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   OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01   

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https://dejure.org/2002,4510
OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01 (https://dejure.org/2002,4510)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.02.2002 - 8 U 10/01 (https://dejure.org/2002,4510)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 8 U 10/01 (https://dejure.org/2002,4510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Architektenhaftung: Schadenersatzpflicht wegen Unterlassens baubegleitender Kostenermittlungen und Beweislast des Auftraggebers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 276 BGB; § 635 BGB
    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe; Aufklärungspflicht; Auftraggeber; baubegleitende Kostenermittlung; baubegleitende Kostenschätzung; Baukostenüberschreitung; Bausummenüberschreitung; Bauvorhaben; Beweislast; Darlegungslast; Hinweispflicht; ...

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine baubegleitende Kostenermittlung: Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bauen im Bestand - Leistungspositionen statt Stundenlohn

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Bausummenüberschreitung, wenn Bauherr nach gebotener Aufklärung nicht oder günstiger weitergebaut hätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635
    Haftung eines Architekten bei Überschreitung der Baukosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Planers bei unterlassenen Kostenermittlungen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Planerhaftung: Wann ist eine Kostenermittlung fehlerhaft?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine baubegleitende Kostenermittlung - Schadensersatz? (IBR 2003, 425)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1066
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Grundsätzlich können die Parteien eines Architektenvertrages vereinbaren, dass ein bestimmter Kostenrahmen oder ein bestimmtes Kostenlimit nicht überschritten werden darf (vgl. BGH BauR 1997, 494, 495).

    Hierfür sind die Beklagten darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH BauR 1997, 494, 497).

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 125/99

    Höhe der Vergütung nach HOAI

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Die HOAI hat Mindestpreischarakter (vgl. BGH BauR 2000, 1512), so dass nach § 4 Abs. 2 HOAI nur in Sonderfällen durch schriftliche Vereinbarung eine Unterschreitung der Mindestsätze zulässig ist.
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Denn die Frage der Prüffähigkeit der Rechnung eines Architekten hängt allein vom Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers ab (vgl. BGH BauR 1998, 1108; BauR 1999, 63, 64).
  • OLG Celle, 27.06.1996 - 14 U 198/95

    Architekten und Ingenieure-Haftung des Architekten wegen Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Eine Bausummengarantie setzt voraus, dass sich der Architekt persönlich verpflichten will, sämtliche, den angegebenen Betrag der Baukosten überschreitende Mehrkosten ohne Verschulden selbst zu übernehmen (vgl. OLG Celle BauR 1998, 1030).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 9 U 179/91

    Überschreitung der Mindestsätze der HOAI - auch ohne schriftliche Vereinbarung?

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Grundsätzlich ist das Unterlassen der Kostenberechnung sowie des Kostenanschlags nur dann beachtlich und führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz, wenn die mangelnde Aufklärung über die Kostenentwicklung für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist (vgl. OLG Karlsruhe BauR 1993, 109; OLG Stuttgart BauR 2000, 1896).
  • OLG Hamm, 19.01.1994 - 12 U 152/93

    Welches Honorar bei Kündigung?

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Dabei geht der Senat von der herrschenden Auffassung aus, dass das Weglassen von zentralen Leistungen zu einem Abzug führt, weil ein selbständiger Werkerfolg als Mosaikstein im Rahmen von Leistung und Gegenleistung fehlt (so Locher/Koeble/Frik, a. a. O., § 5 Rn. 17; ebenso OLG Hamm BauR 1994, 793, 794 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92

    Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Er muss dann darlegen, dass unter Abzug von verteuernden Sonderwünschen, von zusätzlichen Leistungen sowie von unvorhergesehenen Kosten die Kostenschätzung des Architekten unrealistisch war (so OLG Köln NJW-RR 1993, 986; Miegel, BauR 1997, 923, 925).
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Bei einer derartigen Auftragsbestätigung fehlt es aber an einer Erklärung seitens der Beklagten, so dass das Schriftformerfordernis nicht eingehalten ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 786, 787).
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
    Denn die Frage der Prüffähigkeit der Rechnung eines Architekten hängt allein vom Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers ab (vgl. BGH BauR 1998, 1108; BauR 1999, 63, 64).
  • OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06

