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   OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03   

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OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03 (https://dejure.org/2004,4048)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2004 - 1 LB 60/03 (https://dejure.org/2004,4048)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2004 - 1 LB 60/03 (https://dejure.org/2004,4048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 1 S. 1 NBauO; § 36 Abs. 1 VwVfG; Art. 14 Abs. 1 S .2 GG; § 75 Abs. 2 S. 1 NBauO
    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel; Baugenehmigung unter Widerrufsvorbehalt; Rechtsanspruch auf Erteilung einer beschränkenden Nebenbestimmung

  • Judicialis

    NBauO § 75 II 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsBauO § 75 Abs. 2 S. 1
    Baugenehmigung für Werbeanlage unter Widerrufsvorbehalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung für Werbeanlage unter Widerrufsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel; Baugenehmigung unter Widerrufsvorbehalt; Rechtsanspruch auf Erteilung einer beschränkenden Nebenbestimmung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Werbeanlage mit Widerrufsvorbehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 394
  • BauR 2004, 1049 (Ls.)
  • BauR 2004, 1281
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Dies gilt insbesondere für einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte belastende Nebenbestimmungen, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der streitigen Nebenbestimmung um eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt handelt (BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, NVwZ 2001, 919; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Dies gilt insbesondere für einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte belastende Nebenbestimmungen, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der streitigen Nebenbestimmung um eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt handelt (BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, NVwZ 2001, 919; Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Ob die Anfechtung zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führt, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366; Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 186).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urt. v. 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269, 274).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Ob die Anfechtung zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führt, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366; Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 186).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem zitierten Urteil vom 12. März 1998 (- 4 C 10.97 -, NVwZ 1998, 842 = BVerwGE 106, 228) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die von der Vorstellung geprägt war, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Anspruchspositionen ableiten lassen, noch einmal bekräftigt, dass es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt.
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Dem Grundstückseigentümer ist zuzumuten, sich diesen Vorschriften zu fügen, soweit sie vom Regelungszweck her erforderlich sind und ihre Beachtung ihn nicht übermäßig belastet, also das Grundeigentum nicht in seiner Substanz berührt und die grundsätzliche Baufreiheit nicht übermäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Urt. v. 15.1.1969 - 1 BvR 3/66 -, BVerfGE 25, 112; Beschl. v. 26.1.1987 - 1 BvR 969/83 -, NVwZ 1987, 879).
  • BVerwG, 28.06.2002 - 4 A 41.01

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Soweit das Verwaltungsgericht Hannover in dem Urteil vom 7. Juni 2001 - 4 A 41/01 - die Auffassung vertrete, die Bauaufsichtsbehörde dürfe die Widerruflichkeit der Baugenehmigung nur anordnen, wenn im Einzelfall aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten anzunehmen sei, die planungsrechtliche Situation werde sich in absehbarer Zeit derartig verändern, dass die Errichtung von Werbeanlagen als unzulässig zu erachten sein werde, sei dem nicht zu folgen.
  • VG Weimar, 17.11.1999 - 1 K 1083/99

    Baugenehmigung zur Aufstellung von Werbetafeln; Baufreiheit gem. Art. 14 GG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Dass das Verwaltungsgericht Weimar in seiner Entscheidung vom 17. November 1999 (- 1 K 1083/99 -, ThürVBl. 2000, 89) die Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 ThürBO, wonach die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann, als bloße Bekräftigung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts zur Zulässigkeit von Nebenbestimmungen (§ 36 ThürVwVfG) einstuft, hat deshalb ebenfalls keinen Einfluss auf die Auslegung des Niedersächsischen Landesrechts.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
    Dem Grundstückseigentümer ist zuzumuten, sich diesen Vorschriften zu fügen, soweit sie vom Regelungszweck her erforderlich sind und ihre Beachtung ihn nicht übermäßig belastet, also das Grundeigentum nicht in seiner Substanz berührt und die grundsätzliche Baufreiheit nicht übermäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Urt. v. 15.1.1969 - 1 BvR 3/66 -, BVerfGE 25, 112; Beschl. v. 26.1.1987 - 1 BvR 969/83 -, NVwZ 1987, 879).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2013 - 3 Kart 462/11

    Änderung der Ermittlung der Eigenkapitalzinssätze während einer laufenden

    Bei dem allgemeinen Widerrufsvorbehalt handelt es sich um einen objektiv abgrenzbaren und bezeichenbaren Teil des ansonsten begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Beseitigung im Wege der Teilanfechtungsbeschwerde verlangt werden kann (BVerwG NVwZ 2001, 919; NVwZ 2001, 429; Kopp/Schenke, VwVfG, § 36, Rdnr. 4 ff.; vgl. auch zum Meinungsstand bzgl. der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 394; BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 8/12; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 42, Rdnr. 121).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 3 Kart 15/10

    Zulässigkeit der zeitlichen Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets;

