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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 7 B 10012/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,11644
OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 7 B 10012/05.OVG (https://dejure.org/2005,11644)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2005 - 7 B 10012/05.OVG (https://dejure.org/2005,11644)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 7 B 10012/05.OVG (https://dejure.org/2005,11644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugenehmigungsantrags zu Gunsten eines Planfeststellungsverfahrens; Schutz des gemeindlichen Planungsverfahrens mit der Folge einer geordneten Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen; Gesetzliche Privilegierung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlagen: Zurückstellung eines Baugesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1364 (Ls.)
  • BauR 2005, 1897
  • ZfBR 2005, 484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 7 B 10012/05
    Eine eigentumsrechtlich geschützte Position ist - was das Bauen im Außenbereich angeht - im Übrigen in der Rechtsprechung erst nach Erteilung der Genehmigung anerkannt; zuvor muss der Eigentümer stets damit rechnen, dass auch eine zunächst von öffentlichen Belangen nicht vorbelastete Anspruchsposition sich aufgrund bestimmter Entwicklungen nicht mehr eigentumskräftig verfestigen lässt (ausdrücklich für eine geänderte Flächennutzungsplanung BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984, 4 C 56.79, NVwZ 1984, 434).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Sechsmonatsfrist des § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB frühestens mit Beginn des Inkrafttretens der Regelung am 20.7.2004 begonnen haben kann, vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18.2.2005 - 7 B 10012/05 -, ZfBR 2005, 484, oder ob auch davor liegende Zeiträume zu berücksichtigen sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22

    Untätigkeitsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

    Indessen spricht alles dafür, in Anlehnung an die Rechtsprechung des seinerzeit zuständigen 7. Senats zum Beginn der 6-Monats-Frist im Falle der durch das EAG Bau 2004 geschaffenen Regelung des § 15 Abs. 3 BauGB (in unmittelbarer Anwendung), wonach die Frist seinerzeit mit dem Inkrafttreten des EAG Bau 2004 am 20.07.2004 erneut zu laufen begann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 7 B 10012/05.OVG -, ZfBR 2005, 484 u. beck-online, Rn. 9 ff.; s. a. Mitschang, a.a.O., Rn. 15), von einem Beginn des Laufs der 6-Monats-Frist erst ab dem Inkrafttreten des § 245 e BauGB (mit der Verweisung in Abs. 3 auf § 15 Abs. 3) am 1. Februar 2023 auszugehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Soweit demgegenüber in der Kommentarliteratur zu § 15 Abs. 3 BauGB (so z.B. - ohne weitere Begründung - Berkemann, in: Berkemann/Halama, Erstkommentierungen zum BauGB 2004, Bonn 2005, § 15 Rn 39; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 77. Erg.lfg 2005, § 15 Rn 71h, für eine analoge Anwendung: Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. München 2006, § 15 Rn 4; Grauvogel, in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand der Kommentierung: 30. Lfg. April 1996, § 15 Rn 26) sowie von Teilen der Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 7 B 10012/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, beide zit. nach Juris) die Auffassung vertreten wird, dass die Zurückstellung eines Baugesuchs nach der Zielsetzung des § 15 BauGB auch im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zulässig sei, geschieht dies überwiegend ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der von der Antragstellerin für ihre gegenteilige Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O., juris Rn 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 8 B 11378/06

    Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen

    Zunächst spricht alles für die ( zumindest entsprechende) Anwendbarkeit des - durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau eingeführten - Sicherungsmittels nach § 15 Abs. 3 BauGB auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (so: der Beschluss des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Februar 2005, BauR 2005, 1897; OVG NRW, BauR 2006, 1124; Berkemann, in: Berkemann/Halama, Erstkommentierungen zum BauGB 2004, 2005, § 15 Rn. 39; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 15, Rn. 71 i i.V.m. Rn. 23; Grauvogel, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 26; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 15 Rn. 4; offengelassen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2006 - 11 S 57.06 -).
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