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   OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02   

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https://dejure.org/2003,2818
OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02 (https://dejure.org/2003,2818)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 (https://dejure.org/2003,2818)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 (https://dejure.org/2003,2818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hähnchenmaststall - Umweltbelastung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    35 Abs. 1 BauGB; 35 Abs. 3 BauGB; Anlage 1 Nr 7. 12 ; UVPG
    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen städtebaulicher Missstände ; Belastung der Umwelt durch Viehdichte; Öffentliche Belange ; Zulassung eines weiteren Stalles ; Intensivtierhaltung in Hähnchenmaststall

  • Judicialis

    4.BImSchV Anhang Nr 7.1; ; BauGB 35 I; ; BauGB 35 III; ; UVPG Anlage 1 Nr 7.12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hähnchenmaststall in "Belastungsgebiet" - Belastungsgebiet; Erschließung; Hähnchenmaststall; Intensivtierhaltung; Umwelteinwirkungen, schädliche; Viehdichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen städtebaulicher Missstände ; Belastung der Umwelt durch Viehdichte; Öffentliche Belange ; Zulassung eines weiteren Stalles ; Intensivtierhaltung in Hähnchenmaststall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 342
  • DVBl 2003, 552 (Ls.)
  • DÖV 2003, 644
  • BauR 2003, 667
  • ZfBR 2003, 272
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Wehrt sich die Gemeinde mit Widerspruch oder Klage gegen eine Genehmigung, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene bzw. trotz des verweigerten Einvernehmens erteilt worden ist, muss die Genehmigung allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufgehoben werden, weil die Genehmigungsbehörde "keine Kompetenz zur positiven Entscheidung bei fehlendem Einvernehmen" besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142; Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 -, BRS 62 Nr. 178 m.N.; Urt. v. 17.4.2002 - 9 A 24/01 -, DVBl. 2002, 1473/8).

    Weder die Widerspruchsbehörde noch das Gericht dürfen in dem von der Gemeinde angestrengten Rechtsbehelfsverfahren prüfen, ob der Antragsteller im Genehmigungsverfahren einen Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999, aaO).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.10.1979 - I B 83/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Eine einstweilige Anordnung, mit der der Antragsgegner zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verpflichtet wird, kommt - von anderen Voraussetzungen abgesehen (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 26.10.1979 - I B 83/79 -, BRS 35 Nr. 174) - nur in Betracht, wenn überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen (Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Januar 2002, § 123 Rdn. 74).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Wehrt sich die Gemeinde mit Widerspruch oder Klage gegen eine Genehmigung, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene bzw. trotz des verweigerten Einvernehmens erteilt worden ist, muss die Genehmigung allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufgehoben werden, weil die Genehmigungsbehörde "keine Kompetenz zur positiven Entscheidung bei fehlendem Einvernehmen" besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142; Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 -, BRS 62 Nr. 178 m.N.; Urt. v. 17.4.2002 - 9 A 24/01 -, DVBl. 2002, 1473/8).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Zur ausreichenden Erschließung eines Vorhabens gehört, dass die Zuwegung den Ziel- und Quellverkehr ohne Schädigung des Wegezustandes aufnehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.2.1976 - IV C 53.74 -, BRS 30 Nr. 40).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1988 - 1 A 5/87

    Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Bei einem Stall mit ca. 40000 Hähnchen, einer Haltungsdauer von 35 bis 40 Tagen wird die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet, so dass von einer geringen Beanspruchung kaum mehr die Rede sein kann (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 29.8.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02
    Wehrt sich die Gemeinde mit Widerspruch oder Klage gegen eine Genehmigung, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene bzw. trotz des verweigerten Einvernehmens erteilt worden ist, muss die Genehmigung allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufgehoben werden, weil die Genehmigungsbehörde "keine Kompetenz zur positiven Entscheidung bei fehlendem Einvernehmen" besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142; Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 -, BRS 62 Nr. 178 m.N.; Urt. v. 17.4.2002 - 9 A 24/01 -, DVBl. 2002, 1473/8).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) im Zusammenhang mit einem Hähnchenmaststall die Belange der schädlichen Umwelteinwirkungen und des Erholungswerts der Landschaft nur kurz angesprochen und ist dann näher auf die in jenem Fall aufgeworfene Frage eingegangen, ob der ungeschriebene Belang "städtebaulicher Missstand" dem Vorhaben bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte für die Viehdichte entgegenstand.

    In seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) hat der Senat im dortigen Fall 3, 06 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. 1,64 Großvieheinheiten pro Gesamtfläche als "Belastungsgebiet" zugrunde gelegt; in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ) ist er in Bezug auf die Viehdichte im Gemeindegebiet der dortigen Antragsgegnerin (Stand 2001) davon ausgegangen, dass diese mit 2, 92 die zweithöchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betrug und mit 2, 41 die höchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten je ha Gemeindefläche.

    Auf die damit verbundenen Schwierigkeiten hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 hingewiesen (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) und gemeint, es sei wohl auf das Verhältnis der Viehdichte zur Gemeindefläche abzustellen.

