Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 355, 495, 631
Widerrufsrecht bei Teilzahlungsgeschäft über Ausbauhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung des um ersparte Aufwendungen verminderten Werklohns; Wirksamer Widerruf eines Werkvertrages; Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsvertrag und Teilzahlungsgeschäft
- Judicialis
BGB § 649 Abs. 1; ; BGB § 505 Abs. 1; ; BGB § 501; ; BGB § 495 Abs. 1; ; BGB § 355; ; BGB § 499 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Ziff. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausübung des Widerrufsrechts betreffend den Vertrag über Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verbraucherwiderrufsrecht bei Fertigbauverträgen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Ratenzahlung bei Fertighaus?
- bau-gewerbe.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht bei Fertighausvertrag und Ratenzahlung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertige Ausbauhäuser II (IBR 2004, 1111)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1951
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 31.10.1996 - 23 U 33/96
Ist auf Bausatz-Verträge das Verbraucherkreditgesetz anwendbar?
- BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 338/79
Bausatzverträge - Abzahlungsgesetz
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
Der eindeutige Wortlaut lässt keine Möglichkeit, Werkverträge in einschränkender Auslegung der Vorschrift von ihrem Regelungsbereich auszunehmen (siehe insoweit auch BGH NJW 1981, 453, 455;… OLG Hamm a.a.O.). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 87, 112) war das damalige Abzahlungsgesetz auf einen Werkvertrag nicht anwendbar.
- BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04
Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2004, 1951 abgedruckt ist, führt aus, der Vertrag sei durch den von den Beklagten erklärten Widerruf gegenstandslos geworden. - OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04
Kündigung eines Vertrages über die schlüsselfertige Erstellung eines …
Der Argumentation des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951 das Urteil ist nicht rechtskräftig, AZ des BGH VII ZR 183/04), vermag der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.Entgegen der Ansicht des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951) rechtfertigt sich auch aus § 502 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht die Annahme, es handele sich um ein entgeltliches Teilzahlungsgeschäft.
- OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03
Widerrufsrecht des Auftraggebers bei einem Werkvertrag
(Mit Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04 - hat der BGH ein Urteil des OLG Koblenz vom 09.07.2004 (Az.: 8 U 106/04) aufgehoben, welches die gleiche Rechtsauffassung beinhaltete, wie dieser Beschluss des OLG Koblenz). - OLG Oldenburg, 17.03.2005 - 8 U 286/04
Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in …
Ein derartiger Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist als Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB anzusehen; das bedeutet, dass dem Verbraucher - hier dem Beklagten - ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zusteht (vgl. OLG Koblenz BauR 2004, 1951 ff).