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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99 (https://dejure.org/2002,10223)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2002 - 1 A 11669/99 (https://dejure.org/2002,10223)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99 (https://dejure.org/2002,10223)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 368
  • ZfBR 2003, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    4 Hintergrund der Fragestellung ist, dass das Berufungsgericht der Klage des Grundstücksnachbarn gegen eine Baugenehmigung insoweit zum Erfolg verholfen hat, als die Stellplätze genehmigt worden sind; die zuvor erteilte Baugenehmigung für die von den Beigeladenen errichteten zwei Mehrfamilienhäuser hat es dagegen als rechtmäßig angesehen (OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2002 1 A 11669/99.OVG juris; ZfBR 2003, 69 ).
  • VG Freiburg, 07.06.2011 - 4 K 718/11

    Baugenehmigung nach bestandskräftigem Bauvorbescheid; Lärm durch Bau einer

    Ein Anhaltspunkt dafür, ob insoweit die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wird, ist dann gegeben, wenn der nach der TA-Lärm ermittelte Beurteilungspegel den in der TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwert für das betreffende Baugebiet überschreitet ( Sauter, a.a.O., § 37 RdNr. 111; zu einer vergleichbaren Vorschrift im rheinland-pfälzischen Bauordnungsrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, BauR 2003, 368 ).

    Welche Folgerungen sich aus ihrer Anwendung für den konkreten Fall im einzelnen ziehen lassen, bleibt der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten ( zur vergleichbaren Problematik im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots siehe BVerwG, Urteil vom 27.08.1998, NVwZ 1999, 523, und Beschluss vom 13.12.2007, NVwZ 2008, 426; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O.; zur modifizierenden Anwendung der TA-Lärm bei der Beurteilung von Lärm einer Tiefgarage vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 254; vgl. auch Dürr, a.a.O., § 34 RdNr. 45 ).

    Denn alle nachbarlichen Belange, auf die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Stellplätzen bauplanungsrechtlich Rücksicht zu nehmen ist, sind bereits durch die bauordnungsrechtliche Bestimmung des § 37 Abs. 7 LBO abgedeckt ( vgl. zur entspr. Vorgängerregelung in § 39 Abs. 7 LBO a. F. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.07.1995, a.a.O., m.w.N.; ebenso in Bezug auf das rheinland-pfälzische Landesrecht OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 27.06.2003, a.a.O. ).

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Denn die von den notwendigen Stellplätzen einer - wie hier - zulässigen Bebauung ausgehenden Emissionen sind nach der in § 12 Abs. 2 BauNVO enthaltenen Wertung grundsätzlich hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 -, NVwZ 2003, 1516; BayVGH, Beschl. v. 25.6.2004 - 15 ZB 04.487 -, BayVBl 2005, 212; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BRS 65 Nr. 143).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Selbst wenn ein Kosmetikstudio - was hier offen bleiben kann - einem freiberuflich ähnlichen Gewerbe zuzuordnen sein sollte (vgl. OVG RP, U.v. 27.6.2002 - 1 A 11669/99 - juris Rn. 47 - ohne Angabe von Gründen; ablehnend: OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/120 - juris Rn. 93; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 13 Rn. 4.14), gilt dies nicht in gleicher Weise für ein Nagelstudio (offen gelassen in: BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 2 ZB 10.2530 - juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2019 - 1 A 11371/18

    Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit Stellplätzen in Koblenz rechtswidrig

    Etwas Anderes gilt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO jedoch dann, wenn sie diesem ausnahmsweise unzumutbar sind, weil sie durch ihre Lage, Anzahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalles zu Beeinträchtigungen führen, die über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 - und vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 -, sowie OVG Koblenz, Urteile vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - und vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, alle in juris).

    bb) Die somit vorliegend nach den örtlichen Gegebenheiten anzunehmende Rücksichtslosigkeit wird auch nicht dadurch infrage gestellt, dass man - wie es der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - demgegenüber ausschließlich auf die örtlichen Gegebenheiten abstellend: OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - beide in juris) tut - ergänzend objektivierbare Anhaltspunkte für die Beurteilung von Parklärm in die Betrachtung einbezieht.

