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   OLG Celle, 10.12.2002 - 16 U 119/02   

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https://dejure.org/2002,15993
OLG Celle, 10.12.2002 - 16 U 119/02 (https://dejure.org/2002,15993)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.2002 - 16 U 119/02 (https://dejure.org/2002,15993)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 16 U 119/02 (https://dejure.org/2002,15993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Restwerklohnanspruches für eine teilweise Zweitverlegung eines Parkettbodens nach Ablösung einzelner Parkettbestandteile; Erneute Verlegung eines Parketts nach Eintritt eines Feuchtigkeitsschadens; Auswirkungen der fehlenden Erkennbarkeit der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Restwerklohnanspruches für eine teilweise Zweitverlegung eines Parkettbodens nach Ablösung einzelner Parkettbestandteile; Erneute Verlegung eines Parketts nach Eintritt eines Feuchtigkeitsschadens; Auswirkungen der fehlenden Erkennbarkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme zu § 4 Nr. 7 VOB/B

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parkettleger muss vor Arbeitsbeginn die Feuchtigkeit des Estrichs messen - und dies dokumentieren! (IBR 2003, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 912
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99

    Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.2002 - 16 U 119/02
    Allerdings gilt dies dann ausnahmsweise nicht, wenn die Leistung dadurch mangelhaft geworden ist, dass sie auf der Leistung eines selbständig arbeitenden Vorunternehmers aufbaut und der Auftragnehmer die Mangelhaftigkeit oder jedenfalls Ungeeignetheit der Vorleistung nicht erkennen konnte (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1526; vgl. auch BGH NJW-RR 2001, 1102).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 87/12

    Leistungsumfang wird durch konkrete Angaben im LV bestimmt!

    Für die vorstehenden Haftungsbefreiungstatbestände bzw. ein der Klägerin zurechenbares Mitverschulden des Streithelfers trägt die Beklagte als Werkunternehmerin die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110; OLG Celle, Urteil vom 10.12.2002, 16 U 119/02, BauR 2003, 912; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil Rn 48; Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., § 13 Nr. 3 VOB/B, Rn 57 mwN; vgl. zum Mitverschulden: Werner/Pastor, a.a.O, Rn 2929 mwN).
  • LG Koblenz, 08.02.2007 - 4 O 167/06

    Verlegereife des Estrichs ist zu prüfen!

    Dies ist für Parkettverlegearbeiten bereits mehrfach entschieden worden (vgl. nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1450; OLG Celle, IBR 2003, 412).
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