Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und auf das Rücksichtnahmegebot in § 35 Abs. 3 Satz 1 BBauG (nunmehr: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) ausgeführt, dass auf den Schutz, der zugunsten von Belästigten von diesen öffentlichen Belangen ausgeht, nicht dadurch wirksam "verzichtet" werden kann, dass sich die Belästigten mit dem Vorhaben einverstanden erklären.

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zwar in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (vgl. BVerwGE 109, 314 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329).

    Die Zustimmung des Nachbarn zu einem immissionsträchtigen Vorhaben kann danach aber dann weiterführen, wenn gesichert ist, dass sie aus tatsächlichen Gründen - auch durch Vereinbarung entsprechender flankierender Maßnahmen - alle andernfalls beachtlichen Interessenkonflikte auch für die Zukunft verlässlich ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, S. 325 ; Beschluss vom 23. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, S. 329; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, S. 768 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

    Das Bundesverwaltungsgericht erkennt (ggf. durch Baulast gesicherte) private Vereinbarungen und Verzichtserklärungen im Rahmen der Bauleitplanung an, sofern sie objektiv geeignet sind, Konflikte bezüglich der Verträglichkeit geplanter Nutzungen unterschiedlich Schutzbedürftigkeit auszuräumen (vgl. Beschluss vom 23.01.2002 - 4 BN 3.02 -, BauR 2002, ; Beschluss vom 26.05.2004 - 4 BN 24.04 -, BauR 2005, 830, ).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie - unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG - dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebieten so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht so weit wie möglich vermieden werden (BVerwG, Beschluss vom 23.01.2002 - BVerwG 4 BN 3.02 - BRS 55 Nr. 9).
  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    Auch dinglich gesicherte Verzichtserklärungen können aus öffentlich-rechtlicher Sicht in Bezug auf nachbarliche Abwehrrechte für sich genommen keine Konfliktlösung bewirken (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 86).

    Entscheidend ist, dass der Konflikt selbst tatsächlich gelöst ist (BVerfG, B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 78; BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7; VG Düsseldorf, U.v. 3.12.2019 - 28 K 984/17 - juris Rn. 88).

    Der Verzicht auf Abwehransprüche kann demnach ein Indiz für das Vorhandensein einer Konfliktlösung sein, niemals aber selbst die Konfliktlösung darstellen (BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7).

    Eine flankierende Maßnahme, die die Konfliktlösung selbst darstellen kann, kann etwa der Einbau von Schallschutzfenstern sein (BVerwG, B.v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 - juris Rn. 7).

  • VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06

    Klage gegen eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Eine solche Zustimmung kann dann weiterführend sein, wenn sie alle künftigen Konflikte entfallen lässt und dadurch auch künftige Konfliktlösungen verlässlich entbehrlich macht (so BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris mit dem Beispiel, dass der öffentliche Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen beispielsweise dadurch überwunden werden könne, dass sich der Eigentümer des einzigen in der näheren Umgebung des störenden Vorhabens vorhandenen Wohnhauses zu dessen Abbruch bereit finde; im Ergebnis auch VG Oldenburg, Urteile vom 26. November 1997 - 4 A 3716/95 - und 4 A 3964/95 - V.n.b.).

    Da wie bereits ausgeführt die Anforderungen des Immissionsschutzes nicht zur Disposition stehen (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 A 3964/95 - V.n.b.), können die Ferienwohnungsbesucher entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf ihre Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten, da dadurch nicht die nach dem Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung erzielt würde (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris).

