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   OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02   

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https://dejure.org/2003,2681
OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02 (https://dejure.org/2003,2681)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.2003 - 2 U 232/02 (https://dejure.org/2003,2681)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 2 U 232/02 (https://dejure.org/2003,2681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Verrechnung bei Schadensersatzforderung wegen einzelner Mängel; Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung (ZPO); Zahlungsansprüche aus "Bauleitervertrag"; Abgrenzung von Verrechnung und Aufrechnung ; Schadensersatzverlangen des Bestellers für einzelne Mängel ; Zurückweisung der Architektenleistung als ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung (ZPO); Zahlungsansprüche aus "Bauleitervertrag"; Abgrenzung von Verrechnung und Aufrechnung ; Schadensersatzverlangen des Bestellers für einzelne Mängel ; Zurückweisung der Architektenleistung als ...

  • Judicialis

    ZPO § 302 n.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; VOB/B § 13 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob eine Verrechnung oder Aufrechnung vorliegt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Vorbehaltsurteil bei Gegenforderung auf Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltsurteil: Aufrechnung oder Verrechnung? (IBR 2003, 515)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 879
  • NZBau 2003, 439
  • BauR 2003, 1079
  • BauR 2003, 1266 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 161/00

    Teilabnahme im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02
    Im Beschluss vom 05.04.2001 über die Nichtannahme der Revision gegen dieses Urteil (VII ZR 161/00, tw. abgedruckt in Baurecht a.a.O., S. 1616) hat der BGH ausdrücklich ausgeführt, das Berufungsgericht habe zutreffend angenommen, "das vertragliche Aufrechnungsverbot komme nicht zum Tragen, weil eine Verrechnung vorliegt".
  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02
    Es handelt sich somit auch dann um eine Verrechnung, wenn nicht der Fall der Zurückweisung des gesamten Architektenwerkes vorliegt, sondern die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen für genau beschriebene Mängel erfolgt (Groß, Anmerkung zur vorgenannten Entscheidung des OLG Naumburg, Baurecht 2001, S. 1618).
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02
    An einer selbständigen Gegenforderung fehlt es jedoch bei einer von vornherein zur Kürzung der Hauptforderung führenden Verrechnung (OLG Koblenz MDR 2002, 715 f., Zöller-Vollkommer, 23. Auflage, § 302 Rdnr. 4, vom Grundsatz auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 882 f.).
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02
    Demgegenüber hat das OLG Naumburg in einem Rechtsstreit - dessen Gegenstand ebenfalls restliches Architektenhonorar war, wobei diesem Anspruch Schadensersatzansprüche entgegengehalten wurden - entschieden, dass es sich nicht um eine Aufrechnung handele, vielmehr die wechselseitigen Ansprüche lediglich bloße Rechnungsposten seien, somit eine Verrechnung vorliege (OLG Naumburg, Baurecht 2001, 1615 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02
    An einer selbständigen Gegenforderung fehlt es jedoch bei einer von vornherein zur Kürzung der Hauptforderung führenden Verrechnung (OLG Koblenz MDR 2002, 715 f., Zöller-Vollkommer, 23. Auflage, § 302 Rdnr. 4, vom Grundsatz auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 882 f.).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Während einige Oberlandesgerichte eine Konzentration der beiderseitigen Ansprüche zu einer schlichten "Verrechnung" bei der Geltendmachung von auf einzelne Mängel reduzierte Gegenforderungen, ohne dass das Vertragsverhältnis und das gelieferte Werk im Grundsatz beanstandet wird, ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 03.07.1984, BauR 1984, 543; OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, a.a.O.; OLG Hamm, 12. Zivilsenat, Urteil vom 03.05.2002, BauR 2002, 1591f; Urteil vom 05.09.1997, OLGR 1998, 58, 60; Urteil vom 21.04.1995, OLGR 1995, 196 (LS); OLG Oldenburg, Urteil vom 23.02.2000, BauR 20001, 831f; OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2000, BauR 2001, 1615) wird von der Gegenmeinung das Kriterium der Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Nichterfüllung als nicht plausibel und unpraktikabel angesehen (vgl. OLG Koblenz, a.a.O; KG, Beschluss vom 21.01.2000, BauR 2000, 607; i.E. ebenso OLG Hamm, 17. Zivilsenat, Beschluss vom 14.10.1991, NJW-RR 1992, 448; OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2000, BauR 2001, 1615; OLG München, Urteil vom 16.07.2002, BauR 2003, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, NJW-RR 2003, 879 = BauR 2003, 1079 = IBR 2003, 515 mit Anm. Leupertz).

    Jedoch hat der selbe Senat durch Beschluss vom 25.01.2001, VII ZR 116/00, die Annahme der Revision gegen die zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23.03.2000, 2 U 295/99, (BauR 2001, 831) abgelehnt, in der das Gericht in einem Urkundenprozess streitentscheidend die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu Leupertz in IBR 2003, 515 (Anmerkung zu OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, 2 U 232/02) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese keine Veranlassung für die Unterscheidung zwischen den Fällen bestehe, in denen der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt und die Erfüllungsleistung vollständig ablehnt und den Fällen, in denen der Auftraggeber das Werk nicht als unbrauchbar ablehnt, sondern es behält (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1973, NJW 1973, 1928f; Beschluss vom 15.05.1998, BauR 1984, 308; Urteil vom 30.07.1992, OLGR 1993, 3, 4; zuletzt Urteil vom 28.06.2002, BauR 2002, 1860f).

  • LSG Bayern, 09.12.2009 - L 2 U 66/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Die hiergegen eingelegte Berufung (L 2 U 232/02) nahm der Kläger im Februar 2004 zurück.

    Soweit sich die Einwände des Klägers darauf beziehen, dass das Vorliegen einer Berufskrankheit zu prüfen sei, weist der Senat darauf hin, dass das gerichtliche Verfahren, das die BK der Nr. 1317 zum Gegenstand hatte, durch Rücknahme der Berufung im Verfahren L 2 U 232/02 beendet wurde.

  • OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 76/04

    Ergehen eines Vorbehaltsurteils bei einem Abrechnungsverhältnis zwischen einer

    Solche Gegenansprüche stehen nach zutreffender Ansicht insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung, die auch der des Senats entspricht, zur Werklohnforderung - ungeachtet der Verwendung des Begriffs "Aufrechnung" - in Fällen wie dem vorliegenden in einem Verrechnungsverhältnis, und zwar auch, soweit es um Schadensersatzansprüche geht (vgl. die von der Beklagten zitierten Entscheidungen OLG Koblenz, MDR 2002, 715 f.; OLG München, BauR 2003, 421; OLG Oldenburg, BauR 2003, 1079 f.; OLG Hamm, BauR 2003, 1746, jeweils zitiert nach jurisweb; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, Rdnrn. 212 ff. unter Hinweis auf BGH, BauR 1978, 224).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale

    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 203/02

    Bauprozess: Einheitliche Gesamtabrechnung bei einer Verteidigung mit Ersatz von

    Nach neuerer Rspr. (s. OLG Naumburg, BauR 2001, 1616 und Nichtannahmebeschluss des BGH v. 15.4.2001; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1536; OLG Oldenburg, NZBau 2003, 439) soll auch dann ein Fall der Verrechnung und keine Aufrechnungslage vorliegen, wenn der Bauherr lediglich bestimmte Mängel liquidieren will.
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