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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01 (https://dejure.org/2002,12411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2002 - 8 C 11774/01 (https://dejure.org/2002,12411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 8 C 11774/01 (https://dejure.org/2002,12411)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Das gilt nicht nur im Hinblick auf die horizontale Trassenführung, sondern auch für etwaige Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen (BVerwGE 108, 248).

    Bei der Auslegung dieser Vorschrift neigt der Senat der Auffassung des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichts zu, wonach es sich um striktes, der vollen gerichtlichen Überprüfung zugängliches Recht handelt, das keinen Spielraum für eine Abwägung des Planungsträgers lässt (s. BVerwGE 108, 248 und NVwZ 2000, 565).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 731/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß eines Ratsmitgliedes wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Zwar mag seit Inkrafttreten der 23. BImSchV bei der Straßenplanung im Bebauungsplanverfahren regelmäßig eine auch die Luftverunreinigung durch Benzol und Ruß einbeziehende Schadstoffabschätzung zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören (VGH Mannheim, BRS 60 Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Für außerhalb des Plangebiets gelegene Gebäude kann ein Bebauungsplan keine passiven Schallschutzmaßnahmen festsetzen (VGH Baden- Württemberg, BRS 59 Nr. 3).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Insbesondere ist es grundsätzlich möglich, Gewerbegebiete auszuweisen, in denen neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind (BVerwG, NVwZ 1987, 970); solche Gewerbegebiete können auch ohne Verstoß gegen das Trennungsgebot neben allgemeinen Wohngebieten ausgewiesen werden (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, UPR 1994, 456, 457).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Insbesondere ist es grundsätzlich möglich, Gewerbegebiete auszuweisen, in denen neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind (BVerwG, NVwZ 1987, 970); solche Gewerbegebiete können auch ohne Verstoß gegen das Trennungsgebot neben allgemeinen Wohngebieten ausgewiesen werden (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, UPR 1994, 456, 457).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 4 B 209.94

    Zulässigkeit des Errichtens einer Lärmschutzwand unter den Voraussetzungen des §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Insbesondere geht von der an ihr Grundstück angrenzenden Lärmschutzwand LW 1 keine abwägungserhebliche (s. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1994 - 4 B 209/94 -) "erdrückende" Wirkung aus.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00

    Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Für das Haus der Antragsteller zu 2) und 3) brauchte die Antragsgegnerin keine weiteren Erwägungen betreffend den Schutz des Außenwohnbereichs (s. dazu etwa OVG Lüneburg, BauR 2001, 367) durch Maßnahmen aktiven Lärmschutzes anzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Andererseits schließt es das Trennungsgebot nicht grundsätzlich aus, verkehrsbelastete Straßen in der Nähe von Wohngebieten zu planen (VGH Baden- Württemberg, BauR 2002, 530).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Zum anderen sind sie antragsbefugt, soweit sie sich auf eine möglicherweise fehlerhafte Abwägung ihrer privaten, abwägungserheblichen Belange berufen können (s. BVerwGE 107, 215, 219).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Denn auch wenn man - wie der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (s. zuletzt NVwZ 2001, 71, 75 sowie BVerwGE 104, 123) - dem Planungsträger hinsichtlich der Entscheidung zwischen aktivem und passivem Lärmschutz einen gerichtlich nicht überprüfbaren Abwägungsspielraum zugesteht, der auch unter ergänzender Berücksichtigung kostenunabhängiger Belange ausgefüllt werden kann, erweist sich das verkehrslärmbezogene Schutzkonzept der Antragsgegnerin als fehlerfrei.
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2000 - 7a D 56/97

    Normenkontrollantrag von Anliegern gegen eine im Einwirkungsbereich ihres

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    In der Rechtsprechung zur Straßenplanung ist anerkannt, dass die Bildung von Abschnitten keinen Bedenken begegnet, wenn auf eine übermäßige, faktisch rechtsschutzverhindernde "Parzellierung" verzichtet wird, die Abschnittsbildung aus planerischen Gründen gerechtfertigt erscheint und jedem Abschnitt auch isoliert eine eigene Verkehrsbedeutung zukommt (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 16.10.2002 - 8 C 11774/01 -, BauR 2003, 351).

    Denn die Gemeinde muss regelmäßig auch im Plangebiet nicht auf das Instrumentarium zur Festsetzung passiven Schallschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zurückgreifen, sondern kann dessen Regelung dem Verfahren nach § 42 BImSchG überlassen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 16.10.2002 - 8 C 11774/01 -, BauR 2003, 351).

  • VGH Hessen, 01.07.2010 - 4 C 2302/09

    Fernstraßenplanung durch Bebauungsplan

    (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2002 - 8 C 11774/01 - BRS 65 Nr. 23 unter Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 30. August 1989, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - 1 MR 1/07
    Unzulässig ist die Abschnittsbildung, wenn sie übermäßig parzelliert , die abwägungsbedürftigen Konflikte künstlich zerschneidet und damit faktisch auch rechtsschutzverhindernde Effekte hat (vgl. Beschl. des Senats v. 06.12.1999, 1 M 91/99, NordÖR 2000, 470/474; BVerwG, Beschl. v. 05.06.1992, 4 NB 21.92, NVwZ 1992, 1093; OVG Koblenz, Urt. v. 16.10.2002, 8 C 11774/01, BauR 2003, 351; differenzierend: VGH Mannheim, Beschl. v. 26.04.1995, 8 S 32/95, NVwZ-RR 1996, 191).

    Im Rahmen der danach gebotenen Abwägung ist die Möglichkeit eines Baus der Straße im Einschnitt (Troglage) zur weitgehenden Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zu prüfen, um sodann über weitere aktive bzw. über passive Lärmschutzmaßnahmen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.1999, 4 CN 5.98, BVerwGE 108, 248 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 16.10.2002, 8 C 11774/01, BRS 65 Nr. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 7a D 118/02

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Beseitigung von zur Unwirksamkeit

    Urteil vom 16. Oktober 2002 - 8 C 11774/01 -, BauR 2003, 351, die Verhältnismäßigkeit eines Mehraufwandes von ca. 45.000,- EUR für aktiven Lärmschutz verneint, mit dem eine nächtliche Grenzwertüberschreitung von max.
  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an

    Anzuwenden ist deshalb allein der Immissionsgrenzwert für den Tag (§ 2 Abs. 3 16. BImSchV)", vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2018 - 3 A 17.15 - juris Rn. 48. Auch die anderen Entscheidungen betrafen nicht den Fall "nächtliche Büronutzung" oder - allgemein formuliert - "tagtypische Nutzung zur Nachtzeit" (BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35.10 - juris Rn. 58; BVerwG, B.v. 17.3.1992 - 4 B 230.91 - juris; OVG Rh-Pf, U.v. 16.10.2002 - 8 C 11774/01 - juris).
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