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   BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03   

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BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03 (https://dejure.org/2004,1176)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 4 C 1.03 (https://dejure.org/2004,1176)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 4 C 1.03 (https://dejure.org/2004,1176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 172 Abs. 1, 4; VwGO § 113
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Umwandlungsgenehmigung; Veräußerungsgenehmigung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Stützung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses für die Klage gegen die Versagung einer Veräußerungsgenehmigung auf die Absicht eine Klage wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu erheben; Feststellungsinteresse bei der Absicht später einen zivilrechtlichen Anspruch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Umwandlungsgenehmigung; Veräußerungsgenehmigung

  • Judicialis

    BauGB § 172 Abs. 1; ; BauGB § 172 Abs. 4; ; VwGO § 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 172 Abs. 1, 4; VwGO § 113
    Fortsetzungsfeststellungsinteresse für Klage gegen Versagung einer Genehmigung zur Veräußerung von Sondereigentum an Mieter bei Erhaltungssatzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 169
  • NVwZ-RR 2005, 383
  • NZM 2005, 27
  • DVBl 2004, 1294
  • BauR 2004, 1749
  • BauR 2004, 1989 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 801
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Auch der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - (BVerwGE 105, 67 = BRS 59 Nr. 254) im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung des Einbaus einer Loggia in eine Dachgeschosswohnung auf der Grundlage der damals maßgeblichen Gesetzeslage (die das Instrument der Verpflichtung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB noch nicht kannte) davon ausgegangen, dass der Schutzzweck der Regelung auch dann betroffen ist, wenn die Wohnung leer steht.

    Gleichwohl kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation das Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - BVerwGE 105, 67).

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Im Anschluss daran hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 205/96 - (BGHZ 136, 182) diese Grundsätze auf die Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz übertragen und es als unerheblich angesehen, dass das Grundstück nicht zu Bebauungszwecken veräußert werden sollte.

    Eine genauere Bestimmung der Anspruchsgrundlagen ist den Zivilgerichten ebenso zu überlassen wie die Frage, in welchem Umfang in derartigen Fällen eine angemessene Entschädigung in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Juli 1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Auch die Hinweise des Klägers auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 315/91 - (BVerfGE 102, 1 - Altlasten) führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verhalten um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Insbesondere kann er die jeweiligen Verhältnisse und Umstände auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigen (vgl. z.B. BVerfGE 91, 294, 310).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Januar 1997 - III ZR 234/95 - (BGHZ 134, 316) einen Entschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung bejaht, wobei der Betroffene die Absicht hatte, das Grundstück zu Bebauungszwecken zu veräußern.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Bezogen auf Amtshaftungsklagen ist das etwa dann der Fall, wenn - wie hier - ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und diesem gegenüber deshalb nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270 und Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - NVwZ 2004, 104).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Der hier gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag betrifft - zulässigerweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74) - einen weiter zurückliegenden Zeitraum.
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Zwischen einem Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff und einem Anspruch aus Amtspflichtverletzung kann Anspruchskonkurrenz bestehen (BGH, Urteil vom 1. Februar 2001 - III ZR 193/99 - BGHZ 146, 365).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
    Bezogen auf Amtshaftungsklagen ist das etwa dann der Fall, wenn - wie hier - ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und diesem gegenüber deshalb nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270 und Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - NVwZ 2004, 104).
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben des Klägers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht der Kläger von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Eine solche Klage müsste offensichtlich ohne Erfolg bleiben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - UA S. 6).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Die Regel ist ferner unanwendbar, wenn besondere Umstände dafür sprechen, dass der verantwortliche Beamte es kraft seiner Stellung oder seiner besonderen Einsichten "besser" als das Kollegialgericht hätte wissen müssen (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - BVerwGE 121, 169 ff. = Buchholz 406.11 § 172 BauGB Nr. 3 = juris Rn. 21).

    Alles Weitere ist den Zivilgerichten zu überlassen (Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - a.a.O. Rn. 24, 25).

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04

    Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe;

    Sie ergänzt die zivilrechtlichen Regelungen zum Mieterschutz; dies ändert indes nichts an ihrer allein städtebaulichen Zielrichtung (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - BauR 2004, 1749 = DVBl 2004, 1294, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Auch eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - (a.a.O.) ist nicht erkennbar.

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03   

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https://dejure.org/2004,2804
OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.08.2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. August 2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 47 Abs 6; VwGO § 47 Abs 2; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 4; BauGB § 1 Abs 6; BauGB § 9 Abs 1 Nr 2; BauGB § 35 Abs 1 Nr 6; BauNVO § 23; ROG § 3 Nr 2; ROG § 7 Abs 4; GG Art 14
    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage; Windfarm; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsberechtigung; Bauvorbescheid; Erfolgsaussichten; Hauptsache; Folgenabwägung; ...

