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   VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02   

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https://dejure.org/2002,4074
VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02 (https://dejure.org/2002,4074)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2002 - 5 S 1985/02 (https://dejure.org/2002,4074)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 5 S 1985/02 (https://dejure.org/2002,4074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung - Grundzug der Planung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche als ein Grundzug der Planung i. S. des § 31 Abs. 2 BauGB; Beschränkung der Bebauungsmöglichkeit aufgrund topografischer Gegebenheiten

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Abweichung, Ausnahme, Befreiung - überbaubare Grundstücksfläche, Befreiung, Grundzüge der Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überbaubare Grundstücksfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 419
  • DÖV 2003, 778 (Ls.)
  • BauR 2003, 348
  • ZfBR 2003, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02
    Damit übersieht der Antragsteller jedoch, dass Gegenstand des Nachbarrechtsstreits allein die Baugenehmigung vom 12.04.2001 in der erteilten Form - d. h. ohne Befreiung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ist, dass diese Baugenehmigung auch insoweit rechtswidrig ist, weil ein Freizeithaus als Anlage für soziale Zwecke nach der hier maßgeblichen Baunutzungsverordnung 1968 in einem reinen Wohngebiet weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig war und ist (so der An-tragsteller selbst in seiner Stellungnahme vom 08.02.2001 zu den Nachbarwidersprüchen), und dass dadurch der - nicht von einer spürbaren Beeinträchtigung abhängige und damit über das Rücksichtnahmegebot hinausgehende -Anspruch auf Wahrung der Gebietsart (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) verletzt wird.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - 5 S 1985/02
    Bei einer Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, wie sie der Antragsteller beansprucht, handelte es sich nicht mehr um eine bloße "Randkorrektur" von minderem Gewicht, die sich aus Anlass der Verwirklichung des Bebauungsplans ergäbe und die im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu erteilen wäre, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans zwar widerspricht, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen ließe (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110 = BRS 62, 999).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Es würde sich nicht etwa um eine bloße Korrektur der Planung von minderem Gewicht handeln, die sich aus Anlass der Verwirklichung des Plans ergäbe und die im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu erteilen wäre, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans zwar widerspräche, sich aber mit den planerischen Vorstellungen gleichwohl in Einklang bringen ließe (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 = NVwZ 1999, 1110; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - BauR 2003, 348).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

    59 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Baugrenzen einen Grundzug der Planung darstellen können (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - NVwZ-RR 2003, 419; Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 - BauR 2007, 1861); Gleiches gilt für Baulinien.
  • VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03

    Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002 - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 Rdnr. 30).
  • VG Karlsruhe, 20.04.2004 - 4 K 4638/02

    Baurecht-Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

    Die Befreiung darf nur eine "Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 - u. Beschl. v. 09.12.2002  - 5 S 1985/02 - sowie Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Dezember 2002, § 31 RN 30).
  • VG Münster, 14.12.2010 - 2 K 1549/09

    Nachträgliche Legitimierung eines Bauvorhabens bei einer versehentlich fehlerhaft

    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 S 2749/00 - und Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 5 S 1985/02 - Nach diesen Grundsätzen berührt die mit der Klage angestrebte Befreiungsentscheidung die Grundzüge der Planung, weil sie in klarem Widerspruch zum Planungswillen des Rates der Stadt N. steht.
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