Weitere Entscheidung unten: VG Düsseldorf, 30.10.2003

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01   

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OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01 (https://dejure.org/2003,5495)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 B 8.01 (https://dejure.org/2003,5495)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 B 8.01 (https://dejure.org/2003,5495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtsstreit um Baugenehmigung für die Aufstockung und den Umbau einer Doppelhaushälfte; Drittschutz im Hinblick auf Unvollständigkeit von Bauvorlagen; Begriff des einheitlichen Bauvorhabens bei Veränderungen durch Nachtragsgenehmigungen; Anwendbarkeit der ...

  • Judicialis

    BauO Bln § 2; ; BauO Bln § 6; ; BauO Bln § 6 Abs. 1 Satz 4; ; BauO Bln § 6 Abs. 4; ; BauO Bln § 6 Abs. 5; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 4; ; BauO Bln § 6... Abs. 6; ; BauO Bln § 57 Abs. 2; ; BauO Bln § 57 Abs. 2 Satz 1; ; BauO Bln § 60 Abs. 2; ; BO 58 § 7 Nr. 5; ; BO 58 § 8 Nr. 1 lit. a; ; BO 58 § 8 Abs. 2; ; BauNVO § 15; ; BauGB § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 987
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Denn diese bezwecken nach der ihnen zugedachten Schutzfunktion eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie die Wahrung einer sozialen Distanz zwischen den Gebäuden und deren Bewohnern, sodass darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf diese nachbarlichen Belange grundsätzlich kein Raum ist (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 22. November 1984 = NVwZ 1985, S. 653 und Urteil vom 11. Januar 1999 = BauR 1999, S. 615, 616, vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. März 1993 = BRS 55 Nr. 121).

    Eine etwa auf Grund der Überschreitung der Bebauungstiefe eingetretene Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes käme nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht, in denen die Schutzfunktion der Abstandflächen die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 = NVwZ 1987, S. 128, Urteil vom 16. September 1993 = DVBl. 1994, S. 285, 287 sowie das Urteil vom 11. Januar 1999, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99

    Baurecht; Nachbarschutz; Abstandfläche; Schmalseitenprivileg; vortretende

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Haus des Beigeladenen nach Höhe und Länge weder in den Gebäuden auf ihren Grundstücken noch in denjenigen auf den Grundstücken der näheren Umgebung eine Entsprechung habe, ist ihnen entgegenzuhalten, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 2003 - OVG 2 B 18.99 -, UPR 2003, S. 237 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).

    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern und von Balkonen auf benachbarte Grundstücke kann prinzipiell das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (vgl. BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, vgl. auch das zitierte Urteil des Senats vom 28. Januar 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern und von Balkonen auf benachbarte Grundstücke kann prinzipiell das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (vgl. BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, vgl. auch das zitierte Urteil des Senats vom 28. Januar 2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Das ergibt sich bereits aus allgemeinen Grundsätzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994, NVwZ-RR 1996, S. 628); darüber hinaus aber auch aus der Übergangsregelung des Art. 11 des Siebenten Änderungsgesetzes, die hier für das durch die erste Nachtragsgenehmigung veränderte, bis dahin aber noch nicht in der genehmigten Form verwirklichte Vorhaben gilt.
  • OVG Berlin, 05.12.1995 - 2 B 16.95

    Baurecht, Grenzgarage, Wandhöhe, Baugenehmigung, Verhältnis einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Vielmehr handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, das nicht teils in der durch die Baugenehmigung und die dazu erteilte Befreiung festgelegten, teils durch die Nachtragsgenehmigung veränderten Gestalt verwirklicht werden kann (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 5. Dezember 1995 - OVG 2 B 16.95 -, BRS 58 Nr. 137, BauR 1996, S. 534 und UPR 1996, S. 157).
  • OVG Berlin, 29.06.1981 - 2 B 11.81

    Eigentum; Eigentumsgarantie; Ausblick; Gebäude; Einblick; Sicht

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Soweit dem Beigeladenen für die Aufstockung des rückwärtigen Anbaus eine Überschreitung der nach § 8 Abs. 1 lit. a BO 58 in der geschlossenen Bauweise im allgemeinen Wohngebiet einzuhaltenden Bebauungstiefe von 13 m im Wege der Ausnahme nach § 8 Abs. 2 BO 58 genehmigt worden ist, wurde von dieser nicht unmittelbar nachbarschützenden planungsrechtlichen Vorschrift über die überbaubaren Grundstücksflächen abgewichen (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Juni 1981, - OVG 2 B 11.81 -, ZMR 1982, S. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2003 - 8 A 11286/02

