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   OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8769
OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04 (https://dejure.org/2005,8769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.01.2005 - 10 SchH 2/04 (https://dejure.org/2005,8769)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 10 SchH 2/04 (https://dejure.org/2005,8769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer wirksam vereinbarten Schiedsklausel wegen wirtschaftlichen Unvermögens eines Vertragspartners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Klage vor staatlichen Gerichten trotz Schiedsvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1509
  • BauR 2005, 770 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87

    Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
    Im Falle der Verarmung einer Partei mit der Folge, dass sich die Durchführung des Schiedsverfahrens praktisch als unmöglich erweist, hat die Rechtsprechung auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Schiedsverfahrensrechts ein Kündigungsrecht für die Parteien entwickelt (BGH, NJW 1980, 2136; NJW 1988, 1215 f.).

    In diesen war dieser Umstand sämtlich unstreitig (BGH, NJW 1980, 2136 und NJW 2000, 3720, 3721 - der dortige Beklagte hat sich jeweils darauf berufen, sogar schon bei Abschluss der Schiedsabrede vermögenslos gewesen zu sein; NJW 1988, 1215 - jedenfalls im zweiten Rechtszug war wirtschaftliches Unvermögen anzunehmen; der dortige Beklagte berief sich auf eine Pflicht des Klägers, Vorschuss für ihn zu leisten).

  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 47/79

    Kündigung eines Schiedsvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
    Im Falle der Verarmung einer Partei mit der Folge, dass sich die Durchführung des Schiedsverfahrens praktisch als unmöglich erweist, hat die Rechtsprechung auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Schiedsverfahrensrechts ein Kündigungsrecht für die Parteien entwickelt (BGH, NJW 1980, 2136; NJW 1988, 1215 f.).

    In diesen war dieser Umstand sämtlich unstreitig (BGH, NJW 1980, 2136 und NJW 2000, 3720, 3721 - der dortige Beklagte hat sich jeweils darauf berufen, sogar schon bei Abschluss der Schiedsabrede vermögenslos gewesen zu sein; NJW 1988, 1215 - jedenfalls im zweiten Rechtszug war wirtschaftliches Unvermögen anzunehmen; der dortige Beklagte berief sich auf eine Pflicht des Klägers, Vorschuss für ihn zu leisten).

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00

    Erhebung der Schiedseinrede bei Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
    Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Falle eines Rechtsstreits die Schiedseinrede eines Beklagten schon dadurch zu Fall gebracht werden kann, dass das Gericht entsprechend dem Klägervortrag feststellt, die Schiedsvereinbarung sei undurchführbar geworden (BGH, NJW 2000, 3720, 3721).

    In diesen war dieser Umstand sämtlich unstreitig (BGH, NJW 1980, 2136 und NJW 2000, 3720, 3721 - der dortige Beklagte hat sich jeweils darauf berufen, sogar schon bei Abschluss der Schiedsabrede vermögenslos gewesen zu sein; NJW 1988, 1215 - jedenfalls im zweiten Rechtszug war wirtschaftliches Unvermögen anzunehmen; der dortige Beklagte berief sich auf eine Pflicht des Klägers, Vorschuss für ihn zu leisten).

  • BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99

    Erbberechtigung; Hausgut; Fürstenhaus; Eheschließung; Zustimmung ;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
    Im gerichtlichen Verfahren gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO hat eine Prüfung dahingehend zu erfolgen, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, sie durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (BayObLGZ 1999, 255).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dass im Rahmen eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO lediglich geprüft wird, "ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt", entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur BayObLG in BayObLGZ 1999, 255, 268 f und NJW-RR 2002, 323, 324; OLG Frankfurt am Main SchiedsVZ 2006, 329, 331; OLG München OLGR 2009, 221; OLG Naumburg BauR 2005, 1509, 1510; OLG Saarbrücken SchiedsVZ 2008, 313, 315; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 1032 Rn. 14; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1032 Rn. 25; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1032 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 1032 Rn. 5; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1032 Rn. 23).
  • OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06

    Abgrenzung vertraglicher Schiedsvereinbarung von Schlichtungsvereinbarung,

    Wenn der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nach dem Scheitern des Versuchs, die Meinungsverschiedenheiten anderweitig beizulegen, offen bleiben soll, liegt nur eine Güte- oder Schlichtungsvereinbarung vor (OLG Naumburg Beschl. vom 20.01.2005 - 10 SchH 2/04 - BauR 2005, 1509 = OLGR 2006, 76; BGH Urt. vom 23.11.83 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 SchH 99/21

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber dem einer

    Anderes mag gelten, wenn sich die Parteien einer Schiedsvereinbarung lediglich über die wirksame Beendigung derselben streiten (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Januar 2005, 10 SchH 2/04, juris Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08

    Unzulässiges Schiedsverfahren in einer gesellschaftsrechtlichen

    a) Der durch eine Antragstellung nach § 1032 Abs. 2 ZPO eröffnete Prüfungsrahmen beschränkt sich darauf, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (OLG München, Beschl. v. 12.2.2008 - 34 SchG 6/07, zit. nach juris; BayObLG NJW-RR 2003, 323; OLGR Naumburg 2006, 76, 77; OLGR München 2006, 869, 870; MünchKomm(ZPO)/Münch, aaO., Rdnr. 25; Zöller/Geimer, aaO., Rdnr. 23).
  • LG Stralsund, 25.10.2005 - 4 O 553/04
    Dazu verweist sie auf von ihr vorgelegte Entscheidungen (Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20.01.2005; in: BauR 2005, S. 1509; Beschluss des OLG Frankfurt vom 04.09.2003/ Az.: 3 Sch 1/03 und Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.01.1992 - 24 U 123/91).
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