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   OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99   

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https://dejure.org/2004,10171
OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99 (https://dejure.org/2004,10171)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2004 - 27 U 938/99 (https://dejure.org/2004,10171)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2004 - 27 U 938/99 (https://dejure.org/2004,10171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlagenverständnis nach der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAI); Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den technischen Gegebenheiten eines technischen Systems wegen des Verständnisses des Anlagenbegriffs; Eigenständige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Leistungen der technischen Ausrüstung - OLG München zur getrennten Abrechnung von Anlagen der Wärmeversorgung

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Wichtiges Urteil zur getrennten Abrechnung von Anlagen

  • IWW (Kurzinformation)

    RBBau-Verträge - Getrennte Honorarabrechnung: So bietenSie öffentlichen Auftraggebern Paroli

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Rauchgasentschwefelungsanlage eine Anlage der technischen Ausrüstung? (IBR 2005, 98)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bekohlungsanlage als Bestandteil der Wärmeerzeugungsanlage oder als Förderanlage? (IBR 2005, 1125)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmeversorgung einer Kasernenanlage: Eine oder mehrere technische Anlagen? (IBR 2005, 99)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung bei mehreren Objekten? (IBR 2005, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 406
  • BauR 2005, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99
    b) Für den Fall der Planung von haustechnischen Anlagen im Sinne von § 68 HOAI (Heizung, Elektro und Sanitär für eine Villa nebst zwei Pavillons, ein Gewächshaus, ein Badehaus und Außenanlagen) hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 461/00 -, NZBau 2002, 278) entschieden, dass die bloße Vernetzung verschiedener Gebäude durch Stromkabel, Wasserleitungen oder ähnliche Verbindungen keine hinreichende Bedingungen für die Annahme einer (aus honorarrechtlicher Sicht) einheitlichen Anlage sind.

    b) Im Einzelnen ist hinsichtlich der nach BGH (NZBau 2002, 278) maßgeblichen technischen Kriterien das Ergebnis der technischen Begutachtung durch den Sachverständigen S. zu berücksichtigen.

    Der Senat weicht in Teilen der Begründung vom Urteil des VII. Zivilsenats vom 24.01.2002 (VII ZR 461/00) ab, da er das dort für die Bestimmung oder Honorars genannte Kriterium der Zusammenfassung der "Anlagenteile nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit" (§§ 69 Abs. 7, 22 Abs. 1 HOAI) nur eingeschränkt verwendet und bei der Beurteilung des Anlagenbegriffes zwischen selbständigen Teilanlagen und unselbständigen Anlageteilers in Zusammenhang mit der Honorarberechnung unterscheidet.

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99
    Dem Architekten soll mit dieser Regelung die Möglichkeit der getrennten Abrechnung eröffnet werden, weil der Umfang der Leistung des Architekten, der für denselben Bauherrn mehrere verschiedenartige Gebäude errichtet, ebenso groß ist, wie bei der Errichtung verschiedener Bauwerke für verschiedene Bauherrn (BGHZ 81, 229).

    d) Nach der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 229) aufgeführten Begründung, wonach ein Architekt/Ingenieur, der aufgrund eines Auftrags mehrere Gebäude/Anlagen eines Vertragspartner plant, bei der Abrechnung nicht schlechter gestellt wird, als wenn er dieselbe Leistung für verschiedene Bauherren erbringen würde, lässt sich hier der getrennte Ansatz der Anlagen in den Gebäuden zwanglos vertreten; zumal nach den Ausführungen des Sachverständigen statt der Unterstation auch ein Öl- oder Gaskessel als autarker Wärmeerzeuger stehen kann.

  • BGH, 21.04.1994 - VII ZR 144/93

    Begriff der Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99
    Der DIN 276, auf die in § 68 HOAI verwiesen wird, kommt Bedeutung als Auslegungshilfe zu (BGH NJW-RR 1994, 1043 = BauR 1994, 654).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 3/95

    Architektenhonorar bei Auftrag für mehrere Gebäude; Fälligkeit des Honorars

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99
    Übertragen auf den Bereich der technischen Gebäudeausrüstung bedeutet dies, dass mehrere Anlagen vorliegen, wenn sie verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich betrieben werden können (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 535).
  • KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01

    Ingenieurhonorar: Getrennte Abrechnung von Lärmschutzwällen und

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99
    Diesbezüglich hat das Kammergericht in einer Entscheidung vom 11.2.2003 - 15 U 366/01 (IBR 2003, 549) für eine aus Abwasserentsorgungsanlagen, Lärmschutzwällen und Fahrbahnen bestehende Verkehrsanlage die Auffassung vertreten, dass die Planungsleistungen für diese einzelnen Teile selbständig abrechnungsfähig seien und der Umstand, dass diese einzelnen Objekte aufeinander abgestimmt seien und einem übergeordneten Zweck dienen, diesen Abrechnungsmodus Nicht ausschließe.
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 293/04

    Abrechnung von Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einer

    Ob dafür die Vorschriften der HOAI heranzuziehen sind oder eine Abrechnung außerhalb der HOAI vorzunehmen ist (vgl. Seifert, IBR 2005, 98), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06

    Architektenhonorar: Maßgeblichkeit der Kosten aller Anlagen der Anlagengruppe

    Etwas anderes ist auch nicht dem Urteil der Vorinstanz (OLG München BauR 2005, 406) zu entnehmen.
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