Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3108
OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00 (https://dejure.org/2002,3108)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.2002 - 4 U 281/00 (https://dejure.org/2002,3108)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 4 U 281/00 (https://dejure.org/2002,3108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindliche Kanalisation; Unterlassungsanspruch; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; Beseitigungsanspruch; Störerhaftung; Störungsbeseitigung; Abgrenzung zum Folgenbeseitigungsanspruch; Feststellungsinteresse

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 862 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2 § 1004 Abs. 1 § 862 Abs. 1
    Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung seiner Aufgaben beauftragte Private verursacht haben;keine Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer nach Abschluss der Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 906 Abs. 2 Satz 2, 1004 Abs. l, 862 Abs. l
    Störerhaftung eines Hoheitsträgers, der Private mit der Erfüllung seiner Aufgaben betraut

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet eine Kommune beim Bau eines Mischwasserkanals für Nachbarschäden? (IBR 2004, 1156)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Wann kommt er zur Anwendung? (IBR 2004, 623)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haften die Baubeteiligten beim Bau eines Mischwasserkanals als Handlungs- bzw. Zustandsstörer? (IBR 2004, 1155)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 732
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    § 862 Abs. 1 BGB gibt dem Besitzer den gleichen Abwehranspruch wie § 1004 Abs. 1 BGB dem Eigentümer (BGH NJW 2001, 1865).

    In der Regel genügt ein Bauherr seinen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Rechte der Grundstücksnachbarn schon dadurch, daß er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Architekten, Ingenieure Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraut (BGH NJW 2001, 1865).

    Denn dieser Anspruch setzt voraus, daß die Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden kann, wobei ein faktischer Duldungszwang genügt (BGH NJW 2001, 1865; 1999, 1029/1030; 1999, 2896; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 906 BGB, Rdnr. 42).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Es kommt insoweit nicht darauf an, ob dieser Zustand von ihr oder auch nur mit ihrem Wissen herbeigeführt worden ist (BGH NJW 1999, 2896; NJW-RR 1996, 659; Staudinger/Gursky, BGB (1999), § 1004, Rdnr. 94, 105 m.w.N.).

    Denn dieser Anspruch setzt voraus, daß die Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden kann, wobei ein faktischer Duldungszwang genügt (BGH NJW 2001, 1865; 1999, 1029/1030; 1999, 2896; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 906 BGB, Rdnr. 42).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Denn dieser Anspruch setzt voraus, daß die Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden kann, wobei ein faktischer Duldungszwang genügt (BGH NJW 2001, 1865; 1999, 1029/1030; 1999, 2896; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 906 BGB, Rdnr. 42).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 264/94

    Prüfung eines Bodengutachtens durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Aber auch die herrschende Meinung, die am Begriff des Handlungsstörers festhält, läßt die auf §§ 1004, 862 BGB gestützte Haftung von Architekten und Bauunternehmern für die von ihnen verursachten Störungen mit dem Abschluß der Bauarbeiten enden (BGH NJW-RR 1996, 852; Palandt/Bassenge, a a.O., § 909 EGB, Rdnr. 9).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    d) Der Kläger kann seinen Anspruch schließlich auch nicht auf § 2 Abs. 1 HPflG stützen, obwohl der streitgegenständliche Mischwasserkanal eine Rohrleitungsanlage im Sinne dieser Bestimmung darstellt (BGH VersR 1984, 38).
  • OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98

    Privatrechtliche Haftung von Gemeinde und Baufirma bei Kanalbauarbeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Da die Beeinträchtigung des klägerischen Anwesens, wie oben dargelegt, nicht im Rahmen hoheitlicher, sondern im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung der Beklagten zu 1) erfolgt ist, kommt nur ein solcher Anspruch, nicht ein solcher aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht (3GH2 48, 98/101 ff., 72, 289/291 f.; 121, 367; OLG Koblenz, NVwZ 2000, 1081).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Denn es ist grundsätzlich Sache des Störers, mit welchen für beide Seiten zumutbaren Maßnahmen er das rechtlich gebotene Ziel - hier die Verschonung des klägerischen Anwesens von über die Kanaltrasse herangeführtem Wasser - erreicht (BGHZ 67, 252; NJW 1983, 751; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004 Rdnr. 51.).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Die Planungs- und Bauarbeiten selbst gehören in einem solchen Fall nicht mehr zum öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten zu 1) (BGHZ 48, 98/103; VersR 1973, 417; OLG Karlsruhe VersR 1976, 837; Palandt/Thomas, a.a.O., § 839 BGB, Rdnr. 25).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 136/76

