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   OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02   

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https://dejure.org/2003,4772
OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02 (https://dejure.org/2003,4772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2003 - 12 U 14/02 (https://dejure.org/2003,4772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2003 - 12 U 14/02 (https://dejure.org/2003,4772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungspflicht des Unternehmers: Mehr als Normalwissen kann im Regelfall nicht verlangt werden! (IBR 2003, 1086)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine Abnahme unter Mängelvorbehalt ist eine Abnahme! (IBR 2003, 472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1054
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.11.1997 und 10.03.1999 (NJW 1998, 1066 ff.; NJW 1999, 2180 ff.) aufgestellt hat, ist somit davon auszugehen, dass hier die Beklagte vorformulierte Vertragsbedingungen als Verwenderin gestellt hat.
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.11.1997 und 10.03.1999 (NJW 1998, 1066 ff.; NJW 1999, 2180 ff.) aufgestellt hat, ist somit davon auszugehen, dass hier die Beklagte vorformulierte Vertragsbedingungen als Verwenderin gestellt hat.
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, der in seiner Entscheidung vom 20.01.2000 (NJW 2000, 2106 ff.) ausgeführt hat, eine Vertragsstrafe von 0, 5 % je Arbeitstag stelle eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergebe.
  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

    Trotzdem liegt eine voll wirksame Vorwegabnahme vor (dazu BGH BauR 2006, 1332 und BGHZ 125, 111; OLG Brandenburg BauR 2003, 1054; Hanseatisches OLG Hamburg IBR 2003, 528).
  • OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19

    Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines

    Dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003, Az.: 12 U 14/02, - zitiert nach juris -, Rn. 50 m. w. N.); gleichzeitig hat der Unternehmer dafür einzustehen, dass er die anerkannten Regeln seines Fachs beherrscht, und er muss sich insoweit informieren, über Empfehlungen in der Fachpresse Bescheid wissen und diese berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.12.1996, Az.: 11 U 28/96, VersR 1997, 850 m. w. N.).
  • OLG Köln, 17.07.2014 - 11 U 79/14

    Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

    Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 352, 354; OLG Brandenburg BauR 2003, 1054, 1055; Bröker in: Beck´scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § Vor § 12 Rdn. 46; Oppler in: Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 12 VOB/B Rdn. 11 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.12.2020 - 16 U 62/20

    Zahlung von Restwerklohn für Fassaden-, Sonnen- und Blendschutzarbeiten Inhalt

    Durch dieses die Leistungen anpassende Nachtragsangebot hat die Klägerin ihre Bedenkenhinweispflicht erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20.3.2003 - 12 U 14/02 = BauR 2003, 1054, zitiert nach juris Rz. 55; auch Werner/Pastor-Manteufel, a.a.O., Rz. 2022).

    Für die Beklagte war somit aus dem Zusammenhang der ihr bekannten Umstände ohne weiteres ersichtlich, dass bei Ablehnung des Nachtragsangebots die Funktionstauglichkeit jedenfalls in Frage stand (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20.03.2003 - 12 U 14/02 = BauR 2003, 1054, zitiert nach juris Rz. 55).

  • OLG Köln, 30.06.2014 - 11 U 79/14

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln

    Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, so stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 352, 354; OLG Brandenburg BauR 2003, 1054, 1055; Bröker in: Beck´scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § Vor § 12 Rdn. 46; Oppler in: Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 12 VOB/B Rdn. 11 jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07

    Mangelhafte Werkleistung wegen Bodenbelagsbeschaffenheit einer Halle - Vorrang

    Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 21 U 22/17

    Zur Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B

    Grundsätzlich hat die Beklagte zwar als Werkunternehmer für Mängel unabhängig davon einzustehen, auf welchem Umstand der Mangel beruht (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02, zitiert nach Juris Rn. 50; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 2034).
  • OLG Köln, 02.11.2020 - 16 U 62/20

    Mängelhaftung des Werkunternehmers wegen Nichteinbau einer

    Durch dieses die Leistungen anpassende Nachtragsangebot hat die Klägerin ihre Bedenkenhinweispflicht erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20.3.2003 - 12 U 14/02 = BauR 2003, 1054, zitiert nach juris Rz. 55; auch Werner/Pastor-Manteufel, a.a.O., Rz. 2022).
  • LG München I, 04.11.2009 - 8 O 10671/09

    Kein Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte!

    Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 ? 12 U 14/02).
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