    Werbeanlage, Himmelsstrahler, Skybeamer, Zulässigkeit von Himmelsstrahlern,

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Haus des Beigeladenen nach Höhe und Länge weder in den Gebäuden auf ihren Grundstücken noch in denjenigen auf den Grundstücken der näheren Umgebung eine Entsprechung habe, ist ihnen entgegenzuhalten, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 2003 - OVG 2 B 18.99 -, UPR 2003, S. 237 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82
    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Diese Befreiung beruhte allerdings auf einer Einverständniserklärung der Klägerin zu 3), gegen deren Wirksamkeit bereits für die Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung und Befreiung und erst recht für die Nachtragsgenehmigung Zweifel bestanden, weil sie von der Klägerin zu 3) im September 1994 für ein im Folgenden nicht genehmigtes, insgesamt wesentlich kleineres Aufstockungsvorhaben des Beigeladenen abgegeben worden war (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. März 1983, NVwZ 1984, S. 657).
  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
    Denn diese bezwecken nach der ihnen zugedachten Schutzfunktion eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie die Wahrung einer sozialen Distanz zwischen den Gebäuden und deren Bewohnern, sodass darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf diese nachbarlichen Belange grundsätzlich kein Raum ist (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 22. November 1984 = NVwZ 1985, S. 653 und Urteil vom 11. Januar 1999 = BauR 1999, S. 615, 616, vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. März 1993 = BRS 55 Nr. 121).
  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris, Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris, Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Hinsichtlich der ersten Erwägung ist das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs gefolgt, wonach die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 52 LBO und der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über das baurechtliche Verfahren (LBOVVO) zwar grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalteten, dies aber dann nicht gelte, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - BauR 2004, 987; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., § 52 Rdnr. 20).

    Eine daraufhin erteilte Baugenehmigung soll danach von einem Nachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden können, wenn entweder wegen nach wie vor gegebener Ungenauigkeiten oder Widersprüchlichkeit der ihr zu Grunde gelegten Darstellungen und Berechnungsgrößen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder zuverlässig ausgeschlossen werden kann oder das Vorhaben auch in der eindeutig genehmigten Form drittschützende Vorschriften verletzt (OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang eine Unvollständigkeit der Bauvorlagen und damit einen Verstoß gegen die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) rügt, hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen keine nachbarschützende Wirkung haben (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189, Orientierungssatz 1 auch in juris; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 S 2826/06 -, BRS 71 Nr. 176, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Zwar müssen Einsichtnahmemöglichkeiten in bebauten Bereichen zumindest dann, wenn - wie hier - die nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, im Allgemeinen hingenommen werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl. 2006, 62; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189).

    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass die Regelungen über die Abstandsflächen nach der ihnen zugedachten Schutzfunktion unter anderem die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstandes zwischen Bauwerken bezwecken und insoweit festlegen, was den Nachbarn unter diesem Gesichtspunkt billigerweise zugemutet werden darf, weshalb das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf diesen nachbarlichen Belang im Regelfall nicht verletzt ist, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten werden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860; BVerwG, Urteil vom 28.Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG Münster, Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917; Beschluss des Senats vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05).

  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Eine auf der Grundlage fehlerhafter Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung kann vom Grundstücksnachbarn vielmehr nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn sich infolge der Mängel nicht mit der gebotenen Bestimmtheit feststellen lässt, ob das Vorhaben den maßgebenden nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. OVG NRW vom 14.11.2001 BRS 64 Nr. 122; OVG Berlin vom 17.10.2003 BauR 2004, 987; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

    Eine daraufhin erteilte Baugenehmigung kann von einem Nachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn entweder wegen nach wie vor gegebener Ungenauigkeiten oder Widersprüchlichkeit der ihr zu Grunde gelegten Darstellungen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder zuverlässig ausgeschlossen werden kann oder das Vorhaben auch in der eindeutig genehmigten Form drittschützende Vorschriften verletzt (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

    Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn die trotz des formellen Mangels der Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung gegen materiell dem Nachbarschutz dienende Vorschriften verstößt, oder wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; Sauter, LBO § 52 Rdnr. 20).
  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

    v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, NuR 2006, 110 u. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, BauR 2007, 1399 = VBlBW 2007, 383; OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.05.1994 - 10 A 1025/90 -, BauR 1994, 750; Beschl. v. 30.05.2005 - 10 A 2017/03 -, BauR 2005, 1459; Sauter, a.a.O., § 58 RdNr. 33).
  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

    Die Unbestimmtheit eines Vorbescheids ist nur dann nachbarrechtlich erheblich, wenn infolge des Mangels nicht beurteilt werden kann, ob das Vorhaben den geprüften nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH vom 10.12.2007 - 1 BV 04.843 - juris; VGH BW vom 12.2.2007 BauR 2007, 1399; OVG BE vom 17.10.2003 BauR 2004, 987; OVG NRW vom 13.5.1994 BauR 1994, 750).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05

    Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig

  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 B 10.806

    Klage gegen Erweiterungsbau einer Jugendherberge

  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Aufstockung eines Wohnhauses;

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2293

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

  • VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 5 K 07.1536

    Nachbarklage gegen Aufschüttung im Außenbereich; keine Privilegierung des

  • VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
  • VG München, 20.05.2010 - M 11 K 10.307

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Abweichung

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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01   

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https://dejure.org/2003,8033
VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01 (https://dejure.org/2003,8033)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2003 - 4 K 61/01 (https://dejure.org/2003,8033)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 4 K 61/01 (https://dejure.org/2003,8033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung von Neben- oder Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmungen als Bestandteil der Planfeststellung einer Gemeinde über Gebiete mit bedeutender Bodendenkmalsubstanz; Abhängigkeit der rechtlichen Einordnung von Regelungen als Inhaltsbestimmung oder Bedingungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2003 - 8 A 10775/02

    Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Die archäologische Denkmalpflege zielt heute nicht mehr notwendig auf immer neue Abgrabungen, sondern auf den größtmöglichen Erhalt der noch unberührten archäologischen Schichten, damit auch zukünftigen Generationen noch eine Chance auf wissenschaftliche Untersuchung materieller Spuren der Vergangenheit mit dann möglicherweise besseren wissenschaftlichen Methoden und Hilfsmitteln bleibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2003, 8 A 10775/02, DVBl. 2003, 811=BauR 2003, 1373).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Derartige Prognoseentscheidungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991, 4 C 51/89, BVerwGE 87, 332-392).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1992 - 10 A 1748/86

    Was ist ein Bodendenkmal?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Dies ergibt sich schon daraus, dass der durch § 3 DSchG vermittelte Denkmalschutz von ungleich höherer Intensität ist als derjenige, der durch eine Verordnung zur Erklärung bestimmter Grundstücke zu Grabungsschutzgebieten nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz DSchG erreicht wird (OVGNW, Urteil vom 5. März 1992, Az: 10 A 1748/86, BauR 1992, 617-621).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 - 18 A 1750/82
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Als echter Rechtsmittelverzicht, der zur Unzulässigkeit der Klage führen würde, können die Erklärungen der Klägerin in dem Erörterungstermin vom 27. Juni 2000 und in ihrem Schriftsatz vom 24. Oktober 2000 schon deshalb nicht angesehen werden, weil der Rechtsmittelverzicht wirksam grundsätzlich erst nach Erlass des streitigen Verwaltungsaktes erklärt werden kann (OVG NW, Urteil vom 9. November 1982, 18 A 1750/82, NVwZ 1983, 681, 682; Schoch, Schmidt-Aßmann, Pietzner, VwGO, Loseblattkommentar, § 74 Rdn. 46).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Selbst wenn man prozessual von einem weiten Anwendungsbereich der Anfechtungsklage ausgeht (BVerwG, Urteil vom 22. November 2000, 11 C 2.00; NVwZ 2001, 429), kommt eine gesonderte Anfechtung und Aufhebung nicht in Betracht, wenn das nach dem Inhalt und der inneren Verbundenheit der Nebenbestimmung mit dem Hauptverwaltungsakt nicht möglich ist und die isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.
  • OVG Berlin, 07.05.2001 - 2 SN 6.01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Bei Bedingungen ist regelmäßig von einem Abhängigkeitsverhältnis auszugehen, das die isolierte Aufhebung der Nebenbestimmung ausschließt (OVG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001, 2 SN 6/01), NVwZ 2001, 1059).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 2133/89

    Rechtsmittelverzicht; Anforderungen an die Wirksamkeit; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01
    Selbst wenn darin eine wirksame Unterwerfung (vgl. Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl., § 44 Rdn. 68, § 35 Rdn. 154) oder eine der Erklärung entsprechende Beschränkung des Planfeststellungsantrags läge, die zu einem Verlust des Anspruchs auf eine denkmalrechtlich unbeschränkte Planfeststellung führen könnten, ist in jedem Fall voraus zu setzen, dass die Unterwerfung oder Antragsbeschränkung eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich erklärt wird (vgl. OVG NW, Urteil vom 26. September 1991, 11 A 2133/89, NwVBl. 1992, 205, 206).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Am 4. Januar 2001 erhob die Klägerin gegen die Anordnung zur Sicherung von Bodendenkmälern Klage (4 K 61/01).

