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   BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01   

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https://dejure.org/2003,3006
BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01 (https://dejure.org/2003,3006)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - X ZR 16/01 (https://dejure.org/2003,3006)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - X ZR 16/01 (https://dejure.org/2003,3006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Bauvertrages bei Insolvenz - Abrechnung bereits erbrachter Bauleistungen - Anspruch auf Werklohn bei Entziehung des Auftrags - Vergütungspflicht für nicht an der Baustelle befindliche Bauteile - Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht - ...

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § ... 8 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 320; ; BGB § 321; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 282 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 530 Abs. 2 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung: Vergütung für hergestelle, noch nicht eingebrachte Teile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Unternehmer-Insolvenz: Keine Vergütung für angefertigte Maschinenbauteile! (IBR 2003, 192)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 738
  • NZBau 2003, 327
  • BauR 2003, 877
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1995 - VII ZR 23/93

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung aus wichtigem Grund; Begriff

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Aufgrund eines VOB-Vertrages hergestellte, aber nicht an die Baustelle gelieferte Bauteile sind nicht als erbrachte Leistungen anzusehen (BGH, Urt. v. 09.03.1995 - VII ZR 23/93, NJW 1995, 1837, 1838).

    Allerdings kann ausnahmsweise ein Vergütungsanspruch des Werkunternehmers den Geboten von Treu und Glauben entsprechen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer keine eigene Verwendungsmöglichkeit für bereits hergestellte Bauteile hat, diese für die Weiterführung des Bauvorhabens uneingeschränkt tauglich wären und ihre Verwendung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände auch der Gründe für die Kündigung zumutbar gewesen wäre (BGH, Urt. v. 09.03.1995 aaO).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Hieraus durfte das Berufungsgericht folgern, daß das Verhalten des Beklagten auf grober Nachlässigkeit beruhte (vgl. Senat, Urt. v. 18.05.1999 - X ZR 105/96, NJW 1999, 3272).

    Auch unter Berücksichtigung des umfangreichen Prozeßstoffs konnte der Beklagte nicht - ohne sich dem Vorwurf grober Nachlässigkeit auszusetzen - den Versuch unternehmen, das Verfahren mit einem Minimum an Aufwand zu führen (vgl. Senat, Urt. v. 18.05.1999 aaO).

  • BGH, 17.03.1988 - III ZR 170/87
    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Maßgeblich für die revisionsrechtliche Überprüfung ist, ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH, Urt. v. 04.10.1976 - VIII ZR 139/75, NJW 1977, 49; BGH, Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).

    Die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet das Berufungsgericht dann nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde, wenn dieser Einwand auf neuen, bisher nicht erörterten Streitstoff gestützt wird (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 126; BGH, Urt. v. 07.05.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 158/86

    Rechtskräftige Aberkennung einer verspätet zur Aufrechnung gestellten Forderung

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet das Berufungsgericht dann nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde, wenn dieser Einwand auf neuen, bisher nicht erörterten Streitstoff gestützt wird (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 126; BGH, Urt. v. 07.05.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Maßgeblich für die revisionsrechtliche Überprüfung ist, ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH, Urt. v. 04.10.1976 - VIII ZR 139/75, NJW 1977, 49; BGH, Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).
  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52

    Aufrechnung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet das Berufungsgericht dann nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde, wenn dieser Einwand auf neuen, bisher nicht erörterten Streitstoff gestützt wird (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 126; BGH, Urt. v. 07.05.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88

    Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Unter den gegebenen Umständen konnte das Berufungsgericht auch die im Falle der Zulassung der Hilfsaufrechnung eintretende Notwendigkeit einer umfangreichen Beweisaufnahme im Rahmen seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 11.04.1990 - XII ZR 69/88, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 3).
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 192/51

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01
    Die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet das Berufungsgericht dann nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde, wenn dieser Einwand auf neuen, bisher nicht erörterten Streitstoff gestützt wird (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 126; BGH, Urt. v. 07.05.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Nach einer wirksamen Kündigung auf Grundlage des § 8 Nr. 2 bis 4 VOB/B hat der Auftragnehmer lediglich Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1959 - VII ZR 120/58, BGHZ 31, 224, 229; Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880, 881), im Fall des § 8 Nr. 2 VOB/B nach Maßgabe des § 6 Nr. 5 VOB/B (BGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - X ZR 16/01 = BauR 2003, 877).
  • OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 124/20

    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags bei Verzug mit einer verbindlichen

    Dabei knüpft der Bauvertrag an den werkvertraglichen Leistungserfolg an, der bei einem Bauwerk in der Regel nur dann eintritt, wenn die erbrachte Leistung sich im Bauwerk unmittelbar verkörpert (BGH, Urteil vom 07. Januar 2003 - X ZR 16/01 -, juris zu Rn. 16).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Zwar ist andererseits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verschiedentlich auch ausgesprochen worden, daß der Tatrichter die Sachdienlichkeit verneinen darf, wenn die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 125; BGH, Urt. v. 7.5.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.3.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2; Sen.Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 16/01, NJW-RR 2003, 738).