    Ansprüche des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Er ist in den Schutzbereich der zwischen der Beklagten zu 1) einerseits und den Beklagten zu 2) und 3) andererseits bestehenden Werkverträge nicht einbezogen, da es an der erforderlichen Leistungsnähe fehlt (BGH NJW 1977, 2208; VersR 1962, 86; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 328 BGB Rdnrn. 16, 31).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
    Es muß sich die mit dem konzentrierten Transport des Wassers in einer Rohrleitung typischerweise verbundene besondere Betriebsgefahr verwirklichen, die den gesetzgeberischen Grund für die Einführung der strengen Haftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG bildete (BGH VersR 1990, 156/157).
  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

  • BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82

    Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>,

  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 186/71

    Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Verschütten eines

  • OLG Karlsruhe, 23.12.1975 - 7 U 72/75
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84

    Grundstückseigentümer; Eigentümer; Grundstück; Straßenlaterne; Straßenlampe;

  • OLG Nürnberg, 26.11.2012 - 4 U 1050/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Unmöglichkeit der geschuldeten Maßnahme wegen

    Die Parteien streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.01.2002, Az. 4 U 281/00 sowie aus dem gerichtlichen Vergleich vom 28.01.2010 vor dem Landgericht Amberg, Az. 12 O 1024/08.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.01.2002, Az. 4 U 281/00, wird für unzulässig erklärt.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des OLG Nürnberg vom 09.01.2002, Az. 4 U 281/00, wird für unzulässig erklärt.

    Im Gegensatz dazu hat vorliegend nach den Feststellungen im rechtskräftigen Urteil des OLG Nürnberg vom 09.01.2002 (Az. 4 U 281/00) erst der Kanalgraben des gemeindlichen Mischwasserkanals und dessen Wirkung als "künstlicher Sammelgraben" jedenfalls zu einer deutlichen Zunahme des vor dem Anwesen des Beklagten aufgestauten Wassers geführt und damit zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung seines Grundeigentums.

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 447/11

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch fehlerhaft durchgeführte Kanalbauarbeiten

    Überdies liegt es nicht fern, dass mit einer Vergrößerung des Schadens gerechnet werden kann, solange die Ursache der Schieflage - der unzureichend verfüllte Kanalverlauf - nicht nachhaltig beseitigt ist (vgl. OLG Nürnberg, BauR 2003, 732).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

    Die Errichtung eines Abwasserkanals ist, obwohl hoheitliche Aufgabe, dann als privatwirtschaftliche Nutzung anzusehen, wenn sich die errichtende Körperschaft hierfür privatrechtlicher Formen bedient wie etwa der vertraglichen Beauftragung von Bauunternehmern und Tiefbauingenieuren (vgl. BGHR BGB § 909 Haftung, privatrechtliche 1; BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; BGHZ 72, 289, 292 f.; OLG Nürnberg BauR 2003, 732, 734, 736; OLG Koblenz BauR 2000, 120, 121).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 159/07

    Zur Haftung wegen Wasseraustritt aus einer Trinkwasserleitung - Ermittlung des

    Dies wäre im Hinblick auf den Austritt von Wasser aus der beschädigten Trinkwasserleitung etwa dann der Fall, wenn die Beklagte zu 4. die Wasserversorgungseinrichtungen einschließlich des Leitungsnetzes selbst errichtet und betrieben hätte (vgl. dazu etwa: OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00 - Rn. 63 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht