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   OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01   

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OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01 (https://dejure.org/2001,6828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2001 - 1 KN 777/01 (https://dejure.org/2001,6828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2001 - 1 KN 777/01 (https://dejure.org/2001,6828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Verkehrslärm und hinzutretende allgemeine Wohnbebauung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; § 1 BauGB; § 214 BauGB; § 215 BauGB; § 2 BImSchV 16
    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Innenbereich; Lärmeinwirkung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; schädliche Umwelteinwirkung; Verkehrslärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Volle oder teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans, Abwägungsgebot bei Heranführung eines allgemeinen Wohngebiets ans eine lärmemittierende Straße, Konfliktlösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 732
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00

    Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Der Senat hat in der vom nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend zitierten Entscheidung vom 16. November 2000 - 1 M 3076/00 - (V. n. b.) ins Einzelne gehend dargetan, dass sich der Anspruch allgemeiner Wohngebiete, von unzumutbarem Lärm verschont zu bleiben, nicht auf die überbaubaren Flächen beschränkt.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z. B. Urt. vom 9.11.2000 - 1 K 3742/99 -, V. n. b.; Eilbeschluss vom 16.11.2000 - 1 M 3076/00 - V. n. b.) für die Lösung des Konflikts zwischen Verkehrslärm und hinzutretender Wohnbebauung die Orientierungswerte der DIN 18005, Bl. 1, für abwägungstauglich gehalten und nicht die Grenzwerte der 16. BImSchV als taugliche Grundlage angesehen.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Das sind alle die, von denen bei der Entscheidung über den Plan mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzusehen ist, dass sie als nicht geringwertige und auch schutzwürdige Interessen bestimmter Personen von dem Plan in mehr als geringfügiger Weise betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 9.11.1979 - 4 N 1.78 und 2 bis 4.79 -, BVerwGE 59, 87 = DVBl 1980, 233 = BRS 35; Urt. vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 310 und Urt. vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).

    Um die konkurrierenden Belange gerecht abwägen zu können, ist es u.a. erforderlich, das Gewicht der berührten öffentlichen und privaten Belange zutreffend zu ermitteln; anderenfalls steht das Abwägungsergebnis mit der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht mehr in ausreichendem Verhältnis (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 1 K 3742/99

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Gemengelage; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z. B. Urt. vom 9.11.2000 - 1 K 3742/99 -, V. n. b.; Eilbeschluss vom 16.11.2000 - 1 M 3076/00 - V. n. b.) für die Lösung des Konflikts zwischen Verkehrslärm und hinzutretender Wohnbebauung die Orientierungswerte der DIN 18005, Bl. 1, für abwägungstauglich gehalten und nicht die Grenzwerte der 16. BImSchV als taugliche Grundlage angesehen.
  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat (u.a. in seinem Beschluss vom 1.9.1999 - 4 BN 25.99 -, NVwZ-RR 2000, 146 = BRS 62 Nr. 3 mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung des BVerwG) zu der Problematik des Konflikts von Wohnen und Verkehr ausgeführt: Technische Regelwerke wie etwa die TA-Lärm, DIN-Normen oder VDI-Richtlinien dürften nicht wie Rechtssätze angewendet werden, sondern stellten regelmäßig lediglich Orientierungshilfen dar, welche geeignet seien, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geräuschbeeinträchtigungen aus der Sicht des Bau- und des Fachplanungsrechts oder des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen seien.
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auch auf inhaltliche Mängel des Bebauungsplanes, namentlich auf Abwägungsdefizite zugeschnitten (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BauR 2000, 684 = ZfBR 2000, 266 und vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 -, DVBl 1999, 243 = NVwZ 1999, 414).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Auch wenn Lärmwerte bei der Frage, ob der Lärm seine Intensität nach den Betroffenen noch zuzumuten ist, eine wichtige Rolle spielen, so muss doch gleichzeitig die rechtliche Bewertung offengehalten werden für andere Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099 = BRS 54 Nr. 41).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Die vorstehenden Ausführungen zeigen zugleich, dass der Senat durch die Antragsfassung nicht gehindert ist, die gesamte Unwirksamkeit des Planes festzustellen (BVerwG, Beschl. vom 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567 = UPR 1991, 447 = BRS 52 Nr. 36).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Der festgestellte Mangel wiegt nicht so schwer, dass er den Kern der Abwägung betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, NVwZ 1999, 420).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auch auf inhaltliche Mängel des Bebauungsplanes, namentlich auf Abwägungsdefizite zugeschnitten (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BauR 2000, 684 = ZfBR 2000, 266 und vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 -, DVBl 1999, 243 = NVwZ 1999, 414).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
    Wegen der dinglichen Wirkung der Planfestsetzungen reicht es vielmehr aus, wenn der nachmalige Normenkontrollantragsteller später eine dingliche oder auch nur obligatorische Position an einem Plangrundstück erhält und sich die Beschränkungen, die der Bebauungsplan diesem Grundstück auferlegt, nunmehr bei ihm nachteilig auswirken (vgl. BVerwG, Beschl. vom 11.11.1988 - 4 NB 5.88 -, NVwZ 1989, 553 = DVBl 1989, 353 = BRS 48 Nr. 23).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 NB 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00

    Bebauungsplan; Heranrücken; heranrückende Wohnbebauung; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18

    Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer

    Auch wenn die Unwirksamerklärung einer Satzungsnorm zu einem Wiederaufleben einer älteren, ungünstigeren Regelung führen würde, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn nach den jeweiligen Fallumständen die Prognose gerechtfertigt erscheint, dass der Normgeber bei einem Erfolg der Normenkontrolle eine neue Regelung treffen wird, die sich für den Antragsteller möglicherweise als (noch) günstiger als die bestehende erweist (BVerwG, Beschluss vom 14.03.2018 - 6 BN 3.17 -, juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126, 1127; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, NVwZ-RR 2012, 939 [940]; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.09.2001 - 1 KN 777/01 -, juris Rn. 30; Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 47 Rn. 77).
  • VGH Bayern, 05.10.2004 - 14 N 02.926

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Belangen des Lärmschutzes

    Eine abwägungsfehlerfreie Würdigung solcher Belange erfordert - in einem ersten Schritt - zunächst, das Gewicht der konkurrierenden Belange, insbesondere das Maß der Verkehrsimmissionen, die auf das neue Baugebiet und die nähere Umgebung einwirken könnten, zutreffend, d.h. auf der Grundlage einer tragfähigen, methodisch mängelfreien schalltechnischen Beurteilung zu ermitteln (allgemein: BVerwG vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87/100 ff.; zum Lärmschutz: BayVGH vom 2.3.2004 Az. 25 N 97.2755 S. 9; NdsOVG vom 27.9.2001 BauR 2002, 732/735; OVG NRW vom 16.10.1997 NVwZ-RR 1998, 632/634).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2004 - 1 KN 128/03

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Hofpächters gegen einen Bebauungsplan;

    Diese dürfen indes nicht wie Rechtssätze angewendet werden, sondern stellen regelmäßig lediglich Orientierungshilfen dar, welche Anhaltspunkte dafür bieten, wann Geräuschbeeinträchtigungen aus der Sicht des Bau- und des Fachplanungsrechts oder des Immissionsschutzrechts als unzumutbar einzustufen sind (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2001 - 1 KN 777/01 -, BauR 2002, 732; Leitsatz in UPR 2002, 280, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 25.1.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 = ZfBR 2002, 493; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 1.9.1999 - 4 BN 25.99 -, NVwZ-RR 2000, 146 = BRS 62 Nr. 3).
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