Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04   

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https://dejure.org/2004,2716
OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04 (https://dejure.org/2004,2716)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.07.2004 - 8 U 106/04 (https://dejure.org/2004,2716)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 8 U 106/04 (https://dejure.org/2004,2716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 355, 495, 631
    Widerrufsrecht bei Teilzahlungsgeschäft über Ausbauhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des um ersparte Aufwendungen verminderten Werklohns; Wirksamer Widerruf eines Werkvertrages; Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsvertrag und Teilzahlungsgeschäft

  • Judicialis

    BGB § 649 Abs. 1; ; BGB § 505 Abs. 1; ; BGB § 501; ; BGB § 495 Abs. 1; ; BGB § 355; ; BGB § 499 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Widerrufsrechts betreffend den Vertrag über Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucherwiderrufsrecht bei Fertigbauverträgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertige Ausbauhäuser II (IBR 2004, 1111)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1951
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 31.10.1996 - 23 U 33/96

    Ist auf Bausatz-Verträge das Verbraucherkreditgesetz anwendbar?

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
    Das ist bereits in der Rechtsprechung zu der dem § 505 Abs. 1 S.1 Nr. 1 BGB entsprechenden Vorschrift des früheren § 2 Nr. 1 VerbrKrG so gesehen worden (OLGR Hamm 1997, 25).
  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 338/79

    Bausatzverträge - Abzahlungsgesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
    Der eindeutige Wortlaut lässt keine Möglichkeit, Werkverträge in einschränkender Auslegung der Vorschrift von ihrem Regelungsbereich auszunehmen (siehe insoweit auch BGH NJW 1981, 453, 455; OLG Hamm a.a.O.).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2004 - 8 U 106/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 87, 112) war das damalige Abzahlungsgesetz auf einen Werkvertrag nicht anwendbar.
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2004, 1951 abgedruckt ist, führt aus, der Vertrag sei durch den von den Beklagten erklärten Widerruf gegenstandslos geworden.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 23 U 223/04

    Kündigung eines Vertrages über die schlüsselfertige Erstellung eines

    Der Argumentation des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951 das Urteil ist nicht rechtskräftig, AZ des BGH VII ZR 183/04), vermag der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.

    Entgegen der Ansicht des OLG Koblenz (BauR 2004, 1951) rechtfertigt sich auch aus § 502 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht die Annahme, es handele sich um ein entgeltliches Teilzahlungsgeschäft.

  • OLG Koblenz, 27.11.2003 - 8 W 754/03

    Widerrufsrecht des Auftraggebers bei einem Werkvertrag

    (Mit Urteil vom 22.12.2005 - VII ZR 183/04 - hat der BGH ein Urteil des OLG Koblenz vom 09.07.2004 (Az.: 8 U 106/04) aufgehoben, welches die gleiche Rechtsauffassung beinhaltete, wie dieser Beschluss des OLG Koblenz).
  • OLG Oldenburg, 17.03.2005 - 8 U 286/04

    Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in

    Ein derartiger Werkvertrag über die Lieferung eines Ausbauhauses mit Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen ist als Ratenlieferungsvertrag gemäß § 505 BGB anzusehen; das bedeutet, dass dem Verbraucher - hier dem Beklagten - ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zusteht (vgl. OLG Koblenz BauR 2004, 1951 ff).
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