  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist sind - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall, wie sie in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368, BRS 65 Nr. 143, unter Verweis auf die Maßgeblichkeit der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls) bezogen auf den dortigen Fall angenommen wurden - keine nachbarlichen Abwehransprüche.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31) Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.(vgl. auch dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung nur eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von vier Stellplätzen an einer Stelle zulässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    Gleichwohl ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten (Nr. 6.1), dem Spitzenpegelkriterium (Nr. 6.3) und der von ihr definierten Vorbelastung (Nr. 2.4) bei der Beurteilung von Immissionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, keine Anwendung zu finden vermag, schon um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden (so im Ergebnis auch Geiger, in: Birkl, Praxishandbuch des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechts, E Rn. 94, mit dem Verweis darauf, dass anderenfalls auf Grundstücken in reinen Wohngebieten keine Stellplätze hergestellt werden könnten; ebenso ferner unter Hinweis auf die Geltung der TA Lärm nur für die Beurteilung gewerblichen Lärms Urt. d. Senats v. 15.2.2012 - 3 S 1324/09 - Kuschnerus, Der Lärmschutz in der Abwägung, in: Die Abwägung - das Herzstück der städtebaulichen Planung, 2010, S. 92 u. 94; kritisch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.6.2002 - 1 A 11669/99 - BauR 2003, 368; siehe auch Parkplatzlärmstudie des bay. Landesamts für Umwelt, 6. Aufl., Nr. 10.2.3 "zur schallschutztechnischen Optimierung").
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 5 S 395/22

    Zur nachbarrechtlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung; hier: Stellplätze

    Auch käme der Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm jedenfalls eine Indizwirkung für die Unzumutbarkeit des Lärms zu (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 - juris Rn. 34) zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2658/07

    Voraussetzungen des nachbarschutzrechtlichen Abwehranspruchs gegen die genehmigte

    Dahinstehen mag deshalb auch, ob der Betrieb eines Kosmetikstudios ebenfalls zu der von § 13 BauNVO erfassten freiberufsähnlichen gewerblichen Tätigkeit gezählt werden kann, bejahend: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, juris; offengelassen: OVG NRW, Urteil vom 24.1.2008 - 7 A 270/07-; zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG verneinend: Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 18 Rdn.159 (unter Bezug auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf, EFG 1965, 567), und ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen andernfalls das Vorhaben als nicht störender Handwerksbetrieb zulässig sein könnte (§ 4 Abs. 2 BauNVO), jedenfalls aber als nicht störender Gewerbebetrieb ausnahmsweise nach § 4 Abs. 3 BauNVO.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 1 A 10673/18

    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätze in einer Tiefgarage

    Etwas Anderes gilt gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nur dann, wenn sie dem Nachbarn ausnahmsweise unzumutbar sind, weil sie durch ihre Lage, Anzahl, Zuwegung und sonstige Besonderheiten des Einzelfalles zu Beeinträchtigungen führen, die über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß hinausgehen (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 - und vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 -, sowie OVG Koblenz, Urteile vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG -, 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - und vom 23. Mai 2019 - 1 A 11371/18.OVG -, alle in juris).

    d) Die nach alledem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten anzunehmende Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf zu erwartende Lärmimmissionen wird schließlich auch nicht dadurch infrage gestellt, dass man - wie es der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 A 11669/99.OVG - demgegenüber ausschließlich auf die örtlichen Gegebenheiten abstellend: OVG RP, Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG - beide in juris) getan hat - ergänzend objektivierbare Anhaltspunkte für die Beurteilung von Parklärm in die Betrachtung einbezieht.

  • VG Neustadt, 29.01.2019 - 5 K 806/14

    Nachbarn unterliegen im Busstreit in Annweiler-Gräfenhausen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2005 - 3 M 185/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 04.01.2022 - 4 B 35.21

    Faktisches Dorfgebiet (Verkehrslärmbelastung)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 1 B 11687/16

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Stellplätze im rückwärtigen

  • VG Mainz, 04.05.2007 - 3 L 159/07

    Tiefgarage in einem Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2005 - 9 ME 173/05

    Drittschutz; Drittschützende Rechte; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

  • VG Würzburg, 25.07.2017 - W 4 K 16.936

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch offene Doppelparker in

  • OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00

    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.1848

    Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Mehrfamilienhaus

  • VG Würzburg, 30.09.2021 - W 5 K 20.1697

    Erfolglose Baunachbarklage

  • VG Mainz, 29.09.2004 - 7 L 772/04

    Mainz - Münchfeld: Kein Baustopp für Wohnblock

  • BVerwG, 27.03.2003 - 4 B 69.02
  • VG Koblenz, 18.09.2020 - 1 K 141/20

    Stadt Koblenz muss nicht gegen Betrieb des Gesellschaftsclubs "The Big Bamboo"

  • VG Koblenz, 13.03.2018 - 1 K 872/17

    Erhöhter Lärmpegel durch Tiefgaragenrampe: Keine Baugenehmigung!

  • VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15

    Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte

  • VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 874/09

    Kein Baustopp für Lebensmittelmarkt in Worms

  • VG Regensburg, 13.04.2022 - RO 2 S 22.138

    Nachbarantrag gegen Wohnkomplex - Änderungsantrag der Baugenehmigungsbehörde im

  • VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09

    Kein Baustopp für Lebensmittelmarkt in Worms

  • VG Mainz, 15.01.2003 - 7 K 802/02

    Höchstzulässige Grenzbebauung und Rechtsmissbrauch durch eigene rechtswidrige

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