Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG (https://dejure.org/2004,17579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    KAG § 7 Abs. 5; ; KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 1; ; KAG § 10 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist in beplanten Gebieten als Bauland anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 608
  • BauR 2004, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Dass in beplanten Gebieten die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene Grundstücksfläche in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist, beruht im Erschließungsbeitragsrecht darauf, dass diese Fläche als Bauland und damit als erschlossen zu qualifizieren ist, obwohl das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung meist die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989, BVerwGE 81, 251 = NVwZ 1989, 1076).

    Demgegenüber sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.), mit welchem es seine vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985, NVwZ 1985, 753) geändert hat, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung im Erschließungsbeitragsrecht nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist.

    Denn auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.) lag ein Grundstück in einem Gewerbegebiet zugrunde, für das der Bebauungsplan zwei Vollgeschosse zuließ und eine Grundflächenzahl von 0, 8 festsetzte.

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Januar 1979, BVerwGE 57, 240 = NJW 1980, 72) auch eine dem § 6 Abs. 2 Nr. 1 ABS gleich lautende Bestimmung in einer Erschließungsbeitragssatzung ausgelegt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen "vergröbernden" kombinierten Verteilungsmaßstab (Größe der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) wegen der für ihn sprechenden Vorzüge der besseren Verwaltungspraktikabilität und damit auch der Kostenersparnis wiederholt gebilligt (Urteile vom 26. Januar 1979, a.a.O. und vom 19. August 1994, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94, 26 ; Beschlüsse vom 13. September 1996 - 8 B 186/96 - veröffentlicht in JURIS, vom 27. Februar 1987, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, 1 und vom 27. November 1978, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16, 20 ).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlage Einfluss nehmen; entsprechendes gilt für gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzungen der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    In - wie hier - beplanten Gebieten ist grundsätzlich die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 2002, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03
    Demgegenüber sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.), mit welchem es seine vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985, NVwZ 1985, 753) geändert hat, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung im Erschließungsbeitragsrecht nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist.
  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Regelmäßig wird ein baulich oder gewerblich nutzbares Grundstück nicht vollständig überbaubar sein, sondern die Bebaubarkeit setzt grundsätzlich bzw. regelmäßig die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraus (OVG Greifswald, Urt. v. 14. September 2010, a. a. O.; OVG Koblenz, Urt. v. 16. März 2004 - 6 A 11712/03 -, NVwZ-RR 2004, 608, hier zitiert aus juris, Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 8 C 10585/19

    Am Bestand orientierte Überplanung eines Villenviertels; baurechtliche

    So ist in der Rechtsprechung zum Erschließungsbeitrags- und zum Ausbaubeitragsrecht anerkannt, dass die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücksflächen grundsätzlich in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen sind, ungeachtet des Umstandes, dass das Baurecht nahezu nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG -, AS 31, 165 [167 f.] und juris, Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Deshalb ist es auf den Umfang der beitragspflichtigen Fläche grundsätzlich ohne Einfluss, wenn die überbaubare Fläche eines beplanten Baugrundstücks zum Beispiel durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen bzw. Bautiefen oder durch Abstands- und Anbauverbotsvorschriften beschränkt ist (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2004 - 6 A 11712/03.OVG - zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 29. November 1994, NVwZ 1995, 1215).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6102
OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03.OVG (https://dejure.org/2004,6102)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.03.2004 - 8 C 11785/03.OVG (https://dejure.org/2004,6102)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG (https://dejure.org/2004,6102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abwägungsfehler im Bereich der Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan; Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung; Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans; Nichtigkeit eines Bebauungsplans

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs. 1; ; BauGB § 3; ; BauGB § 3 Abs. 1; ; BauGB § 31; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 215a; ; BauGB § 215a Abs. 1; ; BauGB § 215a Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 23; ; BauGB § 23 Abs. 3; ; BauGB § 23 Abs. 3 S. 1; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 4; ; BauNVO § 5; ; LBauO § 3; ; LBauO § 3 Abs. 3; ; LBauO § 3 Abs. 3 S. 1

  • ibr-online

    Konfliktbewältigung durch Lärmschutzbebauung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Verweisung in Textfestsetzungen auf andere Rechtsvorschriften zulässig? (IBR 2004, 1061)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gebot der Konfliktbewältigung bei Lärmschutzbebauung (IBR 2004, 394)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 28
  • DVBl 2004, 975 (Ls.)
  • DÖV 2004, 851 (Ls.)
  • BauR 2004, 1048 (Ls.)
  • BauR 2004, 1116
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Im Übrigen führen weder die Rügen der Antragsteller noch eine die gebotenen Grenzen gerichtlicher Kontrolldichte (s. dazu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, BVerwGE 116, 188) beachtende Prüfung durch den Senat auf beachtliche Rechtsfehler des angegriffenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Das Abwägungsgebot begründet auch die Verpflichtung, durch den Bebauungsplan hervorgerufene oder ihm sonst zurechenbare Konflikte mit planerischen Mitteln zu lösen (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1980 - VIII 1854/79

    Bebauungsplan - zulässige textliche Festsetzung - Niveaukontrolle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Kommt somit der DIN 4109 aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO gleichsam rechtsnormergänzende Wirkung zu und ist sie daher mit Datum und Fundstelle in einem allgemein zugänglichen Verkündungsblatt veröffentlicht, so rechtfertigt dies nach Auffassung des Senats, eine Verweisung auf diese nichtstaatliche Norm wie eine solche auf Rechtsvorschriften zu behandeln (s. dazu auch Baden-Württemb. VGH, Urteil vom 20. Juni 1980, NuR 1983, 234).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Diese Priorität lässt sich indessen mit den in § 9 BauGB vorgesehenen Mitteln nicht sicherstellen (s. dazu Nds. OVG, Urteil vom 07. April 2003, ZfBR 2003, 701).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Vor diesem Hintergrund war ihr erstmals im Prozess geltend gemachtes Interesse an einer Folgenutzung des Betriebsgeländes gemäß § 35 Abs. 4 BauGB schon nicht abwägungserheblich (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2001, ZfBR 2001, 419).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 118/00

    Ausweisung von Flächen innerhalb eines Dorfgebietes im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
    Zwar ist ein Bebauungsplan in der Regel nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB "erforderlich", wenn er ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO ausweist, obwohl die Gemeinde nur eine Wohnbebauung bezweckt (st. Rspr; s. nur OVG Münster, Urteil vom 16. September 2002, - 7a D 118/00.NE - m.w.N.) Für einen derartigen "Etikettenschwindel" gibt es aber vorliegend keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

    Ungeachtet der Frage, ob eine Heilung, wie sie von der Antragsgegnerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 -, BauR 2009, 1014 und Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, BRS 67 Nr. 24 (zum Verkündungsfehler), vorgetragen wurde, in Betracht kommt, liegen deren Voraussetzungen jedenfalls nicht vor.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Eine Ausnahme von diesen Anforderungen ist nach der Rechtsprechung des Senats (s. BauR 2004, 1116 und Urteil vom 29. September 2004 - 8 C 11256/04.OVG -, S. 8 UA) dann zulässig, wenn es sich bei den durch Verweisung in Bezug genommenen Regelwerken - wie etwa der DIN 4109 - um auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 LBauO allgemein eingeführte bautechnische Bestimmung handelt (siehe die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen "Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen" vom 29. November 1996, MinBl. 1997, 167, 177).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 7 D 142/04
    vgl. hierzu Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 - 7a D 39/99.NE -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, NVwZ 2005, S. 28 f. und Gädtke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 3 Rz. 86 unter Hinweis auf § 3 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW; vgl. auch [speziell zur Abstandsliste] VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. Januar 1999 - 7 L 747/98 -, JURIS-Dokumentation.
  • VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12

    Landwirte erreichen Einstellung der Bauarbeiten an Reihenhausanlage in Weingarten

    Diese Festsetzung hatte der Plangeber in den Bebauungsplan aufgenommen, nachdem die Antragsteller zweimal erfolgreich gegen die vorangegangenen Fassungen des Bebauungsplans vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vorgegangen waren (Urteile vom 10. November 2000 - 8 C 10165/00.OVG - und vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, BauR 2004, 1116).

    Diese nimmt ausdrücklich auf die beiden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. November 2000 - 8 C 10165/00.OVG - und vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG - sowie das schallschutztechnische Gutachten der Firma G.

  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225

    Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan

    Problematisch erscheint insbesondere, dass die Beklagte die Riegelbebauung offenbar als notwendig für den Lärmschutz des allgemeinen Wohngebiets angesehen hat, ohne jedoch im Bebauungsplan durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die schutzbedürftige Bebauung nicht vor der Lärmschutzbebauung verwirklicht wird (vgl. OVG RhPf vom 31.3.2004 Az. 8 C 11785/03.OVG RdNrn. 17 bis 19, zur Situation vor Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 BauGB in der Fassung des Europarechtsanpassungsgesetzes vom 24.6.2004, BGBl. I S.1359).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - 7 D 15/05
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. September 2005 - 7 D 142/04.NE - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, NVwZ-RR 2005, 28; Gädtke/Temme/Heintz, BauO NRW, 10. Auflage 2003, § 3 Rdnr. 86 unter Hinweis auf § 3 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW.
  • VG Schleswig, 30.06.2005 - 6 A 59/05