    In diesen Fällen kann nicht unberücksichtigt bleiben, ob ohne Berücksichtigung des neuen Vorbringens der Rechtsstreit entscheidungsreif wäre (vgl. BGHZ 5, 373, 377 f.; BGH, Urt. v. 20.5.1953 - II ZR 206/52, LM ZPO § 523 Nr. 1; Urt. v. 4.10.1976 - VIII ZR 139/75, NJW 1977, 49; Urt. v. 7.5.1987 aaO; Sen.Urt. v. 7.1.2003 aaO).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 211/13

    Baurecht: Verstoß gegen bauvertragliches Kooperationsgebot

    b) Vielmehr kommen Werklohnansprüche der Klägerin nur hinsichtlich bereits erbrachter Werkleistungen in Betracht (BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 16/01, juris Rn. 16 = NJW-RR 2003, 738 [BGH 07.01.2003 - X ZR 16/01] ) und haben die Beklagten gegen die Klägerin dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gem. § 5 IV, § 8 III Nr. 1, 2 VOB/B, die sie verbleibenden Werklohnansprüchen der Klägerin entgegenhalten und im Übrigen zum Gegenstand der Widerklage machen können.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines

    An einer Sachdienlichkeit fehlt es schon deshalb, weil der Rechtsstreit ohne die Aufrechnungsforderung entscheidungsreif ist (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2003, 738;Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Auflage, § 533 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

    Allerdings kann der Besteller nach Treu und Glauben ausnahmsweise verpflichtet sein, diese noch nicht eingebauten Bauteile zu übernehmen und dann angemessen zu vergüten, wenn der gekündigte Unternehmer sie selbst nicht mehr verwenden kann und die Bauteile für die Weiterführung des Bauvorhabens uneingeschränkt tauglich sind und ihre Verwendung dem Besteller unter Berücksichtigung aller Umstände zugemutet werden kann bzw. für den Fall, dass der Besteller nach § 8 Abs. 2 VOB/B wegen Zahlungseinstellung des Unternehmers gekündigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.2003, X ZR 16/01; OLG Köln, Urteil vom 11.09.1994, 18 W 20/95; OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2001, 24 U 9/01, Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 13 mwN; ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht/Schmitz, a.a.O., § 648, Rn 36 mwN).
  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 8 U 53/18

    Zeitliche Grenzen bei der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages

    Davon ist das Landgericht zutreffend ausgegangen, denn der BGH nimmt in solchen Fällen gerade keine erbrachte Leistung an (BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 16/01, Rn. 16; BGH Urteil vom 09.03.1995 - VII ZR 23/92, jeweils zit. nach juris; OLG Köln, Urteil vom 17.03.2021 - 11 U 281/19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2020 - 22 U 222/19, Rn. 127, jeweils zit. nach juris).

    (bb) Für die Zimmererarbeiten ergibt sich ein Anspruch der Beklagten zu 1) aus § 649 S. 2 BGB a.F. in Verbindung mit § 242 BGB in Höhe von 22.562,29 ?, denn der Bundesgerichtshof hat in den oben zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 16/01, Rn. 16; BGH Urteil vom 09.03.1995 - VII ZR 23/92, jeweils zit. nach juris) ausgeführt, dass der Auftraggeber ausnahmsweise nach den Geboten von Treu und Glauben, § 242 BGB, gehalten sein könnte, bereits hergestellte Bauteile zu übernehmen und angemessen zu vergüten (BGH Urteil vom 09.03.1995 - VII ZR 23/92, Rn. 14, zit. nach juris), wenn der Werkunternehmer keine eigene Verwendungsmöglichkeit für die hergestellten Bauteile und sein Angebot vorbehaltlos abgegeben habe und eine Verwendung für den Besteller unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der Gründe für die Kündigung, zumutbar gewesen sei.

  • OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 10 U 48/15

    VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund;

    Vom Auftragnehmer aufgrund eines VOB-Vertrages hergestellte und nicht an die Baustelle gelieferte Bauteile sind nicht als erbrachte Leistung anzusehen (BGH, Urteile vom 9. März 1995 - VII ZR 23/93, juris Rn. 9 und vom 7. Januar 2003 - X ZR 16/01, juris Rn. 16).

    Auch angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile sind nicht als erbrachte Leistungen zu behandeln (BGH, Urteile vom 9. März 1995 - VII ZR 23/93, juris Rn. 11 und vom 7. Januar 2003 - X ZR 16/01, juris Rn. 16).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

    bb) Demgegenüber kann in Fällen, in denen nicht die sachgerechte Erledigung des bisherigen Streitstoffs in Rede steht, sondern das Gericht bei Zulassung der Aufrechnung zur Beurteilung und Entscheidung eines neuen, bis dahin zwischen den Parteien nicht vorhandenen bzw. nicht erörterten bzw. eines Streitstoffs genötigt würde, der bisher zwischen den Parteien keine Rolle gespielt hat, nicht außer Acht gelassen werden, ob der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung der Aufrechnungsforderung entscheidungsreif wäre (vgl. BGH, NJW 1977, 49; NJW-RR 1987, 1196; NJW-RR 2003, 738, 740; NJW-RR 2004, 1076; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.1999 - 26 U 41/99 - Tz. 17 f.).
  • OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages;

    Demzufolge trifft der Verweis des Landgerichts auf das Urteil des BGH vom 09.03.1995 zu (BauR 1995, 545 , fortgeführt durch BGH BauR 2003, 877), das für alle Kündigungsfälle zu den Voraussetzungen "erbrachter Leistungen" nach der Kündigung eines VOB/B -Vertrages ergangen ist.
  • OLG Hamm, 09.02.2006 - 21 U 70/05

    Kündigung des Auftrages nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B i. V. m. § 4 Nr. 7 VOB/B

  • OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03

    1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag -

  • BGH, 24.06.2015 - VII ZR 76/13

    Einstufung der bereits erstellten und noch nicht eingebauten Fertigteile eines

  • OLG Stuttgart, 30.12.2020 - 10 U 202/20

    Erstattungsfähigkeit von Mehraufwendungen für einen Drittunternehmer nach

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