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   OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04   

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https://dejure.org/2005,4477
OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04 (https://dejure.org/2005,4477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2005 - 17 U 114/04 (https://dejure.org/2005,4477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2005 - 17 U 114/04 (https://dejure.org/2005,4477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Beseitigung der Mängel der Korrosionsbeschichtung und Kälteschutzisolierung von Kaltwasserleitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschusspflicht eines Unternehmers bezüglich der Mängelbeseitigung an einem Werk eines Nachunternehmers; Anspruch auf einen Kostenvorschuss für die bei einer Ersatzvornahme anfallenden Kosten an einer Heizungsanlage; Bestehen eines Mangels an einem Werk bei einer ...

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Zum Umfang der Vorschusspflicht eines Unternehmers bei Mängelbeseitigung auch das mangelhaften Werkes eines Nachfolgeunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung: Umfang der Vorschusspflicht des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Umfang der Vorschusspflicht des Unternehmers (IBR 2005, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1485
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Die Entscheidung BGHZ 155, 265 ff. sei nicht einschlägig.

    d) Auf die Entscheidung BGHZ 155, 265 ff. kommt es nicht an.

    Bauen die Leistungen mehrerer Unternehmer aufeinander auf, so schuldet jeder von ihnen nur die Erfüllung seiner eigenen Leistung; für die Annahme einer Gesamtschuld fehlt es an der Identität der übernommenen Pflichten (BGHZ 155, 265).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Die Gesichtspunkte der Vorteilsausgleichung und der Sowieso-Kosten sind ebenfalls zu berücksichtigen (BGHZ 91, 206; Werner/Pastor, Der Bauprozess Rn. 1594; 2469; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB Teil B § 13 Rn. 135).

    So hat der BGH anerkannt, dass dem Auftraggeber ein auszugleichender Vorteil dafür angerechnet wird, dass im Zuge der Mängelbeseitigung auch von ihm selbst verursachte Mängel beseitigt werden (BGHZ 91, 206, 217).

    Daher ist insoweit ein Rückgriff auf die Grundsätze des Schadensrechts "neu für alt" nicht möglich (BGHZ 91, 206; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Der Unternehmer muss mithin stets jede Beeinträchtigung beseitigen, die dem Eigentum des Bauherrn zugefügt werden muss, um die Behebung des Werkmangels zu ermöglichen (BGHZ 96, 221, 225; Werner/Pastor, a. a. O.).

    Gelingt es dem Unternehmer nicht, das vertraglich vereinbarte Werk herzustellen, trifft ihn das Risiko, dass er die Leistungen anderer Unternehmer, die auf seinem fehlerhaften Werk aufbauen, selbst neu erbringen muss, wenn dies technisch nicht anders möglich ist; dies gilt insbesondere für solche Teile, die beseitigt werden müssen, um an das nachzubessernde Werk heranzukommen (vgl. BGHZ 96, 221, 225 f.).

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Auch auf die Entscheidung BGH, NJW 2004, 2526 ff. kann sich die Klägerin nicht berufen.
  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Die vom Architekten ausgeübte Bauaufsicht ist keine dem Bauunternehmer gegenüber obliegende Pflicht des Bauherrn (Werner/Pastor, Der Bauprozess Rn.1985; BGH, NJW 1972, 447).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Der zur Mängelbeseitigung verpflichtete Unternehmer hat nicht nur die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wegekosten, Arbeitskosten und Materialkosten zu tragen; er muss auch Schäden am sonstigen Eigentum des Bestellers beheben, die im Zuge der Nachbesserung zwangsläufig entstehen (BGH, NJW 1979, 2095 m. w. N; BauR 1975, 130, 133; Werner/Pastor, Der Bauprozess Rn. 1561; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. Teil 6 Rn. 183).
  • BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99

    Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 17 U 114/04
    Dann sind geringere Anforderungen als an die Erstattung der Ersatzvornahmekosten zu stellen (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 739).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen

    c) Zwar sind auch "Sowieso-Kosten" im Rahmen des Kostenvorschussanspruches zu berücksichtigen und können diesen von vorneherein beschränken (BGH BauR 2002, 86 ; OLG Karlsruhe BauR 2005, 1485 ; Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2121).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 22 U 114/05

    Keine Haftung des Bauherren gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B bei nur allgemeiner Festlegung

    Als sich Anfang November 2001 die Fehlerhaftigkeit der Steine offenbarte, war der Kläger als Werkunternehmer und Fachmann zur Überprüfung und Ergreifung der weiteren erforderlichen Maßnahmen verpflichtet, nicht aber der Streitverkündete zu 3. Dieser war im übrigen im Rahmen der Bauüberwachung im Verhältnis zum Kläger nicht als Erfüllungsgehilfe für die Beklagten tätig, ( vgl. OlG Karlsruhe, BauR 2005, 1485; Werner/Pastor, a.a. O., 10. Aufl., Rn. 1993 ).
  • OLG Köln, 18.03.2011 - 19 U 5/10

    Eigene Leistung mangelhaft: Haftung auch für Mängel an Fremdgewerk!

    Gleiches gilt für Sowieso-Kosten (Wirth in: Ingenstau/Korbion, a.a.O. § 13 Nr. 5 Rn. 174; OLG Karlsruhe Baur 2005, 1485 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 75/01

    Geltendmachung von Baumängeln durch Wohnungseigentümer

    Die Anspruchshöhe muss, da es lediglich um voraussichtliche Aufwendungen und eine vorläufige Zahlung, über die später abzurechnen ist, geht, nicht in dem gleichen Maße dargelegt werden wie die Kosten einer Ersatzvornahme ( vgl. BGH NJW-RR 2001, 739; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485, 1486; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1593 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 71/05

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Prozessführungsbefugnis?

    Die Anspruchshöhe muss, da es lediglich um voraussichtliche Aufwendungen und eine vorläufige Zahlung, über die später abzurechnen ist, geht, nicht in dem gleichen Maße dargelegt werden wie die Kosten einer Ersatzvornahme ( vgl. BGH NJW-RR 2001, 739; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 381; OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485, 1486; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1593 ).
  • LG Karlsruhe, 13.02.2007 - 2 O 274/06
    Diese wird zum einen erforderlich, da durch die Nachbesserung Schäden am Eigentum der Auftraggeberin, nämlich am Putz entstehen dürften (vgl. OLG Karlsruhe, BauR 2005, 1485 ); im Übrigen ist die Fassade zu überarbeiten, weil sich an ihr die einer Reinigung nicht zugänglichen grünen Schlieren befinden.
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