    Dieser Verzicht auf den Schutz vor erheblichen Immissionen ist hier jedoch wie ausgeführt nicht möglich, weil die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris) nicht gesichert ist.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Bauleitplanung regelmäßig verfehlt ist, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebiete so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 BVerwG 4 BN 3.02 BRS 65 Nr. 9).
  • VG Stuttgart, 15.06.2007 - 9 K 2278/07

    Zulässiger Inhalt einer Baulast

    Soweit die Beklagte gegen die oben dargestellte Rechtsauffassung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschl. v. 23.1.2002 - 4 BN 3/02 -, NVwZ-RR 2002, 329) geltend macht, es sei ein zulässiges, dem Abwägungsgebot nicht widersprechendes Mittel der Konfliktlösung, öffentlich-rechtlich zulässige Nutzungen vertraglich dauerhaft auszuschließen und dadurch Bauleitplanungskonfliktsituationen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu beseitigen um die Aufstellung eines Bebauungsplanes erst zu ermöglichen, und es müsse im Umkehrschluss zulässig sein, eine bodenrechtlich relevante Konfliktsituation durch die Übernahme einer Baulast dauerhaft zu lösen um dadurch ein Bebauungsplanänderungsverfahren entbehrlich zu machen, überzeugt die Argumentation das Gericht ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    c) Schließlich ist auch eine Divergenz zum Beschluss des Senats vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3.02 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 109) nicht dargelegt.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10

    "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher

    Gegen die Zulässigkeit der hier getroffenen vertraglichen Regelung spricht weiter die fehlende Konfliktbewältigung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329, juris Rdn. 7; Beschluss vom 18.5.1994 - 4 NB 15.94 -, BauR 1994, 485, juris Rdn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, NdsVBl 2011, 245, juris Rdn. 222 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.9.2009 - 3 S 1773/07 -, BauR 2010, 753, juris Rdn. 47 ff.).
  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
    vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/03 -, NVwZ 2016, 1804 = juris Rn. 78; BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, 325 (327 f.), und Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329 = juris Rn. 5 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, juris Rn. 39; zustimmend: Müggenborg, Lärmschutz im Industriepark, NVwZ 2003, 1025 (1031); noch enger BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 29, wonach das Bauplanungsrecht die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlich-rechtlicher Beziehung auf der Grundlage objektiver Umstände und Gegebenheiten mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung regelt.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/03 -, NVwZ 2016, 1804 = juris Rn. 78; BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - 4 C 53.76 -, VerwRspr 1979, 325 (328), und Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329 = juris Rn. 5 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, 768 (770).

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04

    Abwägung bei Ruhestörung durch Freibad

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 2 D 157/21

    Unwirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans wegen nicht ordnungsgemäßer

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03

    Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 4/01

    Überplanung eines Grundstücks als Dorfgebiet; Gliederung eines Dorfgebiets durch

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 14 B 12.169

    Gebietserhaltungsanspruch außerhalb des Baugebiets

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung;

  • VG Düsseldorf, 24.04.2012 - 11 K 6956/10

    Windkraftanlage Denkmal Umgebungsschutz Erscheinungsbild bedrängend Wirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2003 - 7a D 46/01

    Erstellung eines Rückhaltebeckens und die Verlegung einer Kanalleitung zum

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 118/00

    Ausweisung von Flächen innerhalb eines Dorfgebietes im Rahmen eines

  • VGH Hessen, 14.11.2013 - 4 C 2414/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - 7a D 23/03
  • VG München, 16.11.2015 - M 8 K 15.1890

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Terrassengeschosses wegen Widerspruchs

  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5713

    Baunachbarklage wegen Immissionen: Bestimmtheit einer Baugenehmigung

  • VG München, 16.11.2015 - M 8 K 14.943

    Unwirksamkeit einer Festsetzung des Bebauungsplanes wegen mangelhafter

  • VG München, 12.04.2016 - M 1 K 14.5307

    Hinreichende Bestimmtheit von Baugenehmigungen bezüglich Betriebs- und

  • VG München, 28.05.2009 - M 1 SN 09.1688

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Metzgereibetrieb mit eigener Schlachtung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 4

    Gliederung eines Dorfgebietes; Festsetzungen in einem Bebauungsplan ;

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