  • nomos.de PDF, S. 51

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für einen Antrag nach § 46 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von Windkraftanlagen; Kriterien für die Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrollantrags; Erforderlichkeit von Bauleitplänen; Ziele ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6; ; VwGO § ... 47 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauNVO § 23; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 7 Abs. 4; ; GG Art 14

  • rechtsportal.de

    Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage; Windfarm; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsberechtigung; Bauvorbescheid; Erfolgsaussichten; Hauptsache; Folgenabwägung; städtebauliche Entwicklung und Ordnung; ...

  • ibr-online

    Bebauungsplan: Abwägungserhebliche Belange

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    § 47 VwGO; §§ 1, 4, 6, 9, 35 BauGB; §§ 3, 7 ROG; Art. 14 GG
    Bauplanung für Sondergebiet Windkraftanlagen (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 12/2004, S. 572-573)

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 572
  • DÖV 2005, 485 (Ls.)
  • BauR 2004, 1989 (Ls.)
  • BauR 2005, 507
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - BRS 62 Nr. 19 = NVwZ 1999, 1338 = UPR 1999, 352).

    Entscheidend ist jedoch, ob sie aus städtebaulichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Auch wird die Gemeinde von ihrer Verpflichtung, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen, grundsätzlich nicht durch Stellungnahmen von Beteiligten des Planverfahrens entbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1989 - 4 NB 24.88 - BRS 49 Nr. 22).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Von einer Auswirkung auf das Abwägungsergebnis ist dann auszugehen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa der Fall sein kann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonstiger erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 - BRS 54 Nr. 15 = NVwZ 1992, 662).
  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Allein ein wirtschaftlicher Nachteil vermag den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO jedoch grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil dem Bauwilligen insoweit kein außergewöhnliches Opfer abverlangt wird (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 - BRS 65 Nr. 60).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Wie groß der Spielraum ist, der der Gemeinde für eigene planerische Aktivitäten verbleibt, hängt vom jeweiligen Konkretisierungsgrad der Zielaussage ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 = BRS 54 Nr. 12 = UPR 1992, 447).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Von einer Teilbarkeit könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die von der Antragstellerin mit ihrem Hilfsantrag nicht angegriffenen Festsetzungen für sich genommen noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken könnten und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen wäre, dass die Antragsgegnerin auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 - BRS 52 Nr. 36 = UPR 1991, 447 = NVwZ 1992, 567 zur Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn ein sachgerechter Abwägungsvorgang überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Gewicht steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein regelmäßiges Indiz für einen Abwägungsfehler (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - BRS 47 Nr. 3 = UPR 1988, 65 = NVwZ 1988, 351).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Auch muss es ein Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird; Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 = UPR 2003, 309 = NVwZ 2003, 738).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

  • OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Thüringen, 29.09.2000 - 2 N 804/00

    Gewerberecht einschl. der beruflichen Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht);

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer

  • OVG Thüringen, 18.05.2001 - 1 N 932/00
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Auch wenn die Planung neben öffentlichen Interessen zugleich den Interessen der am Vergleich beteiligten Vorhabenträger als private Dritte entgegenkommt, vermag dies die Planerforderlichkeit nicht in Frage zu stellen (vgl. dazu OVG Thüringen, Beschl. v. 16.8.2004 - 1 EN 944/03 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Insoweit verweist die Beigeladene auf den Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.03.2008 (Az.: 3 M 188/07) sowie auf den Beschluss des OVG Thüringen vom 16.08.2004 (Az.: 1 EN 944/03).
  • OVG Thüringen, 30.09.2009 - 1 KO 89/07

    Immissionsschutzrecht; Windkraftanlage im Bauschutzbereich eines Flughafens;

    "Ziele der Raumordnung" im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG in der seit dem 30.06.2009 geltenden Fassung (vgl. Art. 1 § 29 und Art. 9 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 22.12.2008, BGBl. I. S. 2986) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2 ROG) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - und Senatsurteil vom 20.12.2004 - 1 N 1096/03 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54; zu einer vergleichbaren landesplanerischen Regelung ebenso das Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507; Senat, B. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

    Maßgebend sind ihre eigenen städtebaulichen Vorstellungen (vgl. den Senatsbeschluss vom 16. August 2004, 1 EN 944/03, Ziff. 43 in juris = ThürVBl. 2004, 261 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507).
  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14

    Moratorium für Windkraftanlagen

    Auch muss es ein Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird; denn Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (vgl. BVerfG, Urteil v. 22.11.1994, Az. 1 BvR 351/99; BVerwG, Urteil v. 13.3.2003, Az. 4 C 4/02, NVwZ 2003, 738; OVG Weimar, Beschluss v. 16.8.2004, Az. 1 EN 944/03, NJOZ 2005, 335).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

  • OVG Thüringen, 18.09.2012 - 1 EN 335/12

    Online-Wahlen an Hochschulen

  • OVG Thüringen, 10.06.2009 - 1 N 428/08

    Bebauungsplan Kleine Ackerhofsgasse unwirksam

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4610
OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.09.2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. September 2004 - 4 U 53/04 (Baul) (https://dejure.org/2004,4610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs. 2 BauGB; § 14 Abs. 3 BauGB; § 61 BauGB
    Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre; Notwendigkeit der Genehmigung eines Mietvertrages über die Vermietung eines Gebäudes, zu Zwecken der Errichtung eines Behindertenwohnheims; Auswirkungen der Vermietung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre; Notwendigkeit der Genehmigung eines Mietvertrages über die Vermietung eines Gebäudes, zu Zwecken der Errichtung eines Behindertenwohnheims; Auswirkungen der Vermietung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 51; ; VwGO § 113

  • rechtsportal.de

    BauGB § 51; VwGO § 113
    Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in Baulandsachen sowie zur Frage der Genehmigungspflicht eines langfrisigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit Veränderungssperre

  • ibr-online

    Veränderungssperre im Umlegungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 ( - 1 BvR 1512 und 1677/97 , BVerfGE 104, 1 = NVwZ 2001, 1023 = BRS 64 Nr. 7) ist geklärt, dass die Umlegung keine Enteignung darstellt.
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Rechtserheblich wäre allenfalls die Einschätzung, dass das von der Gemeinde angestrebte Ziel mit den Mitteln des Planungsrechts schlechthin nicht zu erreichen ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, B. v. 30. September 1992 4 NB 35.92 , BauR 1993, 62 = BRS 54 Nr. 72 = NVwZ 1993, 473).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 4852/99

    Anordnung von Stellplätze; Erschließung von Stellplätzen; Immissionen;

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2001 - 1 K 4852/99 - vielmehr ausgeführt, dass die Festsetzung privater Stellplätze auch zur Erreichung des Ziels in Betracht kommt, den Stellplatzbedarf des Baugebietes zu stillen.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme, die Entscheidung des Kollegialgerichts beruhe auf einer unzureichenden Ermittlung oder Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts oder sei Folge eines von vornherein verfehlten Rechtsstandpunkts (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. April 1998 - III ZR 111/97 , NVwZ 1998, 878), bestehen nicht.
  • BGH, 02.04.1981 - III ZR 15/80

    Genehmigung eines Pachtvertrages im Rahmen eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Die für die Anwendung der hier allein in Betracht kommenden zweiten Alternative maßgeblichen Grundsätze hat das Landgericht zutreffend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. April 1981 ( III ZR 15/80 , NVwZ 1982, 148 = DWW 1981, 295) entnommen.
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    "Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = ZfBR 1988, 195 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Es dürfte am Verschulden des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne deshalb fehlen, weil mit dem Landgericht ein Kollegialgericht die Position der Beteiligten zu 2 und 3 bestätigt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.November 1984 2 C 56.81 , NVwZ 1985, 265; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1985 - 4 C 21.80 , NJW 1986, 1826, 1827; BVerwG, Urt. v. 3. Juni 2004 - 5 C 50.02 , NJW 2004, 104 = BayVBl. 2004, 153).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Es dürfte am Verschulden des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne deshalb fehlen, weil mit dem Landgericht ein Kollegialgericht die Position der Beteiligten zu 2 und 3 bestätigt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.November 1984 2 C 56.81 , NVwZ 1985, 265; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1985 - 4 C 21.80 , NJW 1986, 1826, 1827; BVerwG, Urt. v. 3. Juni 2004 - 5 C 50.02 , NJW 2004, 104 = BayVBl. 2004, 153).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 20. Januar 1989 - 48 C 30.87 , BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486) nur in dem hier - weil der in Aussicht genommenen Mieter einen anderweitigen Mietvertrag mit einem Dritten zwar schon am 17. September 2003 geschlossen hat, dies aber erst im Laufe des Berufungsverfahrens bekannt geworden ist - nicht gegebenen Fall, dass sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 140/02

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnheims für altersverwirrte Menschen in einem

    Auszug aus OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
    Während im Übrigen nur dann im Baurechtssinne gewohnt wird, wenn der betreffende Personenkreis den/einen häuslichen Wirkungskreis eigenständig zu gestalten vermag (vgl. dazu BVerwG, B. v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 , BRS 58 Nr. 56), wird dies für die in § 3 Abs. 4 BauNVO genannten Einrichtungen nur unwiderleglich vermutet und so ihre bauplanungsrechtliche Zulässigkeit - auch - in reinen Wohngebieten erreicht (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 21. August 2002 - 1 LB 140/02 , ZfBR 2003, 281 (LS)).
  • BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74

    Statthaftigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren vor der Baulandkammer

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23489
OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Rechtswidrigkeit eines Satzungsbeschlusses wegen Mitwirkung befangener Ratsmitglieder; Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln

  • Judicialis

    SächsGemO § 4 Abs. 4; ; SächsGemO § 20

  • ibr-online

    Mitwirkung Befangener bei Planfeststellungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1989 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
    Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
    Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen.
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