    Irak, Widerruf, Genfer Flüchtlingskonvention, Machtwechsel,

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die GFK keine Bestimmungen über den Widerruf enthalte und deshalb eine um die Bestimmungen des Art. 1 C Nr. 5 S. 1 GFK erweiternde Auslegung des § 73 AsylVfG nicht in Betracht komme (so aber OVG Schleswig, Beschluss vom 3.6.2004, NVwZ-RR 2005, S. 28).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9063
OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 B 786/00 (https://dejure.org/2003,9063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 49 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung; Anordnung von Stellplätzen; Begriff der "Umgebung" i.S.v. § 49 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (§ 49 Abs. 5 BauO,SN); Unzumutbare Störung für das Wohnen durch Stellplätze

  • Judicialis

    SächsBO § 49 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBauO § 49 Abs. 5
    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

  • ibr-online

    Zulässigkeit von Garagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 49, 70 SächsBO
    Keine Baugenehmigung im Fall unzumutbarer Störungen durch Benutzung notwendiger Stellplätze (PD Dr. Christina Preschel; Neue Justiz 4/2004, S. 188-189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 188
  • BauR 2004, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00

    Belästigung; Eigentümer; Garage; Garagenanlage; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Nach allem ist mithin davon auszugehen, dass "Umgebung" i.S.v. § 49 Abs. 10 SächsBO a.F. (= § 49 Abs. 5 SächsBO n. F.) auch die Mieter auf dem Baugrundstück selbst erfasst (im Ergebnis für das niedersächsische Recht ebenso Nieders. OVG, Beschl. v. 12.3.2001, BauR 2001, 1249, 1250; zum Begriff der Umgebung in § 50 SächsBO n.F. (= § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsBO a.F.) ebenso Gramlich, in Degenhart, SächsBO, Losebl.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Ob sich die Mieter des Baugrundstückes auf diese Vorschrift als eine ihnen ein eigenes subjektiv-öffentliches Recht einräumende Regelung berufen könnten oder ob sich ihr Rechtsverhältnis zum Eigentümer wie im Falle der Rechtsverhältnisse von Miteigentümern oder Wohnungseigentümern untereinander (dazu BVerwG, Urt. v. 12.3.1998, NVwZ 1998, 954) ausschließlich nach bürgerlichem Recht richtet, kann hier offen bleiben.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Zwar mag das Bauplanungsrecht vor allem, möglicherweise sogar ausschließlich das Ziel haben, Grundstücksnutzungen untereinander auszugleichen und verträglich zu machen mit der naheliegenden Folge, dass auch nur die diese Grundstücke repräsentierenden Berechtigten von den bauplanungsrechtlichen Vorschriften ins Auge gefasst werden (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, NJW 1994, 1233, 1234 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen Nachbarrechte; Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Hier ist das Maß des Zumutbaren für die Bewohner der Wohnungen in der Südseite des bereits errichteten und für die künftigen Bewohner der Wohnungen der Nordseite des geplanten Wohnhauses überschritten, obwohl es sich bei den Stellplätzen um notwendige Stellplätze i.S.v. § 49 Abs. 1 SächsBO handelt, von deren Zumutbarkeit grundsätzlich auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.1999, BRS 62 Nr. 150; OVG Rh. -Pf., Beschl. v. 27.6.2002, BauR 2003, 368).
  • BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung der Parteianträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Mit Beschluss vom 21.12.2000 ( 1 B 188/00), der den Klägern am 5.1.2001 zugestellt wurde, hat der Senat die Berufung zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestünden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
    Hier ist das Maß des Zumutbaren für die Bewohner der Wohnungen in der Südseite des bereits errichteten und für die künftigen Bewohner der Wohnungen der Nordseite des geplanten Wohnhauses überschritten, obwohl es sich bei den Stellplätzen um notwendige Stellplätze i.S.v. § 49 Abs. 1 SächsBO handelt, von deren Zumutbarkeit grundsätzlich auszugehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.1999, BRS 62 Nr. 150; OVG Rh. -Pf., Beschl. v. 27.6.2002, BauR 2003, 368).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit des Lärms von An- und Abfahrtsverkehr sowie von Parkverkehr, der dem Vorhaben auch dann zuzurechnen ist, wenn er im Vorhabenbereich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfindet (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 526), ist aufgrund seiner Unregelmäßigkeit nicht schematisch auf ein Regelwerk mit Maximalwerten, sondern auf eine Gesamtwürdigung der Situation abzustellen, für die derartige Werte allenfalls eine Orientierung geben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2003 - 4 BN 7/03 -, BauR 2004, 975; BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 526; SächsOVG, Urt. v. 25.9.2003 - 1 B 768/00 -, BauR 2004, 1048).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2005 - 3 M 185/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen ebenfalls nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm oder der VDI-Richtlinie 2058 überschritten werden, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnitttswerte abgestellt werden (OVG Bautzen, U. v. 25.09.2003 - 1 B 786/00 -, SächsVBl. 2004, 63; vgl. auch Weimar a.a.O.; VG Koblenz U. v. 27.06.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368 = BRS 65, 143).
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