    Die Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung und Dokumentation hat die Vorhabenträgerin zu 80 % zu tragen, jedoch nicht mehr als 680.000,00 EUR (= 80 % des Streitwertes gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Okt. 2003, Az.: 4 K 61/01)).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Gerichtsakten 4 K 61/01, 4 L 3409/04, 4 M 61/04 und 4 K 169/05, den Inhalt der Planfeststellungsakten und den Inhalt der Streitakte verwiesen.

    Mit dem Hauptantrag macht die Klägerin (wie in dem vorangegangenen Verfahren 4 K 61/01-VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2003) einen Anspruch auf eine durch denkmalrechtliche Auflagen unbeschränkte positive Planfeststellung für ihr Nassauskiesungsvorhaben Abgrabung W" geltend.

    Ein Anspruch auf eine positive Planfeststellung ohne denkmalrechtliche Nebenbestimmungen scheitert bei unveränderter Sach- und Rechtslage daran, dass der Klägerin durch rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) ein derartiger Anspruch aberkannt worden ist.

    Dieses auf eine Verdichtung des Planungsermessens gerichtete Begehren war, wenn auch mit anders gefassten Nebenbestimmungen, bereits Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 30. Oktober 2003, 4 K 61/01 (zu C., Die Hilfsanträge zu 3. und 4., Seite 22).

    Der durch die 32. Änderung des GEP99 innerhalb von Konzentrationszonen für den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen eingeräumte Vorrang hat gegenüber der Rechtslage bei der Entscheidung des Vorprozesses (4 K 61/01) keine Verschiebung der Gewichte bei der Abwägung der Belange des Klägerin mit denen des Bodendenkmalschutzes zur Folge.

    Das steht auf Grund des rechtskräftigen Urteils vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) fest.

    Der Beklagte hat die rechtskräftig gewordenen Vorgaben des Gerichtes in seinem Urteil vom 20. Oktober 2003 (4 K 61/01) für die Grenzen des der Behörde zustehenden Spielraums beachtet.

    Das Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) versperrt die von dem Beklagten gefundene Lösung einer Anknüpfung des Beginns der Wartefristen an den geplanten Abbaufortschritt nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - 20 A 2034/06

    Rechtmäßigkeit eines Planänderungsbeschlusses nach einer teilweisen Erledigung

    Gegen die Nebenbestimmung C.15.2 hat die Klägerin Klage - VG Düsseldorf 4 K 61/01 - erhoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten VG Düsseldorf 4 K 61/01 und 4 M 61/04 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und auf die von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

    Die Regelungen der Nebenbestimmung gehen in ihrer nunmehr angegriffenen Fassung zurück auf das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 im Verfahren 4 K 61/01, durch das der Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen sowie entsprechender teilweiser Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses verpflichtet worden ist, über die Nebenbestimmung C.15.2 neu unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

  • VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00

    Unterhaltsvorschuss trotz Betreuungsleistung durch beide Elternteile

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (1 Heft UVG und Band III der Sozialhilfeakte), die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg (1 Heft) und die Gerichtsakten 4 K 166/01; 4 K 96/01; 4 K 193/01; 4 K 304/01; 4 K 2296/00; 4 K 61/01; 4 K 1857/00; 4 K 917/01 und 4 K 2690/00 vor.

    Darüber hinaus stehen den Angaben der Mutter der Kläger nach wie vor all die Ungereimtheiten entgegen, die das Gericht bereits in den Beschlüssen vom 01.02.2001 - 4 K 96/01 -, vom 01.03.2001 - 4 K 193/01 -, vom 19.09.2000 - 4 K 1857/00 -, vom 27.10.2000  - 4 K 2296/00 - und vom 26.01.2001 - 4 K 61/01 - aufgeführt und ausgiebig gewürdigt hat.

    Aber auch hier ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ungereimtheiten zu verweisen, die das Gericht bereits in den Beschlüssen vom 01.02.2001 - 4 K 96/01 -, vom 01.03.2001 - 4 K 193/01 -, vom 19.09.2000 - 4 K 1857/00 -, vom 27.10.2000 - 4 K 2296/00 - und vom 26.01.2001 - 4 K 61/01 - aufgeführt und ausgiebig gewürdigt hat (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - 10 A 1995/09

    Anwendbarkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage auf ein Neubescheidungsbegehren

    vgl. m. w. N. VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2003 4 K 61/01 , BRS 66 Nr. 215.
  • VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 4781/02

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der

    Die denkmalrechtlichen Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. Dezember 2000 waren Gegenstand des Rechtsstreits gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 4 K 61/01 (Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2003).
  • VG Köln, 06.02.2015 - 4 K 492/14
    Es besteht nämlich keine unmittelbare oder mittelbare Pflicht, das Vorhandensein von Bodendenkmälern aufzuspüren und den Fund wissenschaftlich aufzubereiten, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2003 - 4 K 61/01 -, juris Rn. 50.
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