Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verweigerung zusätzlicher Leistungen bei Verweigerung einer Vergütung

  • NWB SteuerXpert START

    VOB/B § 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 1 Nr. 4
    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht vergüteten Zusatzleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Streit um Vergütung von zusätzlichen Leistungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umgang mit Baufirmen - So bieten Sie ausführenden Unternehmen bei Nachtragsforderungen paroli

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtragsvergütung engültig abgelehnt: Auftragnehmer darf Leistung verweigern! (IBR 2004, 486)

  • bauleiterschulung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

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  • fgk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei abschließender Verweigerung der Zusatzvergütung durch den Auftraggeber

  • wolterskluwer.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigung des Auftragnehmers zur Verweigerung einer zusätzlichen Bauleistung bei endgültiger Verweigerung seiner Vergütung durch Auftraggeber

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Arbeitseinstellung bei erfolgloser Nachtragsverhandlung?" von RA Dr. Stefan Weise, original erschienen in: NJW Spezial 2004, 261 - 262.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1539
  • MDR 2004, 1234 (Ls.)
  • NZBau 2004, 612
  • DB 2004, 2810 (Ls.)
  • BauR 2004, 1613
  • IBR 2004, 486
  • ZfBR 2004, 786



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06  

    Bauvertrag - Funktionale Leistungsbeschreibung und Nachträge

    Die Beklagte war zwar befugt, die geänderte Ausführung der Lüftung anzuordnen, § 1 Nr. 3 VOB/B. Die Klägerin ihrerseits war jedoch grundsätzlich berechtigt, die geänderte Leistung zu verweigern, wenn die Beklagte die Bezahlung einer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B angepassten Vergütung von vornherein ablehnte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613, 1614 = NZBau 2004, 612 = ZfBR 2004, 786).
  • OLG Naumburg, 05.05.2006 - 10 U 2/06  

    Bauvertrag - Abrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags

    In den Fällen einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung ist auch eine vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH BauR 2000, 409, 410; BGH BauR 2004, 1613, 1614; BGH BauR 1996, 704, 705; Brandburgisches OLG BauR 2003, 1734, 1735; Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 8 VOB/B Rdn. 22 c; Werner in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1321 m. w. N.).

    Dass sie die Fortsetzung der Werkausführung von der Anerkennung einer Vergütungspflicht für die Zusatzleistungen abhängig machte, stellt noch kein wichtiger Grund zur Kündigung dar (vgl. auch BGH BauR 1996, 846, 847; BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890).

    Sie brauchte nicht ihre Bereitschaft zur Erbringung von Mehrleistungen zu erklären, ohne dass die Beklagte ihre Vergütungspflicht anerkannte (vgl. BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890, 892; Riedl in Heierman/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 2 VOB/B Rdn.139 b).

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04  

    Bauvertrag - Auftraggeber trägt Vergabeverfahrensrisiko!

    Ein Leistungsverweigerungsrecht stünde dem Auftragnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2004, 1613) und der Auffassung von Vygen (BauR 2005, 431) vielmehr nur dann zu, wenn sich der Auftraggeber dem Mehrvergütungsverlangen dem Grunde nach endgültig verweigere.

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Rechtsproblematik erstmals in einer Entscheidung vom 24.06.2004 (BauR 2004, 1613 ff.) geäußert und - im Rahmen eines obiter dictum - ein Recht des Auftragnehmers angenommen, eine nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordnete zusätzliche Leistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber deren zusätzliche Vergütung endgültig verweigere.

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  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 23 U 47/08  

    Bauvertrag - Zum Unterschied zwischen § 2 Nr. 5 und § 2 Nr. 8 VOB/B

    Die vorstehend beschriebenen und hier nicht erfüllten Anforderungen an die Darlegungslast des Auftragnehmers betreffend eine rechtsgeschäftliche Anordnung des Auftraggebers im Sinne einer verpflichtenden Vertragserklärung des Auftraggebers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B benachteiligen die Klägerin als Auftragnehmerin nicht unzumutbar, da ihr während des Bauablaufs ggf. die Möglichkeit offen stand, ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 34; BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613), ihre Arbeiten bis auf weiteres einzustellen und auf eine Anordnung bzw. eine Einigung über einen geänderten Preis zu bestehen.