    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob diese Regelung - wie die Bundesnetzagentur meint - eine § 36 VwVfG verdrängende Ermächtigungsgrundlage darstellt oder - wie die Antragstellerin meint - wegen ihres allgemeinen Anordnungscharakters durch § 36 Abs. 1 VwVfG ergänzt wird (vgl. allg.: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 36 RN 3a, 10f., 43; zu Nebenbestimmungen bei Baugenehmigungen: BVerwG NVwZ 2006, 1167f.; VG Berlin NVwZ 2003, 242, 243; a.A. OVG Lüneburg NVwZ-RR 2005, 394, 395 ), da der angeordnete Widerrufsvorbehalt auch in letzterem Fall nicht gegen § 36 Abs. 1 VwVfG verstößt.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

    Diesen Grundsätzen hat sich auch der Senat angeschlossen (Urt. v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 -, NVwZ-RR 2005, 394).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 389/11

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen einen Widerrufsvorbehalt in der

    Bei dem allgemeinen Widerrufsvorbehalt handelt es sich um einen objektiv abgrenz- und bezeichenbaren Teil des ansonsten begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Beseitigung im Wege der Teilanfechtungsbeschwerde verlangt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 919; NVwZ 2001, 429; Kopp/Schenke, VwVfG, § 36, Rdnr. 4 ff.; vgl. auch zum Meinungsstand bzgl. der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 394; BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 8/12; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 42, Rdnr. 121).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11867/04

    Widerruflichkeit oder Befristung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen

    Gerade das von der Klägerin vorgelegte Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. März 2004 (BauR 2004, 1281) zu der dort bestehenden Rechtslage macht dies deutlich.
  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer

    Ein Widerrufvorbehalt bei einer Baugenehmigung als einem die Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Prüfungsmaßstab im Zeitpunkt ihres Erlasses verbindlich und regelmäßig unbefristet feststellenden Verwaltungsakt ist ohne das Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall nicht zulässig (Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Waldmann, BayBO, Stand 1.3.2018, Art. 68 Rn. 102, 104 unter Hinweis auf NdsOVG, U.v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 - NVwZ-RR 2005, 394 = juris Ls und Rn. 30 bis 35; anders wohl BayVGH, U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 a.a.O. Rn. 19: Ein Widerruf für den Fall künftiger Verunstaltung durch die Werbeanlage sei der Beklagten vorzubehalten).
  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Zur Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

    Belastende Ermessensentscheidungen müssen stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerwGE 23, 4, 8; 31, 299, 305 ff.; 31, 309, 314 ff.; 51, 115, 120; 62, 215, 220; NJW 1983, 1988, 1989; NJW-RR 2007, 492; OVG Magdeburg NVwZ-RR 2019, 1054; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2005, 394), wonach die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss (Aschke in: BeckOK VwVfG 60. Ed. 01.01.2023, § 40 Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 285/11

    Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Neuanlagen und Altanlagen durch die

    Bei dem allgemeinen Widerrufsvorbehalt handelt es sich um einen objektiv abgrenz- und bezeichenbaren Teil des ansonsten begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Beseitigung im Wege der Teilanfechtungsbeschwerde verlangt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 919; NVwZ 2001, 429; Kopp/Schenke, VwVfG, § 36, Rdnr. 4 ff.; vgl. auch zum Meinungsstand bzgl. der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 394; BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 8/12; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 42, Rdnr. 121).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 382/11

    Festlegung der für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode für Betreiber von

    Bei dem allgemeinen Widerrufsvorbehalt handelt es sich um einen objektiv abgrenz- und bezeichenbaren Teil des ansonsten begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Beseitigung im Wege der Teilanfechtungsbeschwerde verlangt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 919; NVwZ 2001, 429; Kopp/Schenke, VwVfG, § 36, Rdnr. 4 ff.; vgl. auch zum Meinungsstand bzgl. der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 394; BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 8/12; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 42, Rdnr. 121).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 292/11
    Bei dem allgemeinen Widerrufsvorbehalt handelt es sich um einen objektiv abgrenz- und bezeichenbaren Teil des ansonsten begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Beseitigung im Wege der Teilanfechtungsbeschwerde verlangt werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 2001, 919; NVwZ 2001, 429; Kopp/Schenke, VwVfG, § 36, Rdnr. 4 ff.; vgl. auch zum Meinungsstand bzgl. der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 394; BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 26.11.2012, AnwZ (Brfg) 8/12; Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 42, Rdnr. 121).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 377/11

    Festsetzung der Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen und Altanlagen der Betreiber

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 280/11

    Vorbehalt des Widerrufs der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen mit Blick auf

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 288/11

    Festsetzung der Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen und Altanlagen durch die

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 381/11

    Festlegung der für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 393/11

    Festlegung der für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 385/11

    Festlegung der für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 284/11

    Vorbehalt des Widerrufs der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen mit Blick auf

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 293/11

    Festlegung der für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2013 - 3 Kart 295/11

    Festsetzung der Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen und Altanlagen der Betreiber

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2013 - 3 Kart 278/11

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufsvorbehalts in Festlegungen der Bundesnetzagentur

  • VG Würzburg, 04.02.2009 - W 4 K 08.1959

    Ein Widerrufsvorbehalt kann bei einer Baugenehmigung nicht für den Fall gemacht

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