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   OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4335
OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.2005 - 13 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4335)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 13 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Wiederholung der Beweisaufnahme nach Richterwechsel; Entscheidung über das Zustandekommen eines Architektenvertrages mit Vergütungsfolgen; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Bindungswille des Bauherrn

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    HOAI verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Oberlandesgericht Stuttgart stärkt die HOAI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgrenzung von Akquisitions- und kostenpflichtiger Tätigkeit beim Architektenvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr verwendet Planung gegenüber Genehmigungsbehörde sowie zur Baukosteneinschätzung: noch Akquisition?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht! (IBR 2005, 217)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 350
  • BauR 2005, 1202
  • BauR 2005, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muss der Architekt darlegen und beweisen (BGH NJW 1997, 3017).

    Die HOAI stellt öffentliches Preisrecht dar und enthält keine vertragsrechtlichen Regelungen (BGH NJW 1997, 3017).

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 506) erfordert ein Richterwechsel nach der Beweisaufnahme nicht grundsätzlich deren Wiederholung.
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00

    Vergütungspflicht für Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Dagegen kann von einem konkludenten Vertragsschluss ausgegangen werden, wenn der Bauherr den Architekten auffordert, Architektenleistungen zu erbringen, insbesondere dann, wenn die angebotene Architektenleistung entgegengenommen und verwertet wird, so z. B. im Rahmen einer Bauanfrage (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 614 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken, BauR 1999, 1334; OLG Koblenz, NZBau 2001, 510).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.1999 - 1 U 379/98

    Architektenhonorar: Kostenlose Akquisition oder entgeltlicher Architektenvertrag?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Dagegen kann von einem konkludenten Vertragsschluss ausgegangen werden, wenn der Bauherr den Architekten auffordert, Architektenleistungen zu erbringen, insbesondere dann, wenn die angebotene Architektenleistung entgegengenommen und verwertet wird, so z. B. im Rahmen einer Bauanfrage (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 614 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken, BauR 1999, 1334; OLG Koblenz, NZBau 2001, 510).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Dies ist im Hinblick auf die mit der HAOI verfolgten ordnungspolitischen Ziele, einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen den Architekten und Ingenieuren auszuschalten und den Leistungswettbewerb zu fördern, der Fall (offengelassen BGH, BauR 2003, 748 zu § 4 Abs. 4 HOAI).
  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Dabei ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass Architekten üblicherweise nur entgeltlich tätig werden (OLG Saarbrücken, a.a.O., BGH NJW 1987, 2742).
  • OLG Naumburg, 28.06.2000 - 12 U 35/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04
    Eine erneute Vernehmung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aber dann geboten, wenn es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines vernommenen Zeugen auf dessen persönlichen Eindruck ankommt (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, OLG-R Naumburg 2001, 249).
  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Darüber hinaus ergibt sich hier der Abschluss eines derartigen Werkvertrages bezüglich der streitbefangenen "Trockenschnitte" vorliegend auch aus den Umständen des Einzelfalls und dem unstreitigen Sachverhalt, da der Kläger extra zur Erbringung dieser Leistung in das Friseur-Geschäft der Beklagten ging und dann diese Leistung der Beklagten unstreitig entgegengenommen hat ( BGH , BauR 1997, Seite 1060; BGH , IBR 2000, Seite 331; BGH , BauR 1999, Seiten 1319 f.; OLG Stuttgart , BauR 2005, Seite 1202 ).
  • LG Dresden, 08.02.2018 - 6 O 1751/15

    Klage auf Architektenhonorar: Vertragsverletzungsverfahren ist Aussetzungsgrund!

    Soweit in der obergerichtlichen nationalen Rechtsprechung bisher eine Vorlage mit der Begründung nicht vorgenommen worden ist, es gäbe zwingende Gründe des allgemeinen Interesses i.S.d. Art. 15 Abs. 3 b) der Richtlinie 2006/123/EG, die für die Mindesthonorarregelungen sprächen, folgt das Gericht dem nicht, denn diese Einschätzung beruht auf einer rein nationalen Betrachtungsweise und hat nicht den allein maßgeblichen unionsrechtlichen Auslegungsmaßstab im Blick (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005, Az. 13 U 147/04; OLG Naumburg, Urteil vom 13.04.2017, Az. 1 U 48/11).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Obergerichtlich wurde § 4 HOAI 1996/200 teilweise ausdrücklich als europarechtskonform angesehen (vgl. OLG Stuttgart, NZBAU 2005, 350 und NZBau 2008, 332; OLG Hamm NZBau 2009, 48).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Daraus war aus Sicht des Klägers der rechtsgeschäftliche Wille der Beklagten zu erkennen, die von ihm erbrachten Leistungen als vertraglich geschuldete Leistungen und nicht lediglich als Akquisitionsleistungen entgegenzunehmen (vgl. zur Verwertungshandlung als Auftragserteilung: OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005, BauR 2005, 1202).
  • KG, 28.12.2010 - 21 U 97/09

    Architektenleistung verwertet: Bauherr muss zahlen!

    Gleiches gilt für die Unterschrift des Bauherrn unter Pläne, unter eine Bauvoranfrage oder ein Baugesuch, auch wenn das Grundstück noch nicht erworben wurde (Locher/Koeble/Frik Rn. 56; BGH BauR 1997, 1060; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1035; OLG Stuttgart BauR 2005, 1202).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06

    Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei

    Dessen Abschluss könnte sich hier in Ermangelung beweisbarer rechtsgeschäftlicher Abreden am 12.09.2003 also allenfalls aus den Umständen und nur dann ergeben, wenn die Beklagten für die S... GbR die Planungsleistungen des Klägers zumindest entgegengenommen und bestimmungsgemäß verwertet hätten (vgl.: BGH BauR 1997, 1060; BGH IBR 2000, 331; OLG Stuttgart BauR 2005, 1202; allgemein zu den Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten: BGH BauR 1999, 1319, 1320), wohingegen die unaufgeforderte Erbringung von Architektenleistungen einen Honoraranspruch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel nicht zu begründen vermag (BGH BauR 1997, 1060; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1251; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 117).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Da es sich bei einem mündlich abgeschlossenen Architektenvertrag um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt, sind für die Bestimmung dessen Zustandekommens die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Auslegungskriterien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, die bei der Ermittlung eines gemeinsamen übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willens von Bedeutung sind, heranzuziehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005, 13 U 147/04, BauR 2005, 1202 = NZBau 2005, 350, Koeble in Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 12. Teil, Architektenrecht, Rz. 9).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 13 U 180/06

    Zulässigkeit von Mindesthonorarsätzen nach der HOAI; Voraussetzungen an die

    Das ist mit der bisherigen Rechtsprechung zu bejahen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 10.02.2005 - 13 U 147/04, BauR 2005, 1202).
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