    Diese Anforderungen an die Dokumentationsobliegenheiten des Auftragnehmers sind weder unzumutbar streng noch stehen sie in Widerspruch zu dem o.a. Grundsatz, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht auf Mängel der Ausschreibung hinweisen muss, denn der Auftragnehmer hat auch die weitere Alternative, seine Arbeiten im Rahmen des ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 34; BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613) einzustellen und auf eine Einigung über einen geänderten Preis zu bestehen (siehe bereits oben).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06  

    Bauvertrag - Nach Kündigung: Leistungsbereitschaft genügt für Lohnanspruch

    Allerdings kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 3474, 3475; NJW-RR 2004, 1539, 1540).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 154/10  

    Bauvertrag - Unberechtigte Arbeitseinstellung wegen Nachtragsstreit: Kündigung!

    Gesichert ist, dass der Auftragnehmer ein solches Recht hat, wenn der Auftraggeber die Nachtragsforderung dem Grunde nach zu Unrecht ablehnt (vgl. BGH NZBau 2004, 612, 613; 2008, 437, 440; OLG Brandenburg BauR 2009, 1312, 1314; OLG Düsseldorf BauR 1996, 115, 116; NZBau 2002, 276, 277; OLG Frankfurt OLGR 1999, 78, 80; OLG Jena NZBau 2005, 341, 349; BeckOK VOB/B-Kandel, Edition: 8, Stand: 01.05.2011, § 2 Nr. 5 Rn. 88; Jansen, in: Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Auflage 2008, § 2 Nr. 5 Rn. 79; Kapellmann, a. a. O., Rn 205; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 5.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11  

    Bauvertrag - Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Der Annahme einer rechtsgeschäftlichen Anordnung steht unter den dargestellten besonderen Umständen des vorliegenden Falles auch nicht die Möglichkeit der Insolvenzschuldnerin als Auftragnehmerin entgegen, während des Bauablaufs bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Mehrvergütung im Hinblick auf die geänderten Montagebedingungen für die Sonnenschutzanlagen ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 34; BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; Senat, Urteil vom 20.01.2009, 1-23 U 47/08, a.a.O.), ihre Arbeiten bis auf weiteres einzustellen und auf eine Einigung über einen insoweit geänderten Preis (Mehrvergütung) zu bestehen.
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03  

    Bauvertrag - Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    In einem solchen Fall hat nämlich der Auftragnehmer nach überwiegender Ansicht schon wegen § 18 Nr. 4 VOB/B - wobei es sich letztlich um einen nach Ansicht der Kammer auch außerhalb der VOB/B aus § 242 BGB sich ergebenden allgemeinen Grundsatz handelt - jedenfalls grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht, wenn eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht zu Stande kommt (BGH BauR 04, 1613, 1614; Kniffka/Koeble aaO. 5. Teil Rn. 110; Riedl, aaO., § 2 VOB/B Rn. 139a mwN.).
  • LG Schweinfurt, 09.07.2010 - 24 S 42/10  

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags" - Das Kündigungsrecht nach § 649

    Die Rücktrittserklärung kann gemäß § 140 BGB in eine Kündigungserklärung umgedeutet werden, da die Beklagte sich erkennbar von dem Vertrag lösen wollte (siehe auch BGH NJBau 01, 621, BGH NJW 03, 3474, NJW-RR 04, 1539).
  • LG Magdeburg, 23.08.2011 - 9 O 1935/08  

    Bauvertrag - Wann realisiert sich das Baugrundrisiko?

    Dem Kläger war es nach Auffassung der Kammer aufgrund einer schweren schuldhaften Verletzung bzw. Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses unmöglich, den Vertrag fortzusetzen, vgl. BGH BauR 2004, 1613.
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