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

    Mehr ist auch nicht dem von dem Beklagten zitierten Beschluss des Senats vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, NVwZ-RR 2003, 342, zu entnehmen, in dem ausgeführt wird, dass eine hohe Viehdichte ohne Nachweis konkreter städtebaulicher Missstände nicht ausreicht, das Entgegenstehen öffentlicher Belange zu begründen.
  • VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03

    Erschließung; Hähnchenmaststall; Veränderungssperre

    Hierauf habe auch das Nds. Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 - im Verfahren des Ehemannes der Klägerin gegen den Beklagten hingewiesen.

    Nach allem ist mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 - V.n.b.) davon auszugehen, dass eine hinreichende Erschließung des Baugrundstückes jedenfalls derzeit nicht gegeben ist.

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • VG Oldenburg, 11.06.2004 - 4 B 4938/03

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wegen rechtswidriger

    Mehr ist auch nicht dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, NVwZ-RR 2003, 342) zu entnehmen, in dem ausgeführt wird, dass eine hohe Viehdichte ohne Nachweis konkreter städtebaulicher Missstände nicht ausreicht, das Entgegenstehen öffentlicher Belange zu begründen.
  • VG Osnabrück, 27.02.2004 - 2 A 129/02

    Ausreichende Erschließung; Außenbereich; beteiligungsfähig; Erschließung;

    Abgesehen davon liegt die von der Beigeladenen für den hier interessierenden Bereich ermittelte Viehdichte von 1, 9562 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche tatsächlich sogar noch unterhalb des Wertes von zwei Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, ab dem eine allgemeine Vorprüfung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist; selbst das Erreichen bzw. Überschreiten dieses Schwellenwertes stellt für sich genommen jedoch noch keinen öffentlichen Belang dar, der einem privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegengehalten werden könnte (vgl. den - von der Beigeladenen in anderem Zusammenhang zitierten - Beschluss des Nds. OVG vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 -).

    Soweit es die Breite der zur Erschließung des Vorhabens (u.a.) vorgesehenen I. straße betrifft, weist diese mit ca. 3,50 m die in Nr. 3.4.1 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau vorgesehene "Regelbreite" auf (vgl. zu diesem Aspekt OVG Lüneburg, U. v. 29.08.1988, aaO; B. v. 15.01.2003 - 1 ME 325/02 -) und ist damit grundsätzlich zur Erschließung der in diesem Bereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen geeignet.

  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

    Auch Anhaltspunkte für die vom Antragsteller geltend gemachten städtebaulichen Missstände sind weder substantiiert dargelegt noch angesichts der vorliegenden Anzahl an Großvieheinheiten ersichtlich (vgl. OVG Lüneburg, 15.01.2003 - 1 ME 325/02 - juris).
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    So auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, juris Rn. 11, wonach bei einem Stall mit 40.000 Hähnchen die Anforderungen an einen nicht unerheblich belasteten Verbindungsweg erfüllt sein müssen; so auch VG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2016 - 5 A 5053/12 -, juris Rn. 145 ff. für einen Hähnchenmaststall mit 80.000 Tieren; offengelassen: VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2021 - 2 K 432/19 - n.V; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 2019 - 9 CS 19.581 -, juris Rn. 30: es sei erheblich zweifelhaft, ob eine Fahrbahnbreite von 3, 00 m zur Erschließung eines Putenmastbetriebs mit 14.880 Tieren ausreicht.
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist bereits bei einem Stall mit ca. 40.000 Hähnchen davon auszugehen, dass die Zuwegung allein durch den An- und Abtransport der Tiere und die Mistabfuhr nicht unerheblich belastet wird, so dass von einer stärkeren Beanspruchung auszugehen ist, die nach der Richtlinie eine Wegbreite von 3, 5 m erfordert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 ME 325/02 -, Rn. 11 nach juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29. August 1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48 Nr. 79: 3 m breiter, befestigter Zufahrtsweg für einen größeren Bullenmastbetrieb und Schweinemastbetrieb im Außenbereich nicht ausreichend; Nds. OVG, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 LB 58/07 -, NVwZ-RR 2008, 382: ein stellenweise 4 m breiter Zufahrtsweg für einen Sandabbaubetrieb nicht ausreichend).
  • VG Sigmaringen, 08.10.2008 - 6 K 1658/08

    Ausreichende Erschließung eines Vorhabens zur Intensivhaltung durch Feldwege

    Damit ist er für einspurigen LKW-Verkehr (zulässige Fahrzeugbreite nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO: 2,55 m) geeignet, nachdem der Weg widmungsgemäß sogar zur Aufnahme breiterer landwirtschaftlicher Fahrzeuge bestimmt ist (zulässige Fahrzeugbreite für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO: 3 m; zur Fahrbahnbreite für eine ausreichende Erschließung vgl. ansonsten etwa VG Osnabrück, Urteil vom 27.02.2004 - 2 A 129/02 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.08.1988 - 1 A 5/87 -, BRS 48, Nr. 79; Beschluss vom 15.01.2003 - 1 ME 325/02 -, NVwZ-RR 2003, 667 auch zu den Richtlinien für den ländlichen Wegebau).
  • VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.994

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch immissionsschutzrechtliche

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1216/21
  • VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07

    Unzulässigkeit eines Schweinemastbetriebes

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