    Begründung der Sowiesokosten

    Die Pflichtverletzung der Beklagten wäre nur dann schadensursächlich, wenn die Klägerin, die insofern darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH Baurecht 1997, 494, 497; Senat, Baurecht 2003, 1066, 1068), nachweist, dass bei zutreffender Aufklärung über die Erforderlichkeit der Oberlichter und die daraus resultierenden Kosten die XXX diesen Vertrag nicht abgeschlossen oder aber Einsparungen am Bau-Soll als Ausgleich vorgenommen hätte.
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06

    Architektenhonorar: Bindungswirkung einer zulässigen Schätzung anrechenbarer

    Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit des vom Architekten zu erbringenden Werkes bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 491; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxis-Handbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Aufl., Einleitung Rn. 106).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03

    Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde -

    Denn wie ein Bauherr sich verhält, der von seinem Architekten über die Höhe der zu erwartenden Baukosten pflichtgemäß aufgeklärt wird, entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung und hängt so sehr von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen ab, dass sich ein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung verbietet (BGH, a.a.O.; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068 f.().

    Nach unbestritten gebliebenem Sachvortrag des Beklagten hat der Kläger die Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2, 3 und 7 des § 15 HOAI ebenso wenig erbracht wie die gesamte Leistungsphase 9. Da letztere gänzlich entfiel und die Kostenermittlungen der vorgenannten Phasen zu deren zentralen Leistungen gehören, hat der Kläger so wesentliche Teile der von ihm geschuldeten Architektenleistungen nicht erbracht, dass zur Wahrung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung auch sein Honoraranspruch entsprechend zu kürzen war (OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 (292(; OLG Hamm, BauR 1994, 793 (794(; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 5 Rn 12 und 20-21 m.w.Nachw.).

  • OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08

    Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits

    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

    Zwar obliegt dem Architekten grundsätzlich eine solche Hinweispflicht bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens (BGH, NJW-RR 1997, 850 (852); OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 (1068); OLG Saarbrücken, BauR 2005, 1957).
  • KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13

    Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Überschreiten der vereinbarten

    Darüber hinaus gebietet es die Pflicht zur wirtschaftlichen Beratung aber auch, den Bauherrn in den weiteren Leistungsphasen fortlaufend über erkennbar werdende Kostensteigerungen, selbst wenn sie allein auf Änderungswünsche des Bauherrn zurückzuführen sind, aufzuklären (vgl. BGH BauR 1999, 1319 - 1323, zitiert nach juris, dort Rdz. 30; OLG Braunschweig BauR 2003, 1066 - 1069, zitiert nach juris, dort Rdz. 62).
  • KG, 10.07.2014 - 27 U 50/13

    Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Überschreiten der vereinbarten

    Darüber hinaus gebietet es die Pflicht zur wirtschaftlichen Beratung aber auch, den Bauherrn in den weiteren Leistungsphasen fortlaufend über erkennbar werdende Kostensteigerungen, selbst wenn sie allein auf Änderungswünsche des Bauherrn zurückzuführen sind, aufzuklären (vgl. BGH BauR 1999, 1319 - 1323, zitiert nach juris, dort Rdz. 30; OLG Braunschweig BauR 2003, 1066 - 1069, zitiert nach juris, dort Rdz. 62).
  • LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01

    Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

    Wenn aber zentrale Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen nicht erbracht werden, Leistungen, die für sich gesehen ein werkvertragliches Teilergebnis beinhalten können, dann ist eine Honorarminderung gerechtfertigt (OLG Braunschweig BauR 03, 1066; OLG Hamm BauR 1995, 40).
  • LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01

    Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?

    Wenn aber zentrale Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen nicht erbracht werden, Leistungen, die für sich gesehen ein werkvertragliches Teilergebnis beinhalten können, dann ist eine Honorarminderung gerechtfertigt (OLG Braunschweig BauR 03, 1066; OLG Hamm BauR 1995, 40).
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