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   OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03   

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https://dejure.org/2003,9023
OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03 (https://dejure.org/2003,9023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2003 - 17 U 8/03 (https://dejure.org/2003,9023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 17 U 8/03 (https://dejure.org/2003,9023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezahlung mangelfrei erbrachter Werkleistung bei Kündigung des Vertrags

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsentziehung: Formulierung nach dem Wortlaut der VOB nicht erforderlich! (IBR 2004, 1027)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung ohne Abnahme: Auftragnehmer hat Beweislast für Mängelfreiheit! (IBR 2004, 127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1746
  • BauR 2004, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Deshalb waren die Beklagten berechtigt, mit Schreiben vom 16.02.2000 der Klägerin den Zutritt zu ihrem Hause zu verweigern, nachdem diese (erst) unter dem 14.02.2000 einen Besuch bei den Beklagten angekündigt hatte (vgl. dazu auch BGH NJW 03, 1526 = BauR 03, 693).
  • BGH, 09.03.1995 - VII ZR 23/93

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung aus wichtigem Grund; Begriff

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Der Anspruch der Klägerin ist nach Auftragsentziehung jedoch begrenzt auf den Anteil der Leistungen, der von ihr ordnungsgemäß erbracht worden ist (BGH NJW 95, 1837 = BauR 95, 545 = ZfBR 95, 198).
  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Vielmehr genügt es, wenn der Wille des Auftraggebers, die Nachbesserungsleistung nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr anzunehmen, eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wird, wie z.B. durch klare Androhung der Beschäftigung eines anderen Unternehmens nach fruchtlosem Ablauf der klar erkennbar letztmals gesetzten Frist (BGH NJW 83, 1731; Ingenstau/Korbion VOB B § 4 Rdn. 379).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Die Kündigung des Vertrages durch die Beklagten aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B hat zur Folge, daß die Restwerklohnforderung der Klägerin auch ohne die nach dem Vertrag vereinbarte förmliche Abnahme der Werkleistung durch die Beklagten zwar grundsätzlich fällig geworden ist und die Parteien sich in einem Abrechnungsverhältnis befinden (BGH BauR 87, 95).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Vor der Abnahme hat der Unternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit seiner Bauleistung (BGH NJW 73, 1792; BauR 97, 129).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Dieses Schreiben orientiert sich zwar nicht genau an dem Wortlaut des § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B, der eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung fordert, verbunden mit der Erklärung, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Vertrag entzogen werde (vgl. dazu BGH ZfBR 00, 479; BauR 97, 1027).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Vor der Abnahme hat der Unternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit seiner Bauleistung (BGH NJW 73, 1792; BauR 97, 129).
  • OLG Hamm, 03.05.2002 - 12 U 155/01

    Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil auch bei Verrechnung?

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des hiesigen 12. Zivilsenats vom 03.05.2002 (BauR 02, 1591) paßt hier nicht, weil in dem dort zu entscheidenden Fall der Auftraggeber die Leistungen des Unternehmers abgenommen hatte.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Die Kündigung bewirkt nur die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs; die Abnahmewirkungen werden davon nicht berührt (BGH NJW 03, 1450 = ZfBR 03, 352).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2003 - 17 U 8/03
    Dieses Schreiben orientiert sich zwar nicht genau an dem Wortlaut des § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B, der eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung fordert, verbunden mit der Erklärung, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Vertrag entzogen werde (vgl. dazu BGH ZfBR 00, 479; BauR 97, 1027).
  • OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 76/04

    Ergehen eines Vorbehaltsurteils bei einem Abrechnungsverhältnis zwischen einer

    Solche Gegenansprüche stehen nach zutreffender Ansicht insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung, die auch der des Senats entspricht, zur Werklohnforderung - ungeachtet der Verwendung des Begriffs "Aufrechnung" - in Fällen wie dem vorliegenden in einem Verrechnungsverhältnis, und zwar auch, soweit es um Schadensersatzansprüche geht (vgl. die von der Beklagten zitierten Entscheidungen OLG Koblenz, MDR 2002, 715 f.; OLG München, BauR 2003, 421; OLG Oldenburg, BauR 2003, 1079 f.; OLG Hamm, BauR 2003, 1746, jeweils zitiert nach jurisweb; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, Rdnrn. 212 ff. unter Hinweis auf BGH, BauR 1978, 224).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2018 - 11 U 124/15

    Wie lange ist eine "angemessene" Mängelbeseitigungsfrist?

    Auf den Wert der mangelfrei erbrachten Werkleistung, für den der Auftragnehmer mit Darlegung und Beweis belastet ist, würde sich der klägerische Anspruch lediglich dann ohne Weiteres reduzieren, wenn die Beklagte das Vertragsverhältnis erfolgreich nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B gekündigt hätte, was die Einräumung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung indes gerade voraussetzt; aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm, Urt. v. 31.07.2003 - 17 U 8/03, Rdn. 3 f. (BeckRS 2010, 13074), die noch vor der Änderung der höchstrichtlicher Judikatur zur Abwicklung gekündigter Bauverträge ergangen ist (vgl. dazu insb. BGH, Urt. v. 11.05.2006 - VII ZR 146/04, LS 2 und Rdn. 18 ff., BeckRS 2006, 07692), ergibt sich - anders als möglicherweise die Berufung meint - nichts Abweichendes.
  • OLG Köln, 19.02.2016 - 19 U 136/15
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (Urteil vom 31.7.2003 - 17 U 8/03, in: BauR 2003, 1746 f.), Koblenz (Urteil vom 25.9.2013 - 5 U 909/12, in: BauR 2014, 1778 ff.) oder München (Urteil vom 10.11.2009 - 9 U 5150/07, in: BauR 2012, 687 f.).
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