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   VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01   

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https://dejure.org/2004,6515
VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 (https://dejure.org/2004,6515)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 (https://dejure.org/2004,6515)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 3 UE 2041/01 (https://dejure.org/2004,6515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage bei fehlender Einhaltung der Abstandsfläche; Aufsetzen der Grenzgarage auf eine Stützmauer, die der Sicherung eines aufgeschütteten Geländes dient; Genehmigungspflicht einer Grenzgarage

  • Judicialis

    HBO 1993 § 6 Abs. 11; ; HBO 2002 § 6 Abs. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBauO (1993) § 6 Abs. 11; HBauO (2002) § 6 Abs. 10
    Baurecht - Abstandsfläche, Aufschüttung, Grenzbauprivileg, Grenzgarage, matürliches Gelände, Stützmauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist auf Stützmauer aufsetzende Grenzgarage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1990 (Ls.)
  • BauR 2005, 1310
  • ZfBR 2004, 588 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01
    Insoweit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bisher mehrfach entschieden, dass ein Bauantrag, der lediglich einen Teil eines nicht genehmigten Baubestandes nachträglich zur Genehmigung stellt, nicht genehmigungsfähig sei (Hess. VGH, Urteil vom 06.04.1989 - 4 UE 3377/87 - HessVGRspr. 1989, 71; Urteil vom 24.11.1995 - 4 UE 239/92 - HessVGHRspr. 1997, 18).
  • VGH Hessen, 06.04.1989 - 4 UE 3377/87

    Baurecht: Nachträglicher Bauantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01
    Insoweit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bisher mehrfach entschieden, dass ein Bauantrag, der lediglich einen Teil eines nicht genehmigten Baubestandes nachträglich zur Genehmigung stellt, nicht genehmigungsfähig sei (Hess. VGH, Urteil vom 06.04.1989 - 4 UE 3377/87 - HessVGRspr. 1989, 71; Urteil vom 24.11.1995 - 4 UE 239/92 - HessVGHRspr. 1997, 18).
  • VGH Hessen, 17.04.1979 - IV TG 31/79

    Nachbarschutz - Abstandsflächenberechnung bei Änderung des Geländeniveaus

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01
    Mithin ist hier davon auszugehen, dass es in dem nördlichen Grundstücksbereich derzeit an einer rechtmäßig bestehenden bzw. rechtmäßig hergestellten Geländeoberfläche fehlt, sodass die Berufung der Klägerin auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 1979 - IV TG 31/79 - BauR 1980, 157 zur maßgeblichen Geländeoberfläche bei der Berechnung eines Vollgeschosses schon deshalb nicht einschlägig ist.
  • VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
    Die Kläger können sich auch nicht auf den Beschluss des Senats vom 16. Juni 2004 - 3 UE 2041/01 - ([...]) berufen.
  • VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VG Darmstadt, 19.11.2012 - 7 L 1204/12

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung nach Nutzungsunterbrechung

    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbots nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtwidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt; also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt (Hess. VGH, Beschl. v. 19.09.2006, 3 TG 2161/06, in NVwZ-RR 2007 S. 81; Beschl. v. 16.06.2004, 3 UE 2041/01, in Baurecht 2005 S. 1310 = BRS 67 Nr. 139; Beschl. v. 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52 S. 72 = BRS 65 Nr. 201).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03

    Abstandsflächenrelevanz einer grenzständigen Stützmauer

    Eine solche Stützmauer ist im Hinblick auf § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO M-V a.F./ § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 LBauO M-V n.F. jedenfalls dann nicht abstandsflächenrelevant, wenn diese nicht erkennbar im zeitlichen Zusammenhang zur Ermöglichung einer Grenzbebauung ohne Einhaltung von Abstandsflächen geschaffen wurde (vgl. zu einem solchen Fall: VGH Kassel, B. v. 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 -, BauR 2004, 1310).
  • VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12

    Zweckwidrige Nutzung eines angemieteten Stellplatzes durch Lagerung von

    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VG Darmstadt, 21.12.2018 - 7 L 850/18

    Störerauswahl bei baurechtlichem Nutzungsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte genügt es regelmäßig, dass die Nutzungsuntersagung im Hinblick auf die Durchsetzung eines bestehenden repressiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalts ausschließlich auf die formelle Illegalität, d. h. darauf gestützt wird, dass eine praktizierte Nutzung nach § 54 Abs. 1 HBO genehmigungspflichtig ist und eine entsprechende Genehmigung der dafür zuständigen Bauaufsichtsbehörde nicht vorliegt (vgl. VG Darmstadt, Beschluss v. 16. April 2014 - 2 L 82/14.DA; Beschluss v. 21. Mai 2013 - 2 L 291/13.DA; HessVGH, Beschluss v. 19. September 2006 - 3 TG 2161/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss v. 16. Juni 2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310 = BRS 67 Nr. 139; Beschluss v. 2. April 2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72 = BRS 65 Nr. 201).
  • VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08

    Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes

    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbots nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtwidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt; also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt (Hess. VGH, Beschl. v. 19.09.2006, 3 TG 2161/06, in NVwZ-RR 2007 S. 81; Beschl. v. 16.06.2004, 3 UE 2041/01, in Baurecht 2005 S. 1310 = BRS 67 Nr. 139; Beschl. v. 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52 S. 72 = BRS 65 Nr. 201).
  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 21.1034

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Abstandsflächen

    Dies gilt aber nur für den Fall, dass das Grenzbauwerk nicht der Sicherung des natürlichen, sondern eines auf dem ursprünglichen Gelände aufgeschütteten Geländes dient (vgl. auch HessVGH, B.v. 16.6.2004 - 3 UE 2041/01 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1373

    Nachbarklage, Abstandsfläche, Atypik, Abweichung, Baugrenzen

    Nach Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO sind Garagen und damit auch Carports ohne eigene Abstandsflächen nur mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m zulässig, was vorliegend eindeutig nicht der Fall ist, da das Carport auf einer Stützmauer aufsetzt, die nicht das natürliche, sondern ein aufgeschüttetes Gelände sichert (vgl. OVG Münster, B.v. 16.6.2004 - 3 UE 2041/01, BauR 05, 1310 = BRS 67, 598).
  • VG München, 13.09.2011 - M 9 S 11.3575

    Garage auf Stützmauer an der Grenze; Genehmigungspflicht (bejaht); Zulässigkeit

  • VG Darmstadt, 05.12.2012 - 9 K 5382/11

    Dienen der Garagen vorrangig zur Unterbringung von Fahrzeugen; Möglichkeit eines

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