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   BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05   

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BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,1740)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,1740)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,1740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 4; § 6 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2; § 214 Abs. 3; § 233 Abs. 1; ROG § 7 Abs. 7 Satz 3; § 23 Abs. 1
    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung; Überleitungsvorschrift; Änderungsgesetz; Ziel der Raumordnung; Anpassung; Planungshoheit; kommunale Selbstverwaltung; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Designer-Outlet-Center; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 4; § 6 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2; § 214 Abs. 3; § 233 Abs. 1
    Abwägungsgebot; Anpassung; Designer-Outlet-Center; Einzelhandelsbetrieb; Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; Gesetzesänderung; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Landesplanung; Planungshoheit; Standortplanung; Vertrauensschutz; Ziel der Raumordnung; Zielabweichung; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 6 Abs. 2; ; BauGB § 6 Abs. 4 Satz 2; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; BauGB § 233 Abs. 1; ; ROG § 7 Abs. 7 Satz 3; ; ROG § 23 Abs. 1

  • kommunen-in-nrw.de

    Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für Fristverlängerung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans - keine Genehmigungspflicht für Flächennutzungsplan in Widerspruch zu während des Verfahrens inkraftgetretenem Ziel der Raumordnung - strengere Bewertung von Hersteller-Direktverkaufszentren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot von Hersteller-Direktverkaufszentren durch landesplanerische Vorgaben? (IBR 2006, 421)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 932
  • DVBl 2006, 772
  • BauR 2006, 1026
  • BauR 2006, 1087
  • ZfBR 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiellrechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.).

    Die Standortplanung für Einzelhandelsgroßbetriebe ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 119, 25 ) ein überörtliches Interesse, das eine Beschränkung der Planungshoheit rechtfertigen kann.

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. UA S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

    Schränkt die Landes- oder Regionalplanung die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 118, 181 ).

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht - wie die Beigeladene zu 1 geltend macht - von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - (BVerwGE 118, 181) ab.

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 ).

    Ein Flächennutzungsplan, der zunächst mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt, einem später geänderten landesplanerischen Ziel jedoch widerspricht, würde im Übrigen einem Bebauungsplan, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt worden ist, gegenüber der geänderten Landesplanung keinen bauleitplanerischen "Bestandsschutz" verleihen (vgl. BVerwGE 117, 351 ).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. UA S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. UA S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    dazu BVerfG, Beschluss vom 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - VerfGH NRW, Urteil vom 26.8.2009 - VerfGH 18/08 - BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19.11.1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl. 1992, 246, 247 f.; speziell für die Festlegung von Kraftwerksstandorten Runkel, a.a.O., § 1 Rn. 56 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Schränkt die Landesplanung - wie im vorliegenden Fall - die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot beachten und gegebenenfalls - insbesondere bei gebietsscharfen Standortausweisungen - eine Güterabwägung vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 -, BVerwGE 118, 181 = NVwZ 2003, 1263; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266).

    Die raumordnerische Bedeutung von - zumindest großflächigen - Einzelhandelsgroßbetrieben im Sinne von Plansatz 3.3.7 (Z) Satz 1 LEP 2002 gibt Anlass zu gemeindeübergreifender Steuerung durch koordinierende Planung auf landesplanerischer Ebene (vgl. insoweit insbesondere BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932 [das Kongruenzgebot ist bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe nicht Teil der kommunalen Selbstverwaltung]).

    Das in den Plansätzen 3.3.7 (Z) Satz 1 und 3.3.7.1 (Z) Satz 1 LEP 2002 enthaltene Konzentrationsgebot bzw. Zentrale-Orte-Prinzip und Kongruenzgebot ist vorliegend zudem auch deshalb mit der gemeindlichen Planungshoheit vereinbar und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil diese Ziele - entgegen der Auffassung der Beigeladenen und der Klägerin - gerade nicht für alle Fallgestaltungen - unterschiedslos - eine strikte Beachtung beanspruchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932).

    Darüber hinaus steht den Gemeinden grundsätzlich das Zielabweichungsverfahren zur Verfügung (vgl. insoweit auch vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Schränkt die Landesplanung - wie im vorliegenden Fall - die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot beachten und gegebenenfalls - insbesondere bei gebietsscharfen Standortausweisungen - eine Güterabwägung vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 -, BVerwGE 118, 181 = NVwZ 2003, 1263; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2000 - 8 S 2477/99 -, VBlBW 2001, 266).

    Sie kann bereits auf der Ebene der Landesplanung einsetzen und - wie im vorliegenden Fall - mit der zentralörtlichen Gliederung verbunden werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 -, BVerwGE 118, 181 = NVwZ 2003, 1263; Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25 = NVwZ 2004, 220; Urteil vom 18.09.2004 - 4 C 20.02, BVerwGE 119, 54 = NVwZ 2004, 226; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.06.2005 - 3 S 1545/04 -, VBlBW 2005, 473; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386; Uechtritz, NVwZ 2007, 1337, 1344; Sparwasser, VBlBW 2008, 171; Schmitz, ZfBR 2001, 85).

    Eine solche Zielfestlegung schließe es zwar für das gesamte Gebiet einer Gemeinde, die nicht Oberzentrum ist, aus, die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren planerisch zuzulassen; da die Zielfestlegung lediglich eine eng umgrenzte Nutzungsart ausschließe, verbleibe der Gemeinde jedoch substanzieller Raum für eine anderweitige Bauleitplanung (BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Die Zulässigkeit von Factory-Outlet-Centern ist in im Landesplanungsrecht Rheinland-Pfalz nicht ausdrücklich geregelt worden (vgl. zur Zulässigkeit solcher Regelungen: BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772), so dass die allgemeinen Bestimmungen des LEP für großflächigen Einzelhandel maßgeblich sind.

    Daraus folgt, dass § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wonach für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist, gerade nicht heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772), so dass der spätere Zielabweichungsbescheid vom 14.09.2010 für die Abwägung nicht maßgeblich ist.

    Nach § 1 Abs. 4 BauGB ist die Gemeinde zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772; NdsOVG, Urteil vom 01.09.2005, ZfBR 2005, 809).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    "Anpassen" bedeutet, dass die planerischen Entscheidungen der Gemeinde mit den - je nach Grad ihrer Aussageschärfe unterschiedlich konkretisierungsfähigen - Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung gebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932 ff., und vom 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, NVwZ 1993, 117 ff.).

    Verhältnismäßig sind Einschränkungen der Planungshoheit dann, wenn sie durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt sind (BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

    Jede regionale Standortfestlegung für Einzelhandelsgroßbetriebe muss daher - erstens - der Sicherung überörtlich wirkender Raumordnungsziele dienen und - zweitens - müssen die zum Schutz dieser Ziele bewirkten Eingriffe in die gemeindliche Planungshoheit verhältnismäßig, d.h. erforderlich, geeignet und angemessen sein (verhältnismäßig in engerem Sinne, Beachtung des Übermaßgebots; zur Bedeutung der Verhältnismäßigkeit vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932 ff.; zur Definition eines regionalbedeutsamen Vorhabens als raumbedeutsam und überörtlich bedeutsam vgl. auch Uechtritz, VBlBW 2010, 185, 188 f.).

    Allgemein muss der Eingriff in die Planungshoheit durch ein die jeweilige Eingriffsintensität rechtfertigendes überörtliches Interesse von höherem Gewicht gedeckt sein, wie es bei der Standortplanung für Einzelhandelsgroßprojekte bestehen kann (BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, BauR 2006, 1087 ff.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08

    Gesetzliche Beschränkung des Ausweisens von Factory-Outlet-Centern

    Soweit solche Zielfestlegungen Gegenstand gerichtlicher Kontrolle gewesen sind, ist der Zweck, ein FOC nur nach Maßgabe zulässiger Ziele der Raumordnung und Landesplanung zuzulassen, nicht bezweifelt worden (BVerwG, NVwZ 2006, 932).

    b) Daraus folgt, dass landes- oder regionalplanerische Rechtsnormen, die außerhalb des unantastbaren Kernbereichs die gemeindliche Planungshoheit beschränken, nur dann mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar sind, wenn überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen (VerfGH NRW, OVGE 46, 295, 306 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 - NVwZ 2006, 932, Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17

    Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni1987 - 2 BvR 826/83 - VerfGH NRW, Urteil vom 26. August 2009 - VerfGH 18/08 -, DVBl. 2009, 1305 = juris Rn. 61 ff.; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; OVG NRW, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NWVBl. 1992, 246, 247 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 B 75.05 -, BauR 2006, 1087 = juris Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    BVerwG, Beschluss vom 8.3.2005 - 4 B 75.05, BRS 70 Nr. 2.; Reidt, a. a. O., Rdnr. 772 .
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 8 S 286/17

    Bebauungsplan- Lärmkonflikt beim Heranrücken einer Wohnbebauung an einen

    "Anpassen" bedeutet, dass die planerischen Entscheidungen der Gemeinde mit den - je nach Grad ihrer Aussageschärfe unterschiedlich konkretisierungsfähigen - Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung gebracht werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75.05 -, NVwZ 2006, 932; Beschluss vom 15.06.2009 - 4 BN 10.09 -, NVwZ 2009, 1226; Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329; Senatsurteil vom 15.11.2012 - 8 S 2525/09 -, DVBl 2013, 384; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149).
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Bauleitplan gegen das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB verstößt, sind wegen des Erfordernisses der dauerhaften Übereinstimmung von Landesplanung und gemeindlicher Bauleitplanung jeweils die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Fassungen dieser Raumordnungspläne (vgl. BVerwG vom 8.3.2006 BRS 70 Nr. 3 S 14/16; vom 8.3.2006 NVwZ 2006, 932/933).
  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

  • BVerwG, 26.08.2019 - 4 BN 1.19

    Großflächiger Einzelhandel; Planungspflicht; Ziele der Raumordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 - 8 S 2280/18

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in einem anderen ("Ausgleichs"-)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 5 K 1831/08

    Erfolgreiche Anfechtung der Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 2 A 11176/11

    Stadt Mendig muss Bebauungsplan an Landesentwicklungsplan anpassen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 3 S 2282/06

    Bebauungsplanverfahren; maßgebliche Rechtsvorschriften; Vernehmung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 7 A 1862/06

    Gebietsentwicklungsplan und Planungshoheit der Gemeinde

  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 4438/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 2271/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 17.1698

    Wasserrechtliche Erlaubnis für Trockenkiesabbau

  • VGH Bayern, 01.02.2013 - 15 ZB 11.970

    Genehmigung eines Flächennutzungsplans unter Maßgaben

  • VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtZur Bedeutung Historisch

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