Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 3 U 630/03 - 56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4609
OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 3 U 630/03 - 56 (https://dejure.org/2004,4609)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.12.2004 - 3 U 630/03 - 56 (https://dejure.org/2004,4609)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 3 U 630/03 - 56 (https://dejure.org/2004,4609)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Baustellensicherungspflicht: Kraftfahrzeugschaden durch umgefallenen Bauzaun und Beweislast des Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht einer Bauunternehmung hinsichtlich eines zur Sicherung der Baustelle aufgestellten Bauzauns; Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Zauns nach dem Verlassen der Baustelle in Form von Überwachungspflichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauzaun - Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
    Zur Verkehrssicherungspflicht einer Bauunternehmung hinsichtlich eines zur Sicherung der Baustelle aufgestellten Bauzauns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine tägliche Kontrolle eines Bauzauns erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine hohen Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht bei vorübergehend verlassener Baustelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 3 U 630/03
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder gar eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht (BGH, Urt. vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; Urt. vom 3.3.1993 - III 34/82, NJW 1983, 2241, 2242).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 3 U 630/03
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder gar eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht (BGH, Urt. vom 4.3.2004 - III ZR 225/03, NJW 2004, 1381; Urt. vom 3.3.1993 - III 34/82, NJW 1983, 2241, 2242).
  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Denn der Gläubiger - hier also der Kläger - trägt die Beweislast dafür, dass die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den Eintritt des Schadens kausal geworden ist ( OLG Saarbrücken, BauR 2005, Seite 600 = BTR 2005, 80; MünchKomm (BGB)/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rdn. 313; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, § 823 Rdn. 26 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - I-15 U 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3912
OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht eines im Bereich von Versorgungsleitungen tätigen Tiefbauunternehmers hinsichtlich der Beschädigung privater Telekommunikationsleitungen; Pflicht eines Tiefbauunternehmens zur Erkundigung nach Telekommunikationsleitungen beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 540; ; BGB § 823 Abs. 1; ; TKG § 50; ; TKG § 50 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erkundigungs- und Sicherungspflichten von Tiefbauunternehmern bezüglich der verlegten Versorgungsleitungen

  • ibr-online

    Hohe Erkundigungs- und Sicherungspflichten für Tiefbauunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Erkundigungs- und Sicherungspflichten für Tiefbauunternehmen im öffentlichen Raum (IBR 2005, 1147)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 752
  • NJW-RR 2005, 753
  • MDR 2005, 861
  • ZUM 2005, 162
  • BauR 2005, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 31/95

    Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers vor der Durchführung von Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Mit der Existenz solcher Leitungen müsse ein Straßenbauunternehmer auch nicht in gleichem Maße rechnen wie mit Strom-, Gas- oder Wasserleitungen der Versorgungsunternehmen oder mit Telefonleitungen (BGH, NJW 1996, 387).

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.

    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).

    Die Beklagte übersieht, dass der vorliegende Schaden allein darauf zurückzuführen ist, dass sie überhaupt keine Erkundigungen in Bezug auf Telefonleitungen privater Anbieter eingeholt hatte, obgleich sie mit Telekommunikationslinien privater Netzbetreiber rechnen musste und sie ohne Gewissheit über den Verlauf etwaiger Telekommunikationsleitungen privater Anbieter den Bagger wegen der erkennbaren Gefahr schwerwiegender Leitungsschäden bei ihren Bauarbeiten nicht einsetzen durfte (BGH NJW 1996, 387, 388).

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.

    Da die Versorgungsleitungen im Regelfall ohne Mitwirkung staatlicher oder kommunaler Baubehörden verlegt und unterhalten werden, besteht die Erkundigungspflicht im allgemeinen gegenüber den zuständigen Versorgungsunternehmen (BGH NJW 1971, 1313 ff).

    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Koblenz, 13.09.2001 - 5 U 1377/00

    Sorgfaltsplichten bei der Herstellung eines Baugrubenverbaus; Bohrung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Das lehrte bereits die allgemeine Erfahrung (OLG Koblenz, BauR 2002, 1412-1414).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3807
OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03 (https://dejure.org/2005,3807)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2005 - 14 U 129/03 (https://dejure.org/2005,3807)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 14 U 129/03 (https://dejure.org/2005,3807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO; § 633 Abs. 2 BGB; § 320 BGB
    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden Möglichkeit zur Geltendmachung im ersten Rechtszug; Restliche Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf von Büroräumen und Wohnungen; Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mängelbeseitigungsanspruches gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden Möglichkeit zur Geltendmachung im ersten Rechtszug; Restliche Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf von Büroräumen und Wohnungen; Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mängelbeseitigungsanspruches gegen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Druckzuschlag bei Annahmeverzug des Auftraggebers! (IBR 2005, 143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 876 (Kurzinformation)
  • BauR 2005, 600 (Ls.)
  • BauR 2006, 1316
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03

    Annahmeverzug eines Auftraggebers mit der Mängelbeseitigung; Zahlung des (vollen)

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03
    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01

    Höhe des Druckzuschlages

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03
    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03
    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG München, 30.05.2001 - 27 U 700/00

    Druckzuschlag im Annahmeverzug?

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03
    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 1 U 64/20

    Fälligkeit des Werklohns: Fiktive Abnahme; Zurückbehaltungsrecht des Bestellers

    (2) Der Verzug zur Annahme der Mangelbeseitigung führt nur dazu, dass der Besteller nur noch den Betrag der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten ohne Druckzuschlag zurückhalten darf (BGH, Beschluss vom 04.04.2002, VII ZR 252/01 bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2018, 8 U 55/17, Rn. 74 bei juris; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005, 14 U 129/03, Rn. 16 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003, 23 U 87/02, Rn. 27 bei juris, OLG Schleswig, Urteil vom 23.06.2000, 1 U 165/99, Rn. 8 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Dabei ist im Hinblick auf den Annahmeverzug der Beklagten - insoweit abweichend von § 641 Abs. 3 BGB - bei der Höhe des Zurückbehaltungsrechts der Beklagten bis zur Beseitigung der o.a. Mängel im Wege der Nacherfüllung durch die Klägerin nur der einfache Betrag der Mängelbeseitigungskosten zugrundezulegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2002, VII ZR 252/01, BauR 2002, 1403; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005, 14 U 129/03, BauR 2006, 1316; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3008 mwN in Fn 86; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 169).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12

    VOB-Vertrag: Sittenwidrigkeit eines im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags

    Denn gegenüber einem leistungswilligen Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mängelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - = NJW-RR 2002, 1025; OLG Düsseldorf BauR 2013, 107 = juris Rn. 71 und 87; OLG Celle BauR 2006, 1316 = juris Rn. 15 f.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 261 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2009 - 13 U 47/08

    Mängelbeseitigungspflicht des Werkunternehmers trotz eingetretener eigener

    Ein geringerer Betrag als der nach § 641 Abs. 3 BGB vorgesehene dreifache Druckzuschlag kommt allenfalls in Ausnahmefällen gemäß § 242 BGB in Betracht, etwa, wenn der Besteller sich mit der Nacherfüllung in Annahmeverzug befindet (vgl. dazu OLG Celle BauR 06, 1316; BGH NJW-RR 04, 1669).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4525
OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00 (https://dejure.org/2005,4525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2005 - 1 U 82/00 (https://dejure.org/2005,4525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 1 U 82/00 (https://dejure.org/2005,4525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen verschiedener Baumängel ; Aufhebung der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme ; Voraussetzungen einer Zustimmung des Bauherrn zur mustergemäßen Ausführung; Verzicht des Auftraggebers auf die Gebrauchstauglichkeit des bemusterten Bauteils durch die ...

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 633

  • rechtsportal.de

    BGB § 157; BGB § 633
    Zur Frage der Zustimmung des Bauherrn zur mustergemäßen Ausführung und zur Abweichung von vertraglich abgesprochenen

  • ibr-online

    Pflicht zur DIN-Normen entsprechenden Bauausführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Muster - Ist die Zustimmung des Bauherrn wertlos?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bemusterung ist kein Einverständnis mit DIN-Verstoß! (IBR 2005, 421)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1937
  • BauR 2005, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    Solange der Kläger die Mängel nicht hat beseitigen lassen, kann er die Kosten hierfür nicht abschließend, sondern nur aufgrund Prognosen beziffern, was die vorsorgliche Erhebung der Feststellungsklage rechtfertigt (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 201, 202; BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Verbindung 1).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    Der Schadensersatzanspruch aus § 13 Nr. 7 VOB/B umfasst die Mängelbeseitigungskosten, weil die Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B vorliegen (vgl. BGHZ 96, 221, 223 f.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil Rn. 281).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    Diese Vereinbarung war wirksam, weil sich der Kläger als Auftraggeber den Abnahmezeitpunkt nicht willkürlich offen hielt (vgl. BGHZ 131, 392, 395); zur Abnahmefrist griff nämlich § 12 Nr. 1 VOB/B ein (12 Werktage).
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88

    Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    Ihre Haftung ist nicht nach § 13 Nr. 3 i. V. m. § 4 Nr. 3 VOB/B ausgeschlossen, weil ein Hinweis an einen uneinsichtigen Architekten nicht ausreicht (vgl. BGH BauR 1989, 467, 468 f.).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    b) Das vom Kläger nicht bestrittene Vorbringen der Beklagten zu 1. zu Zahlung, Ingebrauchnahme und Mängelrügen erst rund 10 Monate später rechtfertigt indessen den Schluss darauf, dass die Parteien die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme aufgehoben haben (vgl. BGH BauR 1977, 344 ff.).
  • OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00
    Solange der Kläger die Mängel nicht hat beseitigen lassen, kann er die Kosten hierfür nicht abschließend, sondern nur aufgrund Prognosen beziffern, was die vorsorgliche Erhebung der Feststellungsklage rechtfertigt (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 201, 202; BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Verbindung 1).
  • OLG Bremen, 16.03.2012 - 2 U 94/09

    Werkvertragliche Mängelrüge wegen Abweichung von der vertraglichen

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen (OLG Braunschweig, Urt. v. 01.12.2006 - 8 U 182/05 - IBR 2007, 1210 und OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2005 - 1 U 82/00 -, IBR 2005, 421) führen nicht zu einer anderen Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.12.2004 - 14 U 71/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3906
OLG Celle, 23.12.2004 - 14 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3906)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2004 - 14 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3906)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 14 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gesonderte Vergütung eines Bauunternehmers für Prüfung und Abnahme von Traggerüsten für das Bauwerk; Kostentragung bei der Notwendigkeit im Rahmen der Herstellung die Prüfung und Abnahme durch einen Prüfungsingenier durchführen zu lassen

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Vergütung eines Bauunternehmers für Prüfung und Abnahme von Traggerüsten für das Bauwerk; Kostentragung bei der Notwendigkeit im Rahmen der Herstellung die Prüfung und Abnahme durch einen Prüfungsingenier durchführen zu lassen

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Keine gesonderte Vergütung für Prüfungsgebühren bei Pflicht des Bauunternehmers zur Herstellung eines verkehrssicheren Traggerüst für Bauwerke

  • ibr-online

    Kosten für Traggerüst beinhalten auch Prüfung und Abnahme!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Prüfungs- und Abnahmekosten hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu tragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind die Kosten für Prüfung und Abnahme von Baubehelfen gesondert zu vergüten? (IBR 2005, 131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1153 (Ls.)
  • BauR 2005, 600 (Ls.)
  • BauR 2005, 722
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2004 - 25 U 183/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8294
OLG Hamm, 06.10.2004 - 25 U 183/03 (https://dejure.org/2004,8294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2004 - 25 U 183/03 (https://dejure.org/2004,8294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 25 U 183/03 (https://dejure.org/2004,8294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Wann handelt es sich um einen Mangel?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 635 (a.F.)
    Anforderungen an den Schallschutz bei einem Doppelhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhter Schallschutz auch zwischen untypischen Doppelhaushälften! (IBR 2005, 101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 600 (Ls.)
  • BauR 2005, 743
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 25 U 183/03
    Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen an den Schallschutz nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldet waren, was gegebenenfalls durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln ist (BGH BauR 1997, 638; BGH NJW 1998, 2814/15, OLG Hamm (21. ZS) NJW 2001, 1262/63).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 25 U 183/03
    Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen an den Schallschutz nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldet waren, was gegebenenfalls durch Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln ist (BGH BauR 1997, 638; BGH NJW 1998, 2814/15, OLG Hamm (21. ZS) NJW 2001, 1262/63).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.04.2004 - 10 U 561/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14159
OLG Koblenz, 23.04.2004 - 10 U 561/01 (https://dejure.org/2004,14159)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2004 - 10 U 561/01 (https://dejure.org/2004,14159)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2004 - 10 U 561/01 (https://dejure.org/2004,14159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der auf Grund eines Bauvertrages erbrachten Leistungen; Geltendmachung von Mehraufwendungen auf Grund des Verlangens eines früheren als des ursprünglich vertraglich vereinbarten Bauendes und des Abweichens der Bodenverhältnisse von den Angaben in der ...

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 1, 2
    Abrechnung des durch geänderte Bodenverhältnisse entstehenden Mehraufwandes beim Verbau

  • ibr-online

    Verbauarbeiten: Abrechnungsfragen rechtzeitig klären!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung von Verbauleistungen (IBR 2005, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 600 (Ls.)
  • BauR 2005, 717
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 07.06.2016 - 22 U 45/12

    Rechte des Werkunternehmers bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des

    Soweit das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 23.04.2004 - 10 U 561/01 - BauR 2004, 717 ff., ebenfalls nach entsprechender sachverständiger Beratung, festgestellt hat, dass sich aus dem (dort) vereinbarten Rammverfahren der Ausschluss von DIN 18.303 und die Zuordnung zu DIN 18.304 ergebe, folgt hieraus für den Streitfall nichts Anderes: Auch das Oberlandesgericht Koblenz geht davon aus, dass die ohne eine spezielle Abrechnungsbestimmung maßgebliche Vorschrift der DIN 18304 (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten) der DIN 18303 (Verbauarbeiten) gemäß Abschnitt 1.3 der DIN 18303 vorgehe.
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