Rechtsprechung
   OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9309
OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01 (https://dejure.org/2002,9309)
OLG München, Entscheidung vom 19.06.2002 - 27 U 951/01 (https://dejure.org/2002,9309)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 27 U 951/01 (https://dejure.org/2002,9309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit eines Werkes wegen Wasserundichtigkeit; Leistungsverzeichnisgemäße Ausführung der Arbeiten als Gegenstand der Objektüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des objektüberwachenden Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635 (a.F.)
    Verantwortlichkeit des Architekten für Mängel einer Durchführung in der Kelleraußenwand und deren Abdichtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler in der Schnittstelle zwischen Architekt und Fachplaner: Beide haften als Gesamtschuldner! (IBR 2003, 367)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 575
  • BauR 2003, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

    Auszug aus OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01
    Denn aus dem Preisrecht der HOAI lassen sich weder Leistungspflichten noch Einschränkungen des allein aus dem Werkvertrag ableitbaren Erfolgs begründen (BGH NJW 1997, 586 = BauR 1997, 154; BGH BauR 1997, 488; BGH BauR 1999, 187).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.1989 - 6 U 198/88
    Auszug aus OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01
    Dies gilt uneingeschränkt für jegliche, auch kleinere Abdichtungsarbeiten, da die Klägerin die besondere Sicherung des Gebäudes vor Feuchtigkeitsschäden durch Erstellung des Kellers als "weiße Wanne" ausdrücklich vereinbart hatte (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, S. 244).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01
    Denn aus dem Preisrecht der HOAI lassen sich weder Leistungspflichten noch Einschränkungen des allein aus dem Werkvertrag ableitbaren Erfolgs begründen (BGH NJW 1997, 586 = BauR 1997, 154; BGH BauR 1997, 488; BGH BauR 1999, 187).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01
    Denn aus dem Preisrecht der HOAI lassen sich weder Leistungspflichten noch Einschränkungen des allein aus dem Werkvertrag ableitbaren Erfolgs begründen (BGH NJW 1997, 586 = BauR 1997, 154; BGH BauR 1997, 488; BGH BauR 1999, 187).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Selbst wenn der Senat - im Sinne einer bloßen Hilfsbegründung dieses Berufungsurteils - unterstellen wollte, dass die nicht vollständig vermaßte und am 10.09.2015 auf der Baustelle frei aus der Hand gezeichnete Skizze des Streithelfers (Anlage HWH 5) als Detailplanung eine DINgerechten Unterfangung des Giebels ausgereicht hätte, trägt die Beklagte zudem auch in zweiter Instanz - im Rahmen ihrer trotz Beweislast des Klägers für einen Planungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2002, VII ZR 81/00, NZBau 2002, 575; vgl. auch Fischer, ZfBR 2004, 531) gleichwohl bestehenden zumindest sekundären Darlegungslast dazu, auf welche Weise sie ihre Architektenpflichten im Einzelnen erfüllt hat - nicht hinreichend substantiiert vor, dass bzw. wann diese Skizze des Streithelfers welchem zuständigen Mitarbeiter der Fa. M. (als Rohbauer) überhaupt - im Sinne einer Planskizze bzw. Arbeitsgrundlage für die weiteren Ausschachtungs- bzw. Unterfangungsarbeiten - "in Papierform" tatsächlich übergeben worden sein soll .
  • OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02

    Zur Haftung eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns (Bauphysiker)

    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 23 U 6/16

    Bau eines Schwimmbads: Architekt muss Verbundabdichtung planen!

    Der Umstand, dass eine Fachplanung vorliegt, entlastet als solcher allein nicht (Kniffka, a.a.O., 6. Teil, Rn. 46; OLG München, Urt. v. 19.06.2002 - 27 U 951/01, Rn. 28, juris).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2012 - 9 O 184/06

    Umfassender Schutz vor Werkmängeln für den Werkbesteller durch Überprüfungs- und

    In diesem Zusammenhang hat der mit der Objektüberwachung betraute Architekt eine bestimmte Art der Durchführung und Abdichtung zu überprüfen, wenn hierzu keine besonderen Kenntnisse erforderlich sind (OLG München Urteil vom 19.06.2002, 27 U 951/01, zitiert nach Juris, Rdz. 28).
  • LG Landshut, 15.11.2019 - 54 O 3945/18

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten bei Fachplanungen

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG München vom 19.06.2002 (Az. 27 U 951/01 - juris) ist das Gericht der Auffassung, dass allein die Tatsache, dass ein Fachplaner Leistungen erbringt, die Verantwortlichkeit des objektplanenden und mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten nicht notwendigerweise entfallen lässt.
  • LG Landshut, 17.01.2020 - 54 O 3945/18

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG München vom 19.06.2002 (Az. 27 U 951/01 - juris) ist das Gericht der Auffassung, dass allein die Tatsache, dass ein Fachplaner Leistungen erbringt, die Verantwortlichkeit des objektplanenden und mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten nicht notwendigerweise